Beschlussvorschlag
der SPD-Kreistagsfraktion:
Der Kreistag des
Kreises Coesfeld beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die
Auswirkungen der
Novellierung des LWG auf eine nachhaltige Wasserwirtschaft im Kreis
Coesfeld vor
allem bei
1. der
Bewirtschaftung der Gewässerrandstreifen
2. der
Grundwasserentnahme durch gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe
3. der Schaffung
einer höheren Artenvielfalt
4. weniger
Eintragungen von Pflanzenschutz- und Düngemitteln
darzustellen.
Die Verwaltung
soll zusätzlich darlegen, welche Folgen die Novellierung für den Ausbau
naturnaher
Gewässer gemäß der EU-Wasserrahmen-Richtlinie hat, und wie die
Landesregierung
den Kreis Coesfeld bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben unterstützt.
Vorgelegt gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des
Kreises Coesfeld und seiner Fachausschüsse.