Beschluss:
1. Zum Vorsitzenden des Jagdbeirats in der Sitzungsperiode 2021 – 2025 wird
gewählt.
2. Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Jagdbeirats in der Sitzungsperiode 2021 – 2025 wird
gewählt.
I. – V.
Gem. § 51 Landesjagdgesetz wird bei jeder unteren Jagdbehörde ein Jagdbeirat gebildet. Der Jagdbeirat setzt sich zusammen aus:
·
drei
Jägern, entsandt wurden Herr Guido Erben, Herr Stefan Grünert und Herr Franz
Josef Schulze Thier,
·
zwei
Vertretern der Landwirtschaft, entsandt wurden Herr Werner Schulze Esking und
Herr Hubertus Pröbsting,
·
zwei
Vertretern der Forstwirtschaft, entsandt wurden Herr Freiherr von Hövel und
Herr Ralf Frerick,
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einem
Vertreter der Jagdgenossenschaften, entsandt wurde Frau Birgit Scharlau,
·
einem
Vertreter des Naturschutzes, entsandt wurde Herr Thomas Lange,
·
einem
Vertreter der Forstbehörde, entsandt wurde Frau Simone Eckermann,
·
einer
Vertreterin oder einem Vertreter des Tierschutzes, entsandt wurde Frau Sandra Kassenböhmer
und
·
dem
Landrat des Kreises, der die Aufgaben der unteren Jagdbehörde wahrnimmt, oder
dem Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt, die die Aufgaben der unteren
Jagdbehörde wahrnimmt, entsandt wurde Herr Ulrich Helmich.
Der Jagdbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden.