Beschluss:
1. Der Kreis Coesfeld beteiligt sich an der Zuführung von Eigenkapital an die Flughafen Münster Osnabrück GmbH in Höhe von 46.180 € für das Jahr 2021.
2. Die Vertreter des Kreises Coesfeld in den Gremien der FMO GmbH werden beauftragt, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.
3. Sämtliche Beschlüsse stehen unter der Bedingung, dass sich alle großen Gesellschafter, die aktuell für die Finanzierung des Finanzierungskonzeptes 2.0 und des Corona-bedingten Schadens vorgesehen sind, daran beteiligen.
Langfristiges
Finanzierungskonzept seit 2014
Finanzierungskonzept 1.0
(2015-2020)
Die FMO GmbH finanzierte fast alle größeren Investitionsmaßnahmen der Vergangenheit (z.B. Terminalneubau, Catering-Gebäude, Frachtgebäude, Parkhäuser) im Wesentlichen durch Fremdkapital. Dies führte dazu, dass die FMO GmbH über eine relativ schlechte Kapitalausstattung verfügte und das Betriebsergebnis seinerzeit im erheblichen Umfang mit Fremdkapitalzinsen belastet war. So betrugen die Bankenverbindlichkeiten Ende 2014 ca. 84 Mio. Euro. Das Ergebnis der Flughafengesellschaft war 2014 demzufolge mit Zinsen in der Größenordnung von fast 4 Mio. Euro belastet. Der Kapitaldienst der Flughafengesellschaft (Zinsen zzgl. Tilgung) betrug seinerzeit jedes Jahr über 11 Mio. Euro. Vor diesem Hintergrund brachte die Gesellschafterversammlung der FMO GmbH ein langfristiges Finanzierungskonzept auf den Weg. Ziel dieses Finanzierungskonzeptes 1.0 war es, durch eine Zuführung von Gesellschaftermitteln (Kombination aus Gesellschafterdarlehen und Eigenkapitalstärkungen) den Liquiditätsbedarf der FMO GmbH zu decken und darüber hinaus die Bankdarlehen zügig zurückzuführen.
Für das Jahr 2015 gewährte der Kreis
Coesfeld ein Gesellschafterdarlehen von 75.833 € (SV-9-10164). Dieses
Gesellschafterdarlehn wird seit 2018 in Raten getilgt. Für die Jahre 2016
gewährte der Kreis Coesfeld eine Kapitalerhöhung von 75.833 € (SV-9-0220). Für
das Jahr 2017 wurde eine dritte Tranche und für 2018 eine vierte Tranche von
jeweils 75.833 € erneut als Eigenkapitalerhöhung gewährt (SV-9-0418 und
SV-9-0619). Mit Beschluss vom 28.09.2016 wurden vorbehaltlich der haushalterischen
Zurverfügungstellung einer 5. und 6. Tranche beschlossen.
Im Zeitraum von 2014 – 2018 wurde das
operative Ergebnis (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen-EBITDA) von
ca. -5,5 Mio. Euro auf -0,97 Mio. Euro verbessert. Einzig im Jahr 2019 konnte
das operative Ergebnis aufgrund der Germania Insolvenz nicht verbessert werden,
sondern lag bei ca. -1,86 Mio. Euro. Die Bankdarlehen konnten inzwischen von
ca. 84 Mio. Euro in 2014 auf ca. 24 Mio. Euro in 2020 zurückgeführt werden.
Finanzierungskonzept
2.0 (2021-2025)
Im Dezember 2018 beauftrage die
FMO-Gesellschafterversammlung die Geschäftsführung, das langfristige
Finanzierungkonzept für die Zeit ab dem Geschäftsjahr 2021 zu überarbeiten
(„Finanzierungskonzept 2.0“), zumal die Beschlusskette des ersten
Finanzierungskonzepts durch die fünfte Einzahlung in die Kapitalrücklage im
Januar 2020 endete.
Dieses Finanzierungskonzept 2.0 sieht im
Zeitraum 2021 bis 2025 einen jährlichen Kapitalbedarf in Form von
Gesellschafterdarlehen in Höhe von 7 Mio. Euro vor (insgesamt 35 Mio. Euro).
