Betreff
Sachstandsbericht zur Erneuerung der Lippebrücke im Zuge der K 9 AN 4 zwischen Olfen und Ahsen
Vorlage
SV-10-0123
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

ohne

Im Juni 2019 wurde der Baubeschluss (SV-9-1387) zur Abwicklung der Brückenbaumaßnahme K 9 zwischen Olfen und Ahsen gefasst. Der Sachstandsbericht soll über den aktuellen Stand des Genehmigungsverfahrens informieren.

 

 

Sachstand Genehmigungsanträge / Verfahren:

Das Genehmigungsverfahren des komplexen Bauvorhabens gliedert sich in insgesamt vier Verfahrenskreise auf. Die Unterlagen liegen nunmehr vollständig bei den jeweiligen Genehmigungsbehörden vor.

 

Im Detail gliedern sich die Verfahren wie folgt auf:

·           § 22 Landeswassergesetz (LWG NRW) i. V. m. § 36 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

In diesem Genehmigungsverfahren werden für das Brückenbauwerk die wasserwirtschaftlichen Belange des § 36 WHG geprüft. Sofern das Brückenbauwerk den Deich tangiert, ist entsprechend den Schutzvorschriften an Deichen zu verfahren.

·           Befreiung von Schutzvorschriften an Deichen, § 82 Abs. 2 LWG NRW

Das Genehmigungsverfahren nach § 82 Abs. 2 LWG NRW umfasst alle Baumaßnahmen auf dem Deich und in der Schutzzone von jeweils 4 m beiderseits des Deichfußes. Sofern das Brückenbauwerk auch in diesem Bereich liegt, überschneiden sich daher die beiden Genehmigungen. In diesem Genehmigungsverfahren wird maßgeblich geprüft, dass die Baumaßnahmen den Deich nicht in seiner Schutzfunktion beeinträchtigen.

·           Befreiung von den jeweiligen textlichen Festsetzungen der Landschaftspläne

Den Unteren Naturschutzbehörden in Coesfeld und Recklinghausen wurden die jeweiligen Anträge auf Befreiung übermittelt.

 

 

Sachstand Förderantrag:

Der Förderantrag wurde am 12.06.2020 bei der Bezirksregierung Münster eingereicht. Zudem wurde der vorzeitige zuwendungsunschädliche Maßnahmenbeginn beantragt. Mit Schreiben vom 17.12.2020 hat die Bezirksregierung Münster hat dem Antrag auf Maßnahmenbeginn zugestimmt. Der eigentliche Zuwendungsbescheid wird voraussichtlich Anfang 2021 erteilt

 

 

Sachstand Brücke:

Baugrunduntersuchung haben ergeben auf tiefe Sande gestoßen sind, wird der Brückenneubau zu einer aufwendigen Angelegenheit.

 

 

Sachstand Kanalbaumaßnahme in der Ortsdurchfahrt in Datteln-Ahsen:

Aufgrund einer nicht längskraftschlüssigen 600er Transportwasserleitung, welche am nördlichen Fahrbahnrand verlegt ist, kann die Kanalhaltung nicht wie geplant in offener Bauweise hergestellt werden. Hierfür muss die Wasserleitung außer Betrieb genommen und eine aufwendige Ersatzversorgung eingerichtet werden. Es wird daher ein Übergabeschacht nach nur ca. 2 m errichtet und die alte Kanalhaltung daran angebunden. Seitens der Gelsenwasser AG erfolgt mittelfristig die Umlegung der 600er Leitung über die Ahsener Straße (außerhalb des Ortskerns). Nach der Umlegung wird die 600er Leitung außer Betrieb genommen und die restliche Kanalhaltung (ca. 15-20 m) hergestellt. Die Arbeiten sind für 2022 – nach der Verkehrsfreigabe der Brücke - geplant.

 

 

 

 

Zeitplan:

Der aktualisierte Zeitplan sieht vor, dass die Genehmigungen in der ersten Märzwoche vorliegen. Die Bauzeit verlängert sich auf Grund des erhöhten Aufwandes für die Gründung der Brücke und wegen der Herstellung der Baustraße um 50 Tage (310 statt 260 Tage).

Hier eine Übersicht der wesentlichen Phasen (Stand 22.12.2020):

 

 

Anfang

Ende

Ende (ursprünglich)

Genehmigungsplanung

18.05.2020

26.03.2020

18.12.2020

Ausführungsplanung

30.10.2020

11.06.2021

23.04.2021

Vorbereitung Vergabe

15.09.2020

21.05.2021

25.01.2021

Mitwirkung Vergabe

21.05.2021

23.07.2021

23.04.2021

Vorarbeiten Baufirma

26.07.2021

10.12.2021

16.08.2021

Bauphase vor Ort

03.09.2021

11.11.2022

09.05.2022

 

 

Ausblick:

Aufgrund der artenschutzfachlichen Bewertungen des Büros Landschaft und Siedlung AG sind präventive Maßnahmen / Vergrämungsmaßnahmen erforderlich. Die hierfür erforderlichen Rodungsarbeiten sollen außerhalb der Schutzzeit des BNatSchG im Februar 2021 vorgenommen werden.

 

 

Sachstand Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Seit der Brückensperrung befinden sich auf der Homepage des Kreises Recklinghausen alle wesentlichen Informationen (FAQ) zum Verfahren. Die Inhalte werden ständig den Sach- und Verfahrensständen angepasst.