Beschluss:
1. Die im
vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2021 im Budget 05 "Allgemeine Finanzwirtschaft" (Haushaltsplanentwurf ab Seite 637) ausgewiesenen
allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der
Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
2. Die von den
Fachausschüssen vorgeschlagenen Änderungen (siehe Änderungsliste 02/2021) der
Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2021 ausgewiesenen
Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung
beschlossenen Änderungen anerkannt.
Beschlussvorschlag an den Kreisausschuss:
Die im
Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Haushalt
und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der
Beratung ergebenen Änderungen beschlossen.
I. Sachdarstellung
Aufgrund des § 53 Abs. 1
der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit
den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist
der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher
Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der
Ausführung des Haushaltes erforderlichen Regelungen zur Budgetierung
entsprechende Beschlüsse zu fassen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 wurde vom
Kämmerer am 11.12.2020 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne
Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreisausschuss am 16.12.2020 erfolgen
die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der
Zeit vom 21.01.2021 – 10.02.2021. Es ist vorgesehen, dass der Kreisausschuss den
Haushalt 2021 in seiner Sitzung am 17.02.2021 beschließt.
Beschlussempfehlungen
der Fachausschüsse (Änderungsliste 02/2021)
Im Rahmen der Beratung
über die Haushaltssatzung 2021 und den Haushaltsplan 2021 hat der
Kreisausschuss auch über die Beschlussvorschläge der Fachausschüsse zu den
übrigen Produktgruppen des Haushalts zu beraten.
Zu diesem Zweck wurde
eine Zusammenstellung gefertigt, die Vorschläge der Fachausschüsse enthält. Die
Zusammenstellung (Änderungsliste 02/2021) konnte erst nach der Sitzung
des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung am 04.02.2021
erstellt werden. Die Änderungsliste
02/2021 wird daher mit dieser Sitzungsvorlage als Tischvorlage vorgelegt. Die sich im Rahmen der Sitzung des
Kreisausschusses vom 10.02.2021 ergebenden Beratungsergebnisse werden dem Kreisausschuss
in seiner zweiten Sitzung am 17.02.2021 in einer Änderungsliste 03/2021 vorgelegt.
Leitlinien der
Budgetierung und Haushaltssatzung
Da der Kreishaushalt 2021
budgetiert ist und um den Erfordernissen der Kommunalhaushaltsverordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen (§ 21 KomHVO NRW) zu entsprechen, sind Beschlüsse
zur Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich. Diese Beschlüsse betreffen im
Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen und Ausgaben,
die Verwendung von Mehreinnahmen und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel.
Die Leitlinien der Budgetierung müssen als Anlage zu § 8 der Haushaltssatzung
beschlossen werden.
II.
Entscheidungsalternativen
keine
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Für die Erstellung des Kreishaushaltes
entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowie Aufwand für die Sitzungen.
IV. Zuständigkeit für
die Entscheidung
Die Zuständigkeiten des
Kreisausschusses/Kreistages resultieren aus den §§ 26 Abs. 1 Ziffer g), 50
Absatz 1 KrO NRW.