Betreff
Kennzahlen-Vergleich der KGSt zu den Erziehungs- und Eingliederungshilfen - Ergebnisse des Berichtsjahres 2019
Vorlage
SV-10-0101
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

-keiner-

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

I. Sachdarstellung

 

Seit Dezember 2006 beteiligt sich das Kreisjugendamt (KJA) am Kennzahlen-Vergleichsring der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zu den Erziehungs- und Eingliederungshilfen in Kreisen des Landes NRW.

Im Jugendhilfeausschuss wurden regelmäßig zentrale Ergebnisse des Vergleichsrings vorgestellt; zuletzt am 14.11.2019 (SV-9-1574).

Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung der Aufgabe der Berichterstattung über das letzte Auswertungsjahr 2019 nach.

Am Kennzahlenvergleich haben neben dem Kreis Coesfeld die Kreise Borken, Steinfurt, Warendorf, Herford, Lippe, Minden-Lübbecke, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, teilgenommen.

 

Ausgewertet werden die Erziehungs- und Eingliederungshilfe jeweils nach stationär und ambulant. Grundlagen der Auswertung sind dabei die Fallzahlen, die Dauer der Hilfegewährung und die damit verbundenen Kosten (inkl. Personalkosten) sowie die Stellenanteile in den Bereichen Allgemeiner Sozialer Dienst /Pflegekinderdienst (ASD/PKD), Wirtschaftliche Jugendhilfe und Leitung.

 

Inhalte und Bedeutung des Kennzahlenvergleichs

Die Daten des Vergleichsrings sind wesentliche Grundlage für die interne Steuerung. So bildet die Systematik des Kennzahlenvergleiches die maßgebliche Grundlage für die Ziele, Grund- und Kennzahlen der Produktgruppe 51.20. „Hilfe zur Erziehung“ mit den Produkten 51.20.01 „Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche“, 51.20.02 „Hilfen für junge Volljährige“ und 51.20.03 „Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“.

Ergebnisse

 

In der Anlage sind die wichtigsten Kennzahlen aus dem Kennzahlenvergleich in der Entwicklung 2018 bis 2019 beigefügt.

 

Der KGSt-Wert gibt den Median an.

(Ordnet man Daten ihrer Größe nach, so bezeichnet man den Wert, der in der Mitte der sortierten Liste steht als Median oder Zentralwert.)

 

Die Werte werden i.d.R. pro Jugendeinwohnerwert (JEW) angegeben. Es handelt sich dabei um die Einwohnerzahl im Alter von 0 bis 20 Jahren. Für den Kreis Coesfeld betrug der JEW nach IT.NRW für diese Auswertung 29.216.

 

Die Kennzahlen werden für Erziehungs- und Eingliederungshilfen insgesamt angegeben (alle Hilfen) sowie getrennt nach ambulanten und stationären Erziehungs- bzw. Eingliederungshilfen. Der Anteil am JEW gibt dabei den Umfang der Inanspruchnahme und die Kosten pro JEW die Kostenbelastung für das KJA wieder.

 

Folgende Punkte des interkommunalen Vergleichs sind hervorzuheben:

 

·         Inanspruchnahme

Im Auswertungsjahr 2019 liegt die Inanspruchnahme der Hilfen im KJA-Bezirk bei 3,07 % und ist damit gegenüber dem Vorjahr 2018 geringfügig gesunken (3,19 %).

Der Wert unterschreitet damit den Median des Vergleichsrings (3,35 %).

 

·         Kostenbelastung

Die Kosten (Bruttokosten: Zahlungen an Dritte und Personalkosten) sind im KJA-Bezirk in 2019 mit 525,19 € je JEW gegenüber der Auswertung 2018 (479,54 €) gestiegen.

Dieses entspricht nicht der Entwicklung im Vergleichsring, wo die Kosten zur vorherigen Auswertung fast konstant geblieben sind.

Der Wert des Vergleichsrings (633,89 €) wird aber weiterhin vom Kreisjugendamt deutlich unterschritten.
Der Zuschussbedarf (Nettokosten: Bruttokosten abzüglich Kostenerstattungen) haben sich ebenfalls von 303,21 € pro JEW auf 383,64 € erhöht. Der Zuschussbedarf liegt damit weiterhin deutlich unter dem Vergleichsringwert (526,10 €).

 

·         Verhältnis von ambulanten zu stationären Hilfen

Der Anteil der stationären Hilfen zu den ambulanten Hilfen hat sich zur vorherigen Auswertung 2018 erhöht. So kommen auf eine stationäre Hilfe 1,27 ambulante Hilfen. Im Auswertungsjahr 2018 waren es noch 1,38 ambulante Hilfen auf eine stationäre Hilfe.
Diese Entwicklung ist auch im Vergleichsring feststellbar.

 

·         Fallbelastung im ASD / PKD und in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe

Die Personalkennzahl des ASD / PKD liegt mit 54,07 Fällen pro Personalstelle unter der aus dem Auswertungsjahr 2018 (56,88) und ist der Median des Vergleichsrings.

Im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe liegt die Fallbelastung nunmehr bei 229,41 Fälle pro Personalstelle und damit etwas unter dem Wert 2018.
Nach wie vor liegt die Belastung deutlich über der im Vergleichsring (191,03).

 

·         Zusammenfassung der Ergebnisse

Die Inanspruchnahme-Quote, also die Zahl der Eltern, Kinder und Jugendlichen, denen das Kreisjugendamt eine Erziehungs- bzw. Eingliederungshilfe gewährt hat, ist geringfügig gesunken. Die Quote weicht aber nicht wesentlich von der Quote des Vergleichsrings ab.

 

Die stationären Hilfen sind im Verhältnis zu den ambulanten Hilfen gestiegen.

Diese Entwicklung ist seit Jahren sowohl im KJA-Bezirk als auch im Vergleichsring feststellbar.

 

Die Kostenbelastung ist im KJA-Bezirk gestiegen. Sie liegt aber sehr deutlich unter der Kostenbelastung im Vergleichsring.

 

Die Fallbelastung im ASD/PKD entspricht der Fallbelastung im Vergleichsring. Dagegen ist die Belastung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe weiterhin deutlich höher als im Vergleichsring.

 

Für die unter Nr. II genannten Produkte wurden die Ziele definiert, dass die Falldichte und der Zuschussbedarf dem Durchschnittswert des Kennzahlenvergleichs entsprechen soll.

Insgesamt betrachtet wurden aufgrund der ermittelten Werte diese gesetzten Ziele im Auswertungsjahr 2019 erfüllt.

Text

 

II. Entscheidungsalternativen

 

entfällt

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Für die Teilnahme am Kennzahlenvergleich beläuft sich der aktuelle Kostenbeitrag für das Kreisjugendamt nach der Projektvereinbarung vom 19.09.2019 für die 7. Projektphase (Auswertungsjahre 2019 und 2020) auf 2.400 € (netto).

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Jugendhilfeausschuss