Betreff
Sachstandbericht Betreuung Geflüchteter im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-10-0209
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

- ohne -

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

I. Sachdarstellung

 

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit (AASSG) am 03.12.2015 ist vereinbart worden, dass die Verwaltung unabhängig von den Beratungen im Integrationsausschuss regelmäßig über die Betreuung der Flüchtlinge im Kreis Coesfeld dem AASSG berichten wird.

 

Der Schwerpunkt der Berichterstattung in dieser Sitzung wird bei den folgenden Themenfeldern liegen:

 

 

1.            Zahl der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

 

Zum Stand 31.03.2021 bezogen 1.326 Personen Leistungen nach dem AsylbLG im Kreis Coesfeld. Nach Irak (131 Personen) waren hierbei die Länder Afghanistan (122 Personen), Iran (96 Personen) und Nigeria (91 Personen) am stärksten vertreten. Die „sonstigen Länder“ machen den größten Anteil mit 773 Personen aus.

 

Betrachtet man die Verteilung der 1.326 Personen auf die elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden, so hielten sich die meisten Personen in Dülmen (303 Personen), Coesfeld (162 Personen), sowie Senden (142 Personen) auf.

 

 

2.            Entwicklung der Zahl der Übergänge vom AsylbLG in das SGB II („Rechtskreiswechsler“)

 

Zum Stichtag 31.03.2021 wurden im Kreis Coesfeld insgesamt 2.160 Personen als sogenannte Rechtskreiswechsler registriert.

 

Es erfolgt der Hinweis, dass es sich hierbei um eine Bestandserhebung handelt. Die Bestandsdifferenzen ergeben den monatlichen Zuwachs/Abgang als absolute Zahl. Aus dem Leistungsbezug SGB II zum Monatsanfang ausgeschiedene Personen mit Fluchthintergrund sind dementsprechend in dem monatlichen Bestand nicht mehr enthalten.

 

Die Betreuung der Personen, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II erhalten, erfolgt im Rahmen der Delegationssatzung durch die Jobcenter der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld.

 

Die meisten Personen, die sich mit Fluchthintergrund im SGB II befinden, stammen aus Syrien (936 Personen), gefolgt von den sonstigen Ländern (526 Personen), dem Irak (280 Personen) und Afghanistan (182 Personen).

 

 

 

 

3.            Zahl der erwerbsfähigen SGB II – Leistungsberechtigten

 

Zum Stichtag 31.03.2021 waren insgesamt 1.444 Personen mit Fluchthintergrund als erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II registriert.

Stammt im Bereich der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem AsylbLG die größte Personengruppe aus dem Irak, so kommt im Bereich der erwerbsfähigen Leistungs-berechtigten im SGB II die größte Gruppe mit 645 Personen auch aus Syrien, gefolgt vom Irak (169 Personen) und Afghanistan (115 Personen).

 

Im Bereich der Eingliederungsbemühungen der erwerbsfähigen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher mit Fluchthintergrund konnte in den letzten 12 Monaten (Stand 30.04.2020) eine Aktivierung durch Maßnahmen in insgesamt 640 Fällen erreicht werden. In 372 Fällen konnten Personen in Arbeit (319 Personen), Ausbildung (40) und Praktikum (13 Personen) vermittelt werden.

 

 

4.            Erfolge im Rahmen der Aktivierung

 

Die amtliche Statistik der Bundesanstalt für Arbeit weist seit Juli 2016 die Zahl der Vermittlungen in Arbeit aus. Dabei sind im Zeitraum vom Juli 2016 bis Dezember 2020 insgesamt 1.462 Personen vermittelt worden.

 

Nach der Auswertung der Fachanwendung des Kreises Coesfeld sind in dem oben genannten Zeitraum aufgrund von Arbeitsaufnahme und dem damit verbundenen erhöhten Einkommen 726 Personen aus dem SGB II ausgeschieden.

 

 

In der Sitzung werden im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation ergänzende Informationen sowie aktuelle Daten zu den o.a. Themenfeldern vorgestellt.

 

II. Entscheidungsalternativen

keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

keine

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

keine