Beschluss:
ohne
Im Juni 2019 wurde der Baubeschluss (SV-9-1387) zur Abwicklung der
Brückenbaumaßnahme K 9 zwischen Olfen und Ahsen gefasst. Der Sachstandsbericht
soll über den aktuellen Stand des Genehmigungsverfahrens informieren.
Sachstand
Genehmigungsanträge / Verfahren:
Das Genehmigungsverfahren des komplexen Bauvorhabens gliedert sich in
insgesamt vier Verfahrenskreise auf. Die Unterlagen liegen nunmehr vollständig
bei den jeweiligen Genehmigungsbehörden vor.
Im Detail gliedern sich die Verfahren wie folgt auf:
·
§ 22 Landeswassergesetz (LWG NRW) i. V. m. § 36
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
In diesem Genehmigungsverfahren werden für
das Brückenbauwerk die wasserwirtschaftlichen Belange des § 36 WHG geprüft. Sofern
das Brückenbauwerk den Deich tangiert, ist entsprechend den Schutzvorschriften
an Deichen zu verfahren.
·
Befreiung von Schutzvorschriften an Deichen, § 82 Abs. 2 LWG NRW
Das Genehmigungsverfahren nach § 82 Abs. 2
LWG NRW umfasst alle Baumaßnahmen auf dem Deich und in der Schutzzone von
jeweils 4 m beiderseits des Deichfußes. Sofern das Brückenbauwerk auch in
diesem Bereich liegt, überschneiden sich daher die beiden Genehmigungen. In
diesem Genehmigungsverfahren wird maßgeblich geprüft, dass die Baumaßnahmen den
Deich nicht in seiner Schutzfunktion beeinträchtigen.
·
Befreiung von den jeweiligen textlichen Festsetzungen der
Landschaftspläne
Den Unteren Naturschutzbehörden in Coesfeld
und Recklinghausen wurden die jeweiligen Anträge auf Befreiung übermittelt.
Sachstand Förderantrag:
Der Förderantrag wurde am 12.06.2020 bei der Bezirksregierung Münster eingereicht.
Zudem wurde der vorzeitige
zuwendungsunschädliche Maßnahmenbeginn beantragt. Mit Schreiben vom 17.12.2020
hat die Bezirksregierung Münster hat dem Antrag auf Maßnahmenbeginn
zugestimmt. Der eigentliche Zuwendungsbescheid wird voraussichtlich Anfang 2021
erteilt
Sachstand Brücke:
Baugrunduntersuchung haben ergeben auf tiefe Sande gestoßen sind, wird
der Brückenneubau zu einer aufwendigen Angelegenheit.
Sachstand Kanalbaumaßnahme
in der Ortsdurchfahrt in Datteln-Ahsen:
Aufgrund einer nicht längskraftschlüssigen 600er Transportwasserleitung,
welche am nördlichen Fahrbahnrand verlegt ist, kann die Kanalhaltung nicht wie
geplant in offener Bauweise hergestellt werden. Hierfür muss die Wasserleitung
außer Betrieb genommen und eine aufwendige Ersatzversorgung eingerichtet
werden. Es wird daher ein Übergabeschacht nach nur ca. 2 m errichtet und die
alte Kanalhaltung daran angebunden. Seitens der Gelsenwasser AG erfolgt
mittelfristig die Umlegung der 600er Leitung über die Ahsener Straße (außerhalb
des Ortskerns). Nach der Umlegung wird die 600er Leitung außer Betrieb genommen
und die restliche Kanalhaltung (ca. 15-20 m) hergestellt. Die Arbeiten sind für
2022 – nach der Verkehrsfreigabe der Brücke - geplant.
Zeitplan:
Der aktualisierte Zeitplan sieht vor, dass die Genehmigungen in der ersten Märzwoche vorliegen. Die Bauzeit verlängert
sich auf Grund des erhöhten Aufwandes für die Gründung der Brücke und wegen der
Herstellung der Baustraße um 50 Tage (310 statt 260 Tage).
Hier eine Übersicht der wesentlichen Phasen (Stand 22.12.2020):
|
Anfang |
Ende |
Ende (ursprünglich) |
Genehmigungsplanung |
18.05.2020 |
26.03.2020 |
18.12.2020 |
Ausführungsplanung |
30.10.2020 |
11.06.2021 |
23.04.2021 |
Vorbereitung
Vergabe |
15.09.2020 |
21.05.2021 |
25.01.2021 |
Mitwirkung
Vergabe |
21.05.2021 |
23.07.2021 |
23.04.2021 |
Vorarbeiten
Baufirma |
26.07.2021 |
10.12.2021 |
16.08.2021 |
Bauphase vor
Ort |
03.09.2021 |
11.11.2022 |
09.05.2022 |
Ausblick:
Aufgrund der artenschutzfachlichen Bewertungen des Büros Landschaft und
Siedlung AG sind präventive Maßnahmen / Vergrämungsmaßnahmen erforderlich. Die
hierfür erforderlichen Rodungsarbeiten sollen außerhalb der Schutzzeit des
BNatSchG im Februar 2021 vorgenommen werden.
Sachstand Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Seit der Brückensperrung befinden sich auf der Homepage des Kreises
Recklinghausen alle wesentlichen Informationen (FAQ) zum Verfahren. Die Inhalte
werden ständig den Sach- und Verfahrensständen angepasst.