Betreff
Neufassung der Geldanlagenrichtlinie des Kreises Coesfeld mit Wirkung vom 01.04.2021
Vorlage
SV-10-0193
Aktenzeichen
20.43.03-06
Art
Sitzungsvorlage

Die Neufassung der Geldanlagenrichtlinie des Kreises Coesfeld mit Wirkung vom 01.04.2021 wird zur Kenntnis genommen.

zu I. – IV.

Der Kreis Coesfeld hat sich in Bezug auf den Umgang mit Finanzanlagen seit vielen Jahren selbst an die Kriterien einer Geldanlagenrichtlinie gebunden. Die Geldanlagenrichtlinie des Kreises Coesfeld orientiert sich dabei maßgeblich an den landesrechtlichen Empfehlungen (vgl. Runderlass des Ministers für Inneres und Kommunales, Az.: 34-48.01.01/16-416/12, über die Anlage von Kapital von Gemeinden und Gemeindeverbänden vom 11.12.2012, zuletzt geändert durch Runderlass vom 19.12.2017 –MBl. NRW. Seite 1057). Eine turnusmäßige Änderung dieser Empfehlungen sieht das Land in einem fünf-Jahres-Intervall vor.

 

Seitens der Behördenleitung wurde mit Blick auf die Entwicklungen auf den Finanzmärkten (z. B. anhaltende Niedrigzinsphase / Markttrend zur Nachhaltigkeit von Geldanlagen) die Notwendigkeit gesehen, die Geldanlagenrichtlinie des Kreises Coesfeld auch schon vor der nächsten Änderung des o. a. Runderlasses zu konkretisieren. In Rahmen dessen wurde das Prinzip für eine nachhaltige Geldanlage noch deutlicher als bisher verankert (vgl. Präambel der Geldanlagenrichtlinie vom 17.03.2021). Darüber hinaus wurden Kriterien einbezogen, die auf eine noch bessere Diversifikation des Portfolios des Kreises abzielen (vgl. Ziffer 2.5 der o. a. Richtlinie). Zu betonen ist, dass hierdurch das oberste Ziel, und zwar die Sicherheit der Geldanlage des Kreises, über breitere Diversifikationskriterien nochmals gestärkt wurde.

Die novellierte Geldanlagenrichtlinie wurde mit Wirkung vom 01.04.2021 in Kraft gesetzt. Im Detail sind die Änderungen in der Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage farblich bzw. durch Streichungen kenntlich gemacht. Im Rahmen des Änderungsverfahrens wurde die örtliche Rechnungsprüfung beteiligt. Aus der befürwortenden Stellungnahme der örtlichen Rechnungsprüfung vom 10.03.2021 geht u. a. hervor, dass mit der Geldanlagenrichtlinie des Kreises Coesfeld den Anforderungen an ein internes Kontrollsystems Rechnung getragen wird.

 

Anzumerken bleibt, dass die Finanzanlagen des Kreises rein zweckgebunden sind (vgl. Anlage 2 - Seite 32 im Finanzbericht des Kreises Coesfeld zum Stichtag 30.09.2020). Das Gros dieser Mittel ist in einem Versorgungsfonds angelegt, für den die kvw (Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe mit Sitz in Münster) verantwortlich zeichnet. Die kvw hat zu Beginn des Jahres angekündigt, nunmehr auch ein Reporting zur Nachhaltigkeit des kvw-Versorgungsfonds aufzubauen. Entsprechende kvw-Beiträge werden in der künftigen Finanzberichtserstattung des Kreises Coesfeld dargestellt, nicht zuletzt um der elementaren Bedeutung einer nachhaltigen Geldanlage besonderen Ausdruck zu verleihen.