Betreff
Bewerbung des Kreises Coesfeld als Öko-Modellregion
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.12.2020
Vorlage
SV-10-0074/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gem. Antrag vom 01.12.2020:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, sich bei der Landesregierung als eine Öko-Modellregion zu bewerben.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf eine gemeinsame Bewerbung mit den anderen Münsterlandkreisen und der Stadt Münster hinzuwirken.

2.    Das Bewerbungskonzept sollte vom Münsterland e. V. in Abstimmung mit den Kreisen und der Stadt Münster erstellt werden.

3.    Im Falle der erfolgreichen Bewerbung sollte die geförderte Personalstelle beim Münsterland e.V. angesiedelt werden.

 

 

I. Sachdarstellung

 

In der Kreisausschuss-Sitzung am 16.12.2020 wurde der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.12.2020 „Bewerbung des Kreises Coesfeld als Öko-Modellregion“ beraten und an den zuständigen Fachausschuss verwiesen.

 

Folgende Informationen zum Förderaufruf „Öko-Modellregionen“ liegen aktuell vor: Nach Aussage des Umweltministeriums wird der Förderaufruf frühestens im März 2021 erfolgen. Das vorzulegende Konzept soll unter anderem Aussagen dazu enthalten, wie der Ökolandbau gefördert werden soll, indem vorhandene und neue Absatzwege weiterentwickelt oder geschaffen werden und eine entsprechende Nachfrage nach Öko-Produkten generiert wird. Dabei soll möglichst die gesamte regionale Wertschöpfungskette gestärkt werden. Dazu gehören beispielsweise auch das Ernährungshandwerk, Großküchen sowie die Kita- und Schulverpflegung als auch Gastronomiebetriebe, die regionale (Öko-)Produkte und -gerichte anbieten möchten.

 

Gleichlautende Anträge wurden zwischenzeitlich auch in den Kreisen Borken (dort schon im September 2020 ebenfalls durch Bündnis 90/Die Grünen), Warendorf und Steinfurt (dort jeweils durch die SPD) gestellt. In Abstimmung mit den anderen Münsterlandkreisen wird daher empfohlen, sich gemeinsam als Münsterland an dem geplanten Modellvorhaben zu beteiligen, da dadurch die Bewerbung ein wesentlich höheres Gewicht erhält und auch die Chance steigt, eine der nur drei möglichen Modellregionen in NRW zu werden. Da sowohl die Bereiche Wirtschaft als auch Tourismus bzw. Marketing angesprochen werden und der räumliche Zuschnitt das gesamte Münsterland umfassen würde, wäre eine Durchführung des Projektes durch den Münsterland e.V. sinnvoll. Der Münsterland e.V. hat sich bereit erklärt – sofern gewünscht – die Federführung zu übernehmen und die gemeinsame Antragstellung zu koordinieren. Entsprechende Beschlussvorschläge werden nun den jeweiligen Fachausschüssen der Münsterlandkreise unterbreitet.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

 

1.    Der Kreis Coesfeld bewirbt sich nicht als Öko-Modellregion.

2.    Der Kreis Coesfeld bewirbt sich als Öko-Modellregion, schließt sich jedoch nicht der gemeinsamen Bewerbung mit den anderen Münsterlandkreisen unter der Federführung des Münsterland e.V. an.

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Personal: In den Öko-Modellregionen wird eine Personalstelle zur Projektkoordinierung eingerichtet. Sofern dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt wird, soll diese im Falle einer erfolgreichen Bewerbung beim Münsterland e.V. eingerichtet werden.

 

Finanzen: Da der Förderaufruf „Öko-Modellregionen“ noch nicht veröffentlicht wurde, können aktuell keine genauen Aussagen zur Förderkulisse und den erforderlichen Eigenanteilen getroffen werden. Die Förderung soll voraussichtlich eine Personalstelle sowie Sachkosten umfassen, die zu 80 % gefördert werden.

 

Klima: Durch den Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft sowie der Stärkung regionaler Wertschöpfungs- und Absatzketten sind positive Effekte auf das Klima zu erwarten.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Entscheidung über die Teilnahme am Förderaufruf „Öko-Modellregionen“ kann im zuständigen Fachausschuss getroffen werden. Über die Finanzierung erforderlicher Eigenanteile hat zu einem späteren Zeitpunkt der Kreistag gem. § 26 (1) KrO NRW zu entscheiden.

Anlagen: