Betreff
Auswahlverfahren für ein neues Familienzentrum im Kindergartenjahr 2021/22
Vorlage
SV-10-0182
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Auswahl eines neuen Familienzentrums 2021/22 die durch den Unterausschuss Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2013/14 festgelegten Auswahlkriterien zu Grunde zu legen. 

 

 

 

I. Sachdarstellung

Mit der Schaffung von Familienzentren wird seit 2006/2007 Eltern der Zugang zu niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten erleichtert. Ziel ist es Familien bei der Erziehung und im Alltag zu unterstützen und damit sowohl zu einer frühzeitigen Förderung und Prävention als auch zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zu mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit beizutragen. Familienzentren organisieren und vermitteln zahlreiche Hilfsangebote, die das Wohlergehen von Familien stützen und für Eltern und Kinder alltagsnah und gut erreichbar sind. Sie bieten zum Beispiel offene Sprechstunden für Erziehungs- und Familienberatung an oder vermitteln und begleiten in eine weitergehende Beratung. Niedrigschwellige Elterncafés, Elternveranstaltungen zu pädagogischen Themen und Erziehungs-Kompetenz-Kurse tragen dabei ebenso zur Prävention und frühen Förderung bei, wie musisch-kreative und Bewegungs- sowie Ernährungsangebote für Eltern und Kinder.

 

Die Landesregierung stellt jährlich Kontingente für den Ausbau neuer Familienzentren zur Verfügung. Laut ministeriellem Erlass vom 23.02.2021, der dem Kreisjugendamt am 04.03.2021 vom Landesjugendamt übermittelt wurden, werden für das Kindergartenjahr 2021/2022 insgesamt 150 neue Familienzentren gefördert. 

 

Die Verteilung der Kontingente an die örtlichen Jugendamtsbezirke wurde anhand eines Förderschlüssels vorgenommen, der sowohl soziale, als auch demographische Bedarfslagen berücksichtigt. Bei der Verteilung wurden die Kriterien „Kinder unter sieben Jahren“ und „SGB II regelleistungsberechtigte Kinder unter sieben Jahren“ zu Grunde gelegt.

 

Auch für das Kreisjugendamt Coesfeld ist für 2021/22 ein neues Familienzentrum vorgesehen. Dieses ist bis spätestens 15.06.2021 zu beantragen.

Da für die Auswahl neuer Familienzentren ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses erforderlich ist, ist in der Jugendhilfeausschusssitzung am 10.06.2021 eine Auswahlentscheidung zu treffen.

Das Land hat den Kommunen keine Vorgaben zu den heranzuziehenden Auswahlkriterien für ein Familienzentrum gemacht, sondern lediglich Hinweise für mögliche Kriterien gegeben und bittet, insbesondere Standorte mit höherem Bildungs- und Armutsrisiko zu wählen.

 

Mit dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung wurden für das Kindergartenjahr 2013/14 nachfolgend aufgeführte Auswahlkriterien abgestimmt, die seither als Grundlage zur Verteilung herangezogen wurden.

 

1.       Schritt: Bildung einer Rangfolge nach Orten anhand folgender Kriterien:

-          Anzahl der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren

-          Anzahl der Kinder im Alter von 0 bis 7 Jahren in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II

-          Anzahl der Fälle junger Menschen in Hilfen zur Erziehung

 

2.       Schritt (falls mehrere Bewerber aus einem Ort):

-          Vorrang für Bewerber aus Ortsteilen mit dem größten Versorgungsdefizit (auf Grundlage der durchschnittlich nicht versorgten Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren)

3.       Schritt (falls mehrere Bewerber aus einem Ortsteil):

-          Trägervielfalt

-          Platzangebot

-          soziale Komponente (Anteil Kinder Deutsch als Zweitsprache und Anteil Kinder alleinerziehender Personen)

als gleichrangige Kriterien.

 

Es wird vorgeschlagen, zunächst bei den Kindertageseinrichtungen das Interesse für die Weiterentwicklung zum Familienzentrum abzufragen und bei Vorliegen mehrerer Interessensbekundungen ggfs. weitere Bewerbungsunterlagen anzufordern und einen Vorschlag für eine Auswahl anhand der vorgenannten Kriterien zu erarbeiten.

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Mit der Auswahl zum Familienzentrum und dem Erwerb über ein vom Land anerkanntes Gütesiegel als Familienzentrum ist eine Landesförderung von 20.166 EUR im Kindergartenjahr 2021/22 verbunden. Diese Förderung wird jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklung angepasst. Eine Förderung durch Kreismittel erfolgt nicht.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 43 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz ist eine Auswahlentscheidung im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung und somit durch den Jugendhilfeausschuss vorgesehen.