Betreff
Bericht zur Finanzierung der SGB II-Leistungen
Vorlage
SV-10-0211
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

- keiner -

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

I. Sachdarstellung

 

Der Kreis Coesfeld nimmt bereits seit 2005 die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II als zugelassener kommunaler Träger wahr. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt hier gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, denen ein Großteil der Aufgaben nach dem SGB II im Rahmen einer Delegationssatzung zur Entscheidung im eigenen Namen übertragen wurde.

Finanziell werden die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende überwiegend durch den Bund getragen. Neben den Regelleistungen erstreckt sich die Bundesfinanzierung auch auf die Verwaltungskosten und die Kosten der beruflichen Eingliederung, sowie auch auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Die Finanzierung der unterschiedlichen Bereiche ist aber sehr komplex.

Neben den genannten Bereichen findet bezogen auf die Kosten der Unterkunft jedoch nur eine anteilige Bundesfinanzierung statt. Diese wurde bereits im vergangenen Jahr im Zuge der Pandemie um 25 Prozentpunkte erhöht. Gleichzeitig wurde grundgesetzlich geregelt, dass bis zu einem Finanzierungsanteil von 74 % keine Bundesauftragsverwaltung eintritt. Dennoch kommt in NRW bei den Kommunen nur ein geringerer Finanzierungsanteil des Bundes an.

Seitens der CDU-Fraktion kam die Anregung auf, in einer Ausschusssitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit weitergehende Informationen zur Finanzierung der SGB-II-Leistungen zu erhalten.

Herr Schenk wird in der Ausschusssitzung über die Finanzierung der SGB II-Leistungen im Rahmen eines Vortrages informieren.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Keine

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Keine