Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Abwicklung von Fahrbahnmarkierungsarbeiten auf Kreisstraßen für den Zeitraum 2021 / 2022 zu veranlassen. Die notwendigen finanziellen Mittel für das Folgejahr sind im Haushalt 2022 einzustellen.
I. Sachdarstellung
Fahrbahnmarkierungen sind ein
unverzichtbares Element der Verkehrsregelung und Verkehrsführung. Sie
ermöglichen oder verbessern die Orientierung auf Verkehrsflächen und schaffen
eine eindeutige und sichere Verkehrsführung. Des Weiteren tragen sie zur
Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit anderen Verkehrsteilnehmern (Fuß- und
Radverkehr, Schienenverkehr) bei. Anlagen des ruhenden Verkehrs (Parkflächen)
werden mit Fahrbahnmarkierungen eindeutig vom fließenden Verkehr unterteilt.
Bauwerke des Straßenverkehrs (wie Verkehrsinseln) lassen sich so kennzeichnen.
Der aktuelle Vertrag
zur Beauftragung von Markierungsarbeiten läuft am 31.05.2021 aus. Die Auftragsvergabe
soll über 2 Jahre erfolgen. Die Beauftragung und Umsetzung erfolgt jeweils in
Teilaufträge
Das Auftragsvolumen beläuft sich jährlich
auf ca. 185.000 € und setzt sich wie folgt zusammen:
20.000 € investiv, versch. Neubaumaßnahmen
Auf
neue Fahrbahndecken sind Markierungen erstmalig aufzubringen.
75.000 € konsumtiv, allgem. Unterhaltung versch. Maßnahmen
Markierungen bedürfen binnen 4 - 5 Jahren der
Erneuerung. Daher sind sie regelmäßig zu erneuern.
90.000 € konsumtiv, Randmarkierung Radwege
Entsprechend der Beschlussfassung zum Radverkehrskonzept (SV-9-1702)
soll damit begonnen werden, auf den kreiseigenen Radwegen an der freien Strecke
eine durchgängige retroreflektierende Randmarkierung aufzubringen. Diese soll dazu
beitragen, dass Radfahrer sich auch bei Dunkelheit und Blendwirkung durch
entgegenkommende Fahrzeuge besser an den Wegeverlauf orientieren können. Die
Markierung soll zunächst auf Radwege der Zustandsklassen 1 – 3 aufgebracht
werden. Bei schlechteren Strecken erfolgt diese erst mit der baulichen
Erneuerung.
II.
Entscheidungsalternativen
Keine.
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Der aktuelle
Vertag läuft am 31.05.2021 aus. Die Vergabe soll über 2 Jahre erfolgen. Die
Auftragssumme für die Fahrbahnmarkierungsarbeiten umfasst für 2 Jahre ca.
370.000 €.
Davon ist der
größte Anteil (jährlich ca. 165.000 €) ausschließlich aus Unterhaltungsmitteln
zu finanzieren. Unter dem Ansatz „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“
wurden für die Umsetzung verschiedener Maßnahmen insgesamt 1,3 Mio. € im
Haushalt 2021 veranschlagt. Die notwendigen Mittel für das Folgejahr sind im
Haushalt 2022 einzustellen.
40.000 € sind
versch. investive Maßnahmen zuzuordnen. Hier wurde bei der Ansatzplanung der
Bauleistungen entsprechende Ansätze gebildet.
Die
Markierungsarbeiten sollen öffentlich ausgeschrieben werden. Die Auftragsvergabe
soll erst erfolgen, wenn die Haushaltsmittel in 2021 für die Unterhaltung von
Straßen bereitgestellt werden und der Haushalt 2021 seine Rechtskraft erlangt
hat.
IV. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1
der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss
nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden
Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen
zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der
ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.