Der Kreisanteil beträgt pro Jahr 32.325 Euro und beläuft sich auf insgesamt
161.625 Euro (SV-9-1442). Die Gesellschafterdarlehen werden inkl. Zins und
Tilgung, wie schon die 1. Tranche des Finanzierungskonzeptes 1.0, an die Gesellschafter
zurückgezahlt.
Mit dem Kapitalbedarf soll u. a. das
erhöhte Investitionsvolumen bis 2025 finanziert werden, welches insbesondere
auf die Vorgaben einer neuen europäischen Sicherheitsbehörde (EASA)
zurückzuführen ist. Folgende Instandhaltungs- und Beschaffungskosten sind bis
2025 mit folgendem Volumen geplant:
- Deckschichtsanierung
und Erneuerung der Befeuerung der Start- und Landebahn (6,5 Mio. €),
- Sanierung der
Rollwege (1,5 Mio. €),
- Sanierung der
Fluggastbrücken und Gepäckförderanlagen (4,0 Mio. €),
- Ersatz von
Feuerlöschfahrzeugen und Vorfeldfahrzeugen (5,5 Mio. €),
- Erneuerung
Flugzeugenteiser (1,5 Mio. €),
- Sanierung von Strom-
und Kälteanlage (2,2 Mio. €) sowie
- sonstige
Regelinvestitionen (4,8 Mio. €).
In der Gesellschafterversammlung der FMO
GmbH am 12.12.2019 wurde die Umsetzung des Finanzierungskonzeptes 2.0 für die
Jahre 2021 bis 2025 und die Ausgabe von Gesellschafterdarlehen in Höhe von je 7
Mio. EUR p.a. beschlossen.
Darüber hinaus ist davon auszugehen,
dass die FMO GmbH in den Jahren ab 2026 bis 2030 weitere Gesellschaftermittel
benötigen wird. Das Finanzierungskonzept 2.0 plant hier aktuell einen Betrag i.
H. v. rd. 3,5 Mio. € p. a. ein (insgesamt rd. 17,5 Mio. €). Wesentliche
Informationen und Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Finanzierungskonzept 2.0
können der Sitzungsvorlage SV-9-1442 entnommen werden.
Aktuelle Auswirkungen
auf den FMO aufgrund der Corona-Pandemie
Die aktuelle
Corona-Pandemie erreichte Anfang März mit enormer Wucht auch Europa. Nahezu der
gesamte europäische Luftverkehr brach zu diesem Zeitpunkt komplett ein. Der FMO
hatte bis zu diesem Zeitpunkt ein Wachstum von ca. 25 % und war damit der
wachstumsstärkste deutsche Flughafen im 1. Quartal 2020. In der Folge des
Luftverkehr-Lockdowns brachen zu diesem Zeitpunkt auch die Umsätze der FMO
GmbH, wie Verkehrserlöse, Parkeinnahmen und umsatzbedingte Entgelte
(Gastronomie, Betankung) nahezu komplett ein. Durch sofortige kurzfristige
Gegenmaßnahmen wie fast 100 %ige Kurzarbeit sowie ein umfangreicher Investitions- und
Ausgabenstopp wurde die vorhandene Liquidität soweit wie möglich geschont.
Im Jahre 2020 nutzten 223.518
Fluggäste den Flughafen Münster/Osnabrück (FMO). Gegenüber dem Jahr 2019 wurden
damit 77,5 Prozent weniger Fluggäste gezählt. Mit diesem Rückgang liegt der FMO
prozentual im Schnitt der anderen deutschen Verkehrsflughäfen.
Bereits heute einen
detaillierten Ausblick auf die Entwicklung des Jahres 2021 zu prognostizieren,
ist aufgrund der bekannten Unsicherheiten beim weiteren Pandemieverlauf seriös
nicht möglich. Trotzdem lassen die nun begonnenen Impfungen darauf hoffen, dass
Reisen im Verlauf dieses Jahres wieder unter anderen Bedingungen möglich sein
wird.
Die FMO GmbH hatte angesichts
der sich abzeichnenden Entwicklung gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen PwC
im Sommer eine Wirtschaftsplanung (Stand 06/2020) für die kommenden 5 Jahre
erarbeitet. Aus diesen Berechnungen ergibt sich für die Wirtschaftsjahre 2020
und 2021 ein Kapitalbedarf von insgesamt 10 Mio. €. Dieser Finanzbedarf ist im
Wesentlichen aus Verkehrsprognosen abgeleitet. Die Berechnungen unterliegen
aktuell erheblichen Unsicherheiten. Der Kapitalbedarf soll in Form von
Eigenkapitalzuführungen erfolgen. Der Anteil des Kreises Coesfeld, der im Jahr
2021 ausgezahlt werden soll, beträgt 46.180 €.
Ob weiterer
Finanzierungsbedarf besteht, hängt branchenweit wesentlich vom weiteren
Pandemieverlauf ab. In der derzeitigen Wirtschaftsplanung der FMO GmbH für die
Jahre 2022 bis 2025 wird ein weiterer Liquiditätsbedarf von insgesamt rd. 20
Mio. € prognostiziert, der in den Jahren 2022 und 2023 mit jeweils 10 Mio. €
von den Gesellschaftern getragen werden soll. Gegenüber dem bisherigen
Finanzierungskonzept 2.0 kann sich im Zeitraum bis 2025 somit ein
Corona-bedingter zusätzlicher Finanzierungsbedarf von insgesamt rd. 30 Mio. €
ergeben. Offen ist zudem noch, ob öffentliche
Zuschüsse zur Unterstützung der Flughäfen durch Bund oder Land erfolgen.
Sollten von Dritten Mittel für die FMO GmbH zur Verfügung gestellt, werden
diese bei der Zahlung der Corona-bedingten Eigenkapitalzuführung entsprechend
gekürzt.
Nach Angaben der
FMO-Geschäftsführung ist zur Liquiditätssicherung über den NRW-Rettungsschirm
keine Kreditaufnahme möglich, da kein Kreditinstitut derzeit bereit ist, die
verbleibende 20-prozentige Haftung zu übernehmen. Ein reiner Bankkredit ist
ebenfalls nicht möglich, da hierfür eine 100-prozentige Bürgschaft erforderlich
ist, die aber wiederum EU-beihilferechtlich problematisch ist.
Die Kreisverwaltung
schlägt vor, den durch den massiven coronabedingten Einbruch des Luftverkehrs
aufgetretenen Finanzbedarf für die Wirtschaftsjahre 2020 und 2021 durch eine
anteilige Zuführung von Eigenkapital zu decken. Eine Entscheidung über eine
weitere prognostizierte coronabedingte Finanzierung für die Jahre 2022 und 2023
von voraussichtlich rd. 20 Mio. Euro soll erst nach einer eingehenden Beratung
der Gesellschafter über die künftige strategische Ausrichtung der FMO GmbH im
Jahresverlauf 2021 erfolgen. Hierzu ist insbesondere die künftige Positionierung
der drei größten Gesellschafter Stadtwerke Münster (35,06 Prozent),
Beteiligungsgesellschaft Kreis Steinfurt (30,28 Prozent) und Stadt
Osnabrück/OBG (17,20 Prozent) ausschlaggebend. Der Rat der Stadt Osnabrück hat
in diesem Zusammenhang schon eine Entscheidung getroffen, für die Jahre 2021
und 2022 jeweils die Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe ihres
prozentualen Anteils vorzunehmen.
II.
Entscheidungsalternativen
Der Kreis Coesfeld
beteiligt sich nicht an der Kapitalerhöhung. Dadurch wird aber die notwendige
coronabedingte Finanzierung und damit Zukunftsperspektive des Flughafens
Münster-Osnabrück als internationaler Verkehrsflughafen in NRW gefährdet.
III.
Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Im Entwurf des
Haushalts 2021 ist beim Produkt 04.01.02.01 im Finanzplan unter der
Investitionsnummer 010121FMO eine Kapitalzuführung für das Jahr 2021 in Höhe
von 46.180 Euro eingeplant. Die Kapitalzuführung steht unter dem Vorbehalt
eines entsprechenden Kreistagsbeschlusses. Ein Vorbehalt,
dass sich die übrigen Gesellschafter mit ihrem jeweiligen Anteil entsprechend
beteiligen, ist gleichermaßen vorgesehen.
IV.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Kreistag ist gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW für die Entscheidung zuständig.