Beschlussvorschlag:

ohne

Der Bericht 2020/2021 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

 

I. Sachdarstellung

 

II. Entscheidungsalternativen

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

 

I. – IV.

 

Schülerzahlprognose

 

Zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 04.06.2020 wurde die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld auf der Grundlage der Schülerzahlen für das Schuljahr 2019/2020 vorgelegt (SV-9-1678).

Auf der Basis der Schülerzahlen für das Schuljahr 2020/2021 wurden nunmehr schulbezogen die Schülerzahlprognose bis zum Jahr 2033 aktualisiert und der daraus resultierende Raumbedarf errechnet. Dabei wurde nach dem sogenannten Strukturquotenverfahren ausgehend vom Status quo die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im Planungsgebiet schulisch versorgt werden, zur Gesamtzahl der gleichaltrigen Bevölkerung im Planungsgebiet ins Verhältnis gesetzt.

Für die Berechnung der Strukturquoten erfolgte die Anwendung der Bevölkerungsprognose nach dem „Hildesheimer Modell“ in der Variante „ausklingende Wanderung“. Grundlage für die Prognose ist der Bevölkerungsstand am 31.12.2019, direkt abgefragt bei den kommunalen Meldeämtern.

Der Flüchtlingszuzug aus 2015 hat weiterhin Auswirkungen auf die Nutzung von Bildungsgängen am Berufskolleg. Dies gilt insbesondere für die ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge. Da das genaue Wahlverhalten ehemaliger Flüchtlinge nicht explizit ausgewertet wurde, lassen sich zu genauen Zahlen keine Aussagen machen. Von einem Steigerungseffekt ist in dem Fall auszugehen.

 

Raumbedarf

 

Für die Berechnung des Raumbedarfs sind neben der Schülerzahl - differenziert nach Vollzeit und Teilzeit - als Basis die Parameter „Klassenfrequenzwert“ und „Raumauslastungsquote“ ausschlaggebende Stellgrößen. Die festzulegenden Werte dieser beiden Parameter entscheiden über den Standard, den der Schulträger den Berufskollegs für die unterrichtliche Versorgung der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellt.

Den Kennzahlen in der Produktbeschreibung 40.01.01 des Haushalts 2021 entsprechend wird unverändert ein Klassenfrequenzwert von 22 bzw. für die Schülerinnen und Schüler des beruflichen Gymnasiums ein Klassenfrequenzwert von 19,5 zugrunde gelegt. Hier muss darüber nachgedacht werden, ob diese Werte beibehalten werden können, oder aber ob sie den tatsächlichen Gegebenheiten angepasste werden müssen.

Die für die Bedarfsberechnung zu Grunde zu legenden Raumauslastungsquoten sind ebenfalls als Kennzahlen in der Produktbeschreibung 40.01.01 bestimmt. Für das Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg in Coesfeld beträgt die Auslastungsquote rd. 87 %, für das Pictorius Berufskolleg rd. 63 %, für das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg am Standort Dülmen rd. 74 % und für das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg am Standort Lüdinghausen rd. 79 %. Die Raumauslastungsquoten berücksichtigen, dass eine Auslastung aller Schulräume zu 100 % - das gilt insbesondere für die Fachräume mit den differenzierten Fachklassen des dualen Systems - nicht möglich ist. Grund für die unterschiedlichen Auslastungsquoten ist, dass für das Pictorius-Berufskolleg und das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg - Standort Lüdinghausen - ein höherer Fachraumbedarf besteht.

Die Raumbilanz weist aus, dass der in den kreiseigenen Schulgebäuden vorhandene Raumbestand nicht ausreicht, um den derzeitigen Raumbedarf zu decken. Der Kreis hat daher kurzfristige Anmietungen von Schulraum vorgