Beschluss:
Die in der Sitzung des Kreistages am 04.11.2020 vorgenommene Festlegung der Zuständigkeiten der Ausschüsse wird insoweit geändert, dass die Zuständigkeit für den Punkt
„der Beteiligungen: Regionalverkehr Münsterland (RVM), Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO)“ vom Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung nunmehr dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung zugeordnet wird.
I. Sachdarstellung
Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat in seiner Sitzung am 04.11.2020 seine Ausschüsse gebildet und die Zuständigkeiten der Ausschüsse gem. § 41 Abs. 3 KrO NRW festgelegt (SV-10-0037). Bis zu dieser Neufestlegung der Zuständigkeiten war der bisherige Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung für die Beratung der Angelegenheiten der Beteiligungen RVM GmbH und FMO GmbH zuständig. Nach der Kommunalwahl wurden die Ausschüsse neu gebildet und dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung die Zuständigkeit für die Beratung der zwei Beteiligungen zugeordnet. Während des ersten Sitzungsdurchlaufs wurde der Wunsch nach einer Beratung der zwei Beteiligungen im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung und damit nach einer Änderung der Zuständigkeitsfestlegung geäußert. Der Ältestenrat hat gegen eine solche Änderung keine Bedenken erhoben.
Eine Zusammenstellung mit Darstellung der vorgeschlagenen Änderung ist beigefügt.
II. Entscheidungsalternativen
Der Kreistag trifft eine andere Regelung.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Keine
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 41 Abs. 3 KrO NRW.