Betreff
Konzept zum Ausgleich des Corona-Bedingten Schadens bei der FMO Flughafen Münster Osnabrück GmbH
Vorlage
SV-10-0139
Aktenzeichen
01.13.25-01
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

1.       Der Kreis Coesfeld beteiligt sich an der Zuführung von Eigenkapital an die Flughafen Münster Osnabrück GmbH in Höhe von 46.180 € für das Jahr 2021.

2.       Die Vertreter des Kreises Coesfeld in den Gremien der FMO GmbH werden beauftragt, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.

3.       Sämtliche Beschlüsse stehen unter der Bedingung, dass sich alle großen Gesellschafter, die aktuell für die Finanzierung des Finanzierungskonzeptes 2.0 und des Corona-bedingten Schadens vorgesehen sind, daran beteiligen.

 

 

 

I. Sachdarstellung

 

Langfristiges Finanzierungskonzept seit 2014

 

Finanzierungskonzept 1.0 (2015-2020)

 

Die FMO GmbH finanzierte fast alle größeren Investitionsmaßnahmen der Vergangenheit (z.B. Terminalneubau, Catering-Gebäude, Frachtgebäude, Parkhäuser) im Wesentlichen durch Fremdkapital. Dies führte dazu, dass die FMO GmbH über eine relativ schlechte Kapitalausstattung verfügte und das Betriebsergebnis seinerzeit im erheblichen Umfang mit Fremdkapitalzinsen belastet war. So betrugen die Bankenverbindlichkeiten Ende 2014 ca. 84 Mio. Euro. Das Ergebnis der Flughafengesellschaft war 2014 demzufolge mit Zinsen in der Größenordnung von fast 4 Mio. Euro belastet. Der Kapitaldienst der Flughafengesellschaft (Zinsen zzgl. Tilgung) betrug seinerzeit jedes Jahr über 11 Mio. Euro. Vor diesem Hintergrund brachte die Gesellschafterversammlung der FMO GmbH ein langfristiges Finanzierungskonzept auf den Weg. Ziel dieses Finanzierungskonzeptes 1.0 war es, durch eine Zuführung von Gesellschaftermitteln (Kombination aus Gesellschafterdarlehen und Eigenkapitalstärkungen) den Liquiditätsbedarf der FMO GmbH zu decken und darüber hinaus die Bankdarlehen zügig zurückzuführen.

 

Für das Jahr 2015 gewährte der Kreis Coesfeld ein Gesellschafterdarlehen von 75.833 € (SV-9-10164). Dieses Gesellschafterdarlehn wird seit 2018 in Raten getilgt. Für die Jahre 2016 gewährte der Kreis Coesfeld eine Kapitalerhöhung von 75.833 € (SV-9-0220). Für das Jahr 2017 wurde eine dritte Tranche und für 2018 eine vierte Tranche von jeweils 75.833 € erneut als Eigenkapitalerhöhung gewährt (SV-9-0418 und SV-9-0619). Mit Beschluss vom 28.09.2016 wurden vorbehaltlich der haushalterischen Zurverfügungstellung einer 5. und 6. Tranche beschlossen.

 

Im Zeitraum von 2014 – 2018 wurde das operative Ergebnis (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen-EBITDA) von ca. -5,5 Mio. Euro auf -0,97 Mio. Euro verbessert. Einzig im Jahr 2019 konnte das operative Ergebnis aufgrund der Germania Insolvenz nicht verbessert werden, sondern lag bei ca. -1,86 Mio. Euro. Die Bankdarlehen konnten inzwischen von ca. 84 Mio. Euro in 2014 auf ca. 24 Mio. Euro in 2020 zurückgeführt werden.

 

Finanzierungskonzept 2.0 (2021-2025)


Im Dezember 2018 beauftrage die FMO-Gesellschafterversammlung die Geschäftsführung, das langfristige Finanzierungkonzept für die Zeit ab dem Geschäftsjahr 2021 zu überarbeiten („Finanzierungskonzept 2.0“), zumal die Beschlusskette des ersten Finanzierungskonzepts durch die fünfte Einzahlung in die Kapitalrücklage im Januar 2020 endete.

Dieses Finanzierungskonzept 2.0 sieht im Zeitraum 2021 bis 2025 einen jährlichen Kapitalbedarf in Form von Gesellschafterdarlehen in Höhe von 7 Mio. Euro vor (insgesamt 35 Mio. Euro). Der Kreisanteil beträgt pro Jahr 32.325 Euro und beläuft sich auf insgesamt 161.625 Euro (SV-9-1442). Die Gesellschafterdarlehen werden inkl. Zins und Tilgung, wie schon die 1. Tranche des Finanzierungskonzeptes 1.0, an die Gesellschafter zurückgezahlt.

 

Mit dem Kapitalbedarf soll u. a. das erhöhte Investitionsvolumen bis 2025 finanziert werden, welches insbesondere auf die Vorgaben einer neuen europäischen Sicherheitsbehörde (EASA) zurückzuführen ist. Folgende Instandhaltungs- und Beschaffungskosten sind bis 2025 mit folgendem Volumen geplant:

-       Deckschichtsanierung und Erneuerung der Befeuerung der Start- und Landebahn (6,5 Mio. €),

-       Sanierung der Rollwege (1,5 Mio. €),

-       Sanierung der Fluggastbrücken und Gepäckförderanlagen (4,0 Mio. €),

-       Ersatz von Feuerlöschfahrzeugen und Vorfeldfahrzeugen (5,5 Mio. €),

-       Erneuerung Flugzeugenteiser (1,5 Mio. €),

-       Sanierung von Strom- und Kälteanlage (2,2 Mio. €) sowie

-       sonstige Regelinvestitionen (4,8 Mio. €).

 

In der Gesellschafterversammlung der FMO GmbH am 12.12.2019 wurde die Umsetzung des Finanzierungskonzeptes 2.0 für die Jahre 2021 bis 2025 und die Ausgabe von Gesellschafterdarlehen in Höhe von je 7 Mio. EUR p.a. beschlossen.

 

Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die FMO GmbH in den Jahren ab 2026 bis 2030 weitere Gesellschaftermittel benötigen wird. Das Finanzierungskonzept 2.0 plant hier aktuell einen Betrag i. H. v. rd. 3,5 Mio. € p. a. ein (insgesamt rd. 17,5 Mio. €). Wesentliche Informationen und Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Finanzierungskonzept 2.0 können der Sitzungsvorlage SV-9-1442 entnommen werden.

 

Aktuelle Auswirkungen auf den FMO aufgrund der Corona-Pandemie

Die aktuelle Corona-Pandemie erreichte Anfang März mit enormer Wucht auch Europa. Nahezu der gesamte europäische Luftverkehr brach zu diesem Zeitpunkt komplett ein. Der FMO hatte bis zu diesem Zeitpunkt ein Wachstum von ca. 25 % und war damit der wachstumsstärkste deutsche Flughafen im 1. Quartal 2020. In der Folge des Luftverkehr-Lockdowns brachen zu diesem Zeitpunkt auch die Umsätze der FMO GmbH, wie Verkehrserlöse, Parkeinnahmen und umsatzbedingte Entgelte (Gastronomie, Betankung) nahezu komplett ein. Durch sofortige kurzfristige Gegenmaßnahmen wie fast 100 %ige Kurzarbeit sowie ein umfangreicher Investitions- und Ausgabenstopp wurde die vorhandene Liquidität soweit wie möglich geschont.

 

Im Jahre 2020 nutzten 223.518 Fluggäste den Flughafen Münster/Osnabrück (FMO). Gegenüber dem Jahr 2019 wurden damit 77,5 Prozent weniger Fluggäste gezählt. Mit diesem Rückgang liegt der FMO prozentual im Schnitt der anderen deutschen Verkehrsflughäfen.

Bereits heute einen detaillierten Ausblick auf die Entwicklung des Jahres 2021 zu prognostizieren, ist aufgrund der bekannten Unsicherheiten beim weiteren Pandemieverlauf seriös nicht möglich. Trotzdem lassen die nun begonnenen Impfungen darauf hoffen, dass Reisen im Verlauf dieses Jahres wieder unter anderen Bedingungen möglich sein wird.

 

Die FMO GmbH hatte angesichts der sich abzeichnenden Entwicklung gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen PwC im Sommer eine Wirtschaftsplanung (Stand 06/2020) für die kommenden 5 Jahre erarbeitet. Aus diesen Berechnungen ergibt sich für die Wirtschaftsjahre 2020 und 2021 ein Kapitalbedarf von insgesamt 10 Mio. €. Dieser Finanzbedarf ist im Wesentlichen aus Verkehrsprognosen abgeleitet. Die Berechnungen unterliegen aktuell erheblichen Unsicherheiten. Der Kapitalbedarf soll in Form von Eigenkapitalzuführungen erfolgen. Der Anteil des Kreises Coesfeld, der im Jahr 2021 ausgezahlt werden soll, beträgt 46.180 €.

 

Ob weiterer Finanzierungsbedarf besteht, hängt branchenweit wesentlich vom weiteren Pandemieverlauf ab. In der derzeitigen Wirtschaftsplanung der FMO GmbH für die Jahre 2022 bis 2025 wird ein weiterer Liquiditätsbedarf von insgesamt rd. 20 Mio. € prognostiziert, der in den Jahren 2022 und 2023 mit jeweils 10 Mio. € von den Gesellschaftern getragen werden soll. Gegenüber dem bisherigen Finanzierungskonzept 2.0 kann sich im Zeitraum bis 2025 somit ein Corona-bedingter zusätzlicher Finanzierungsbedarf von insgesamt rd. 30 Mio. € ergeben. Offen ist zudem noch, ob öffentliche Zuschüsse zur Unterstützung der Flughäfen durch Bund oder Land erfolgen. Sollten von Dritten Mittel für die FMO GmbH zur Verfügung gestellt, werden diese bei der Zahlung der Corona-bedingten Eigenkapitalzuführung entsprechend gekürzt.

 

Nach Angaben der FMO-Geschäftsführung ist zur Liquiditätssicherung über den NRW-Rettungsschirm keine Kreditaufnahme möglich, da kein Kreditinstitut derzeit bereit ist, die verbleibende 20-prozentige Haftung zu übernehmen. Ein reiner Bankkredit ist ebenfalls nicht möglich, da hierfür eine 100-prozentige Bürgschaft erforderlich ist, die aber wiederum EU-beihilferechtlich problematisch ist.

 

Die Kreisverwaltung schlägt vor, den durch den massiven coronabedingten Einbruch des Luftverkehrs aufgetretenen Finanzbedarf für die Wirtschaftsjahre 2020 und 2021 durch eine anteilige Zuführung von Eigenkapital zu decken. Eine Entscheidung über eine weitere prognostizierte coronabedingte Finanzierung für die Jahre 2022 und 2023 von voraussichtlich rd. 20 Mio. Euro soll erst nach einer eingehenden Beratung der Gesellschafter über die künftige strategische Ausrichtung der FMO GmbH im Jahresverlauf 2021 erfolgen. Hierzu ist insbesondere die künftige Positionierung der drei größten Gesellschafter Stadtwerke Münster (35,06 Prozent), Beteiligungsgesellschaft Kreis Steinfurt (30,28 Prozent) und Stadt Osnabrück/OBG (17,20 Prozent) ausschlaggebend. Der Rat der Stadt Osnabrück hat in diesem Zusammenhang schon eine Entscheidung getroffen, für die Jahre 2021 und 2022 jeweils die Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe ihres prozentualen Anteils vorzunehmen.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Der Kreis Coesfeld beteiligt sich nicht an der Kapitalerhöhung. Dadurch wird aber die notwendige coronabedingte Finanzierung und damit Zukunftsperspektive des Flughafens Münster-Osnabrück als internationaler Verkehrsflughafen in NRW gefährdet.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Im Entwurf des Haushalts 2021 ist beim Produkt 04.01.02.01 im Finanzplan unter der Investitionsnummer 010121FMO eine Kapitalzuführung für das Jahr 2021 in Höhe von 46.180 Euro eingeplant. Die Kapitalzuführung steht unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Kreistagsbeschlusses. Ein Vorbehalt, dass sich die übrigen Gesellschafter mit ihrem jeweiligen Anteil entsprechend beteiligen, ist gleichermaßen vorgesehen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Kreistag ist gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW für die Entscheidung zuständig.