Betreff
Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA), Fortführung der Kommunalen Koordinierung 2022 - 2027
Vorlage
SV-10-0212
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

1.       Der Fortführung der Kommunalen Koordienierung des Kreises Coesfeld im Rahmen des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ im bisherigen Stellenumfang  wird zugestimmt.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt,

a.       die weitere Förderung des Landes zu beantragen und  die anteilige Kreisbeteiligung an der Stellenfinanzierung in Umfang im von bis zu 60 % ab dem Jahr 2022 in den Kreishaushalt ab 2022 einzubringen,

b.       das in der kommunalen Koordinierung noch bis 31.12.2021 befristete Beschäftigungsverhältnis (0,5 Stelle) zu entfristen und mit dem Stellenplan 2022 einen entsprechenden Stellenanteil einzurichten.

 

 

Begründung:

I. Problem

Nach einstimmigen Votum des Ausbildungskonsenses NRW ist seit 2013 der Übergang Schule-Beruf/Studium in NRW ab der 8. Klassen einheitlich systematisiert und standardisiert worden. 

Das gleichzeitig von Schul- und Arbeitsministerium (MSB und MAGS) getragene Landesvorhaben mit der heutigen Bezeichnung „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) umfasst insbesondere vier Handlungsfelder:

 

  1. „Berufs- und Studienorientierung“,

Ein standardisierter und systematischer Orientierungsprozess an allen allgemeinbildenden Schulen beginnend mit der Jahrgangsstufe 8 mit den Elementen „Beratung“, „schulische Strukturen“, „Portfolioinstrument“, „Potenzialanalyse und Kompetenzfeststellung“, Praktika eingebettet im Unterricht und Koordinierende Übergangsgestaltung inkl. individueller Übergangsempfehlung.

 

  1. „Übergangssystem Schule-Ausbildung“

Systematisierung und Bündelung der Angebote im Übergang und Optimierung der Zugangssteuerung bei Vorrang der betrieblichen Ausbildung.

 

  1. „Steigerung der Attraktivität des dualen Systems“

Laufenden Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Attraktivitätssteigerung der dualen Ausbildung. Zielgruppe sind neben den Jugendlichen aller Schulformen besonders deren Eltern aber genauso die ansässigen Unternehmen. Dies soll in Vernetzung mit bereits bestehenden Initiativen (z.B. der Kammern) geschehen. 

 

  1. „Kommunale Koordinierung“.

Die kommunale Koordinierung ist Initiator und Motor eines nachhaltigen, systematischen Übergangssystems vor Ort sein. Hier erfolgt ein permanenter Abstimmungsprozess der regionalen Akteure ohne deren originäre Zuständigkeit in Frage zu stellen.

 

Am 01.03.2014 hat die Kommunale Koordinierungsstelle (KoKo) im Kreis Coesfeld ihre Arbeit aufgenommen. In der Steuerungsgruppe KAoA erfolgt die Abstimmung der regionalen Akteure. Grundlage für die Beteiligung des Kreises Coesfeld ist der Kreistagsbeschluss vom 18.12.2013 (SV-8-1010).

 

Im Kreis Coesfeld werden alle öffentlichen weiterführenden Schulen, sowie zwei Schulen in privater Trägerschaft mit dem KAoA-Vorhaben erreicht. Je Schuljahr steigen damit ca. 2.500 Schülerinnen und Schüler des 8. Jahrgangs in den KAoA-Prozess ein. 

 

KAoA hat sich sowohl landesweit, wie auch im Kreis Coesfeld als Standard der schulischen Studien- und Berufsorientierung etabliert und genießt allgemeine Anerkennung.

Die Kommunale Koordinierungsstelle – im Kreis Coesfeld angesiedelt im Regionalen Bildungsbüro – erfüllt dabei die Aufgabe, den Prozess fortlaufend zu koordinieren und Impulse zur inhaltlichen Weiterentwicklung auf den Weg zu bringen. Sie sorgt für eine qualitative und standardisierte Umsetzung der Maßnahmen im Flächenkreis Kreis Coesfeld. Wesentliches Aufgabenfeld sind die Vernetzung von Schule und außerschulischen Partnern, sowie die Bündelung ihrer Aktivitäten. Insbesondere im Rahmen der anstehenden Bewältigung der Pandemieauswirkungen kommt der Kommunalen Koordinierungsstelle hier eine wichtige Rolle zu.

Aus der Arbeit der Kommunalen Koordinierung im Kreis Coesfeld wurde laufend in den Kreisgremien bzw. im Schulausschuss berichtet: Am 08.09.2014 (SV-9-0060), 06.09.2016 (SV-9-594), 13.06.2017 (SV-9-0823), 13.05.2020 (SV-9-1682) und 19.08.2020 (SV-9-1777). Zuletzt berichtet wurde im Kreisausschuss am 03.05.2021 anlässlich von Anfragen von Bündnis 90/Die Grünen. Den Berichten ist zu entnehmen, dass die Arbeit auch immer ausgerichtet ist an den konkreten und aktuellen Bedarfen vor Ort und in vielen Aspekten deutlich über die sog. Standartelemente hinaus geht. Aktuellstes Beispiel ist die Maßnahme „Praxiswoche“, wo Schülerinnen und Schülern auch in Zeiten der Pandemie über konkrete Praktika noch den Weg ins Ausbildungsjahr 2021 geebnet werden soll.

 

Die Kommunalen Koordinierungsstellen werden bisher zu 50 % durch das Land mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) gefördert. Der kommunale Eigenanteil umfasst bisher ebenfalls 50 %. Die vergangene EU-Förderphase endete mit dem Jahr 2020. Wegen der fehlenden Abstimmung des EU-Haushaltes 2021 – 27 erfolgt die Förderung in 2021 noch aus Rest-EU-Mitteln des Landes.

 

Sowohl die Akteure im Ausbildungskonsens, wie auch die beteiligten Ministerien MSB und MAGS sehen eine Weiterführung von KAoA als unstrittig an.

Mit Schreiben aus März 2021 (Anlage) hat sich das hierfür verantwortliche MAGS bezüglich der Weiterförderung der Kommunalen Koordinierungsstellen positioniert. Ausgehend von den in der Endabstimmung befindlichen EU-Förderkriterien soll die anteilige Förderung der Personal- und Sachkosten durch das Land NRW ab 01/22 fortgesetzt werden, jedoch von 50% auf 40% sinken. Die geförderten Stellenumfänge sollen unverändert bleiben. Ggf. möchte man für einen Übergangszeitraum (2022) darauf hinwirken, den Förderanteil noch bei 50 % zu belassen.

 

 

II.  Lösung

Die Kommunale Koordinierungsstelle des Kreises Coesfeld wird  – wie bisher -  im personellen Umfang von zwei Vollzeitäquivalenten (z.Zt. verteilt auf fünf Personen) betrieben.  Dies entspricht dem landeweiten Mindeststandard in der Personalausstattung und ist nach den bisherigen Erfahrungen und auch nach Einschätzung aller Beteiligten mindestens notwendig für das mit der Aufgabe verbundene Arbeitsaufkommen.  Zudem kann eine sachgerechte Aufgabenwahrnehmung nur mit gut eingearbeitetem Personal gelingen, das kontinuierlich in der Kommunalen Koordinierungsstelle zur Verfügung steht. Insoweit ist das derzeit noch bis 31.12.2021 befristete Beschäftigungsverhältnis (0,5 Stelle) einer Fachkraft, die bereits über mehrmalige Befristungsphasen seit dem 01.03.2016 tätig ist, zu entfristen und mit dem Stellenplan 2022 ein entsprechender Stellenanteil einzurichten.

Der Kreis Coesfeld sichert den erhöhten kommunalen Anteil von 60 % für die Förderperiode in den Jahren 2022  - 2027 zu.   

 

III. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Die Förderung der kommunalen Koordinierung umfasst bei voller Besetzung der Stellen für zwei Vollzeitäquivalente 78.768 € bei Gesamtkosten von 157.536,00 € (Stand 2019 weil in 2020 ein Stellenanteil vorübergehend unbesetzt war).

Im Falle der Verschiebung der Förderanteile auf 40% Land und 60 % Kreis läge diese Fördersumme bei gleichbleibenden Gesamtkosten bei 63.014,00 €. Daraus ergibt sich eine Zunahme des Kreisanteils i.H.v. 17.680,00 €. Tarifsteigerungen fallen dabei jeweils anteilig zu Buche.

 

IV. Alternativen

Beibehaltung des bisherigen Eigenanteils des Kreises.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Gültigkeit des Grundsatzbeschlusses des Kreistages vom 13.12.2013 zur Beteiligung am Landesvorhaben wird weiterhin unterstellt.

Die Entscheidung des Fachausschusses erfolgt als Votum für eine Berücksichtigung im Stellenplan und den erhöhten kommunalen Eigenanteil im Kreishaushalt ab dem Jahr 2022.

 

Anlagen:

Schreiben des MAGS aus März 2021