Beschluss:
1.
Der Fortführung der Kommunalen
Koordienierung des Kreises Coesfeld im Rahmen des Landesvorhabens „Kein
Abschluss ohne Anschluss“ im bisherigen Stellenumfang wird zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt,
a.
die weitere Förderung des Landes zu
beantragen und die anteilige
Kreisbeteiligung an der Stellenfinanzierung in Umfang im von bis zu 60 % ab dem
Jahr 2022 in den Kreishaushalt ab 2022 einzubringen,
b. das
in der kommunalen Koordinierung noch bis 31.12.2021 befristete
Beschäftigungsverhältnis (0,5 Stelle) zu entfristen und mit dem Stellenplan
2022 einen entsprechenden Stellenanteil einzurichten.
Begründung:
I. Problem
Nach einstimmigen Votum des
Ausbildungskonsenses NRW ist seit 2013 der Übergang Schule-Beruf/Studium in NRW
ab der 8. Klassen einheitlich systematisiert und standardisiert worden.
Das gleichzeitig
von Schul- und Arbeitsministerium (MSB und MAGS) getragene Landesvorhaben mit
der heutigen Bezeichnung „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) umfasst
insbesondere vier Handlungsfelder:
- „Berufs- und Studienorientierung“,
Ein standardisierter und systematischer
Orientierungsprozess an allen allgemeinbildenden Schulen beginnend mit der
Jahrgangsstufe 8 mit den Elementen „Beratung“, „schulische Strukturen“,
„Portfolioinstrument“, „Potenzialanalyse und Kompetenzfeststellung“, Praktika
eingebettet im Unterricht und Koordinierende Übergangsgestaltung inkl.
individueller Übergangsempfehlung.
- „Übergangssystem Schule-Ausbildung“
Systematisierung und Bündelung der Angebote
im Übergang und Optimierung der Zugangssteuerung bei Vorrang der betrieblichen
Ausbildung.
- „Steigerung der Attraktivität des dualen Systems“
Laufenden Entwicklung und Umsetzung von
Strategien zur Attraktivitätssteigerung der dualen Ausbildung. Zielgruppe sind
neben den Jugendlichen aller Schulformen besonders deren Eltern aber genauso
die ansässigen Unternehmen. Dies soll in Vernetzung mit bereits bestehenden
Initiativen (z.B. der Kammern) geschehen.
- „Kommunale Koordinierung“.
Die kommunale Koordinierung ist Initiator und
Motor eines nachhaltigen, systematischen Übergangssystems vor Ort sein. Hier
erfolgt ein permanenter Abstimmungsprozess der regionalen Akteure ohne deren
originäre Zuständigkeit in Frage zu stellen.
Am 01.03.2014 hat die Kommunale
Koordinierungsstelle (KoKo) im Kreis Coesfeld ihre Arbeit aufgenommen. In der
Steuerungsgruppe KAoA erfolgt die Abstimmung der regionalen Akteure. Grundlage für
die Beteiligung des Kreises Coesfeld ist der Kreistagsbeschluss vom 18.12.2013
(SV-8-1010).
Im Kreis Coesfeld werden alle öffentlichen
weiterführenden Schulen, sowie zwei Schulen in privater Trägerschaft mit dem
KAoA-Vorhaben erreicht. Je Schuljahr steigen damit ca. 2.500 Schülerinnen und
Schüler des 8. Jahrgangs in den KAoA-Prozess ein.
KAoA hat sich sowohl landesweit, wie auch
im Kreis Coesfeld als Standard der schulischen Studien- und Berufsorientierung
etabliert und genießt allgemeine Anerkennung.
Die Kommunale Koordinierungsstelle – im
Kreis Coesfeld angesiedelt im Regionalen Bildungsbüro – erfüllt dabei die
Aufgabe, den Prozess fortlaufend zu koordinieren und Impulse zur inhaltlichen
Weiterentwicklung auf den Weg zu bringen. Sie sorgt für eine qualitative und standardisierte Umsetzung der
Maßnahmen im Flächenkreis Kreis Coesfeld. Wesentliches Aufgabenfeld sind die
Vernetzung von Schule und außerschulischen Partnern, sowie die Bündelung ihrer
Aktivitäten. Insbesondere im Rahmen der anstehenden Bewältigung der
Pandemieauswirkungen kommt der Kommunalen Koordinierungsstelle hier eine
wichtige Rolle zu.
Aus der Arbeit der Kommunalen Koordinierung
im Kreis Coesfeld wurde laufend in den Kreisgremien bzw. im Schulausschuss
berichtet: Am 08.09.2014 (SV-9-0060), 06.09.2016 (SV-9-594), 13.06.2017
(SV-9-0823), 13.05.2020 (SV-9-1682) und 19.08.2020 (SV-9-1777). Zuletzt
berichtet wurde im Kreisausschuss am 03.05.2021 anlässlich von Anfragen von
Bündnis 90/Die Grünen. Den Berichten ist zu entnehmen, dass die Arbeit auch
immer ausgerichtet ist an den konkreten und aktuellen Bedarfen vor Ort und in
vielen Aspekten deutlich über die sog. Standartelemente hinaus geht.
Aktuellstes Beispiel ist die Maßnahme „Praxiswoche“, wo Schülerinnen und Schülern
auch in Zeiten der Pandemie über konkrete Praktika noch den Weg ins
Ausbildungsjahr 2021 geebnet werden soll.
Die Kommunalen Koordinierungsstellen
werden bisher zu 50 % durch das Land mit Mitteln aus dem Europäischen
Sozialfond (ESF) gefördert. Der kommunale Eigenanteil umfasst bisher ebenfalls
50 %. Die vergangene EU-Förderphase endete mit dem Jahr 2020. Wegen der
fehlenden Abstimmung des EU-Haushaltes 2021 – 27 erfolgt die Förderung in 2021
noch aus Rest-EU-Mitteln des Landes.
Sowohl die Akteure im Ausbildungskonsens,
wie auch die beteiligten Ministerien MSB und MAGS sehen eine Weiterführung von
KAoA als unstrittig an.
Mit Schreiben aus März 2021 (Anlage) hat
sich das hierfür verantwortliche MAGS bezüglich der Weiterförderung der
Kommunalen Koordinierungsstellen positioniert. Ausgehend von den in der
Endabstimmung befindlichen EU-Förderkriterien soll die anteilige Förderung der Personal- und Sachkosten durch das Land NRW ab
01/22 fortgesetzt werden, jedoch von 50% auf 40% sinken. Die geförderten Stellenumfänge
sollen unverändert bleiben. Ggf. möchte man für einen Übergangszeitraum (2022)
darauf hinwirken, den Förderanteil noch bei 50 % zu belassen.
II. Lösung
Die Kommunale
Koordinierungsstelle des Kreises Coesfeld wird – wie bisher - im personellen Umfang von zwei
Vollzeitäquivalenten (z.Zt. verteilt auf fünf Personen) betrieben. Dies entspricht dem landeweiten
Mindeststandard in der Personalausstattung und ist nach den bisherigen
Erfahrungen und auch nach Einschätzung aller Beteiligten mindestens notwendig
für das mit der Aufgabe verbundene Arbeitsaufkommen. Zudem kann eine sachgerechte
Aufgabenwahrnehmung nur mit gut eingearbeitetem Personal gelingen, das
kontinuierlich in der Kommunalen Koordinierungsstelle zur Verfügung steht.
Insoweit ist das derzeit noch bis 31.12.2021 befristete
Beschäftigungsverhältnis (0,5 Stelle) einer Fachkraft, die bereits über
mehrmalige Befristungsphasen seit dem 01.03.2016 tätig ist, zu entfristen und
mit dem Stellenplan 2022 ein entsprechender Stellenanteil einzurichten.
Der Kreis
Coesfeld sichert den erhöhten kommunalen Anteil von 60 % für die Förderperiode
in den Jahren 2022 - 2027 zu.
III.
Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Die Förderung der kommunalen Koordinierung
umfasst bei voller Besetzung der Stellen für zwei Vollzeitäquivalente 78.768 €
bei Gesamtkosten von 157.536,00 € (Stand 2019 weil in 2020 ein Stellenanteil
vorübergehend unbesetzt war).
Im Falle der Verschiebung der Förderanteile
auf 40% Land und 60 % Kreis läge diese Fördersumme bei gleichbleibenden
Gesamtkosten bei 63.014,00 €. Daraus ergibt sich eine Zunahme des Kreisanteils
i.H.v. 17.680,00 €. Tarifsteigerungen fallen dabei jeweils anteilig zu Buche.
IV. Alternativen
Beibehaltung des bisherigen Eigenanteils des
Kreises.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Gültigkeit des Grundsatzbeschlusses des Kreistages vom 13.12.2013
zur Beteiligung am Landesvorhaben wird weiterhin unterstellt.
Die Entscheidung des Fachausschusses erfolgt als Votum für eine
Berücksichtigung im Stellenplan und den erhöhten kommunalen Eigenanteil im
Kreishaushalt ab dem Jahr 2022.
Anlagen:
Schreiben des MAGS
aus März 2021