Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Radwegbaumaßnahme an der K 12 AN 4 in Dülmen-Rorup
Vorlage
SV-10-0121
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die grundhafte Erneuerung des Radweges an der K 12 AN 4 in Rorup zu veranlassen.

 

I. Sachdarstellung

Die Kreisstraße K 12 befindet sich westlich von Rorup. Die Verkehrsbelastung umfasst ca. 2.300 Kfz/24h. Der Abschnitt 4 liegt zwischen der L 580 in der OD Rorup und der K 44. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurde Anfang der 90er Jahre ein straßenbegleitender Radweg angelegt. Dieser wird sowohl von den Anliegern als auch Freizeitradfahrer gut angenommen.

 

Der Radweg ist in einem äußerst schlechten Zustand. Aufgrund des nahen Baumbestandes ist dieser durch Baumwurzeln an zahlreiche Stellen stark geschädigt. Der Radweg hat lediglich eine Breite von 2 m. Eine Verbreiterung ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Der Trennstreifen zur Fahrbahn ist bereits sehr schmal und im Bankett zum Graben steht eine Baumreihe. Nach Rücksprache mit der Unteren Landschaftsbehörde sind die Bäume zwingend zu erhalten

 

Vorgesehen ist eine Deckenerneuerung im Hocheinbau. Es ist geplant auf der vorhandenen Befestigung zunächst eine Asphalttragschicht (8 cm) aufzubringen. Um das Durchschlagen von Reflexionsrisse aufgrund der nahen Baumbepflanzung zu minimieren, soll zudem eine Asphaltbewehrung zum Einsatz kommen. Abschließend erfolgt der Einbau einer 4 cm starken Asphaltbetondeckschicht.

 

Als weitere Sicherungsmaßnahmen ist das Einbringen einer vertikalen Wurzelsperre vorgesehen, um eine erneute Schädigung durch Baumwurzeln zu vermeiden.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine.

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Die Baukosten für die Deckenerneuerung des Radweges liegen bei ca. 200.000 €. Für die Umsetzung stehen unter der Investitions-Nr. 66KRAD (Investive Erneuerung von Radwege) noch Mittel in Höhe von ca. 0,8 Mio. € aus dem Haushalt 2020 zur Verfügung.

 

Für reine Deckenerneuerung im Bestand sind in der Regel keine Fördermöglichkeiten gegeben. Nun hat die Landesregierung zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Landes ein zusätzliches Investitionspaket beschlossen. Fördergegenstand sind reine Deckensanierungen von Straßen sowie Rad- und Gehwegen in kommunaler Baulast. Das Förderprogramm ist bis Ende 2021 befristet. Die Zuwendung erfolgt als Festbetrag. Vom Kreis Coesfeld konnten 2 Maßnahmen im Programm berücksichtigt werden. Neben der Deckenbaumaßnahme K 8 in Olfen (siehe SV-10-0120) wird auch die Erneuerung des Radweges an der K 12 in Rorup gefördert. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt voraussichtlich im Feb./März 2021. Für die Radwegbaumaßnahme wurde eine Zuwendung in Höhe von 127.500 € in Aussicht gestellt.

 

Die Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit erstellt. Sobald der Baubeschluss vorliegt und die Fördermittel bewilligt wurden, soll die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe erfolgen. Mit den Arbeiten soll dann im Mai/Juni 2020 begonnen werden. Als Bauzeit sind ca. 6 Wochen einkalkuliert.


 

 

Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

 

Buchwert zum 31.12.2020

Abschreibung jährlich
bisher
*1)

Außerplan-
mäßige Ab-schreibung -*2)

Herstellungskosten
einschl. aktiv. Eigenleist. *3)

Buchwert
zur Verkehrsfreigabe
(31.07.2020)

Abschreibung jährlich
neu
*4)

9.461 €

728 €

0 €

ca. 220.000 €

ca. 230.000 €

ca. 5.100 €

 

*1)   Der Radweg wurde bei der Zustandsbewertung 2018 in „5“ eingestuft. Dem Zustand entsprechend ist in der Anlagenbuchhaltung zum 01.01.2019 noch eine Restnutzungsdauer von 15 Jahre verzeichnet.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, wenn bei einem Radweg mit einer Zustandsbewertung 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.

*3)   Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten sowie den aktivierten Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

 

 

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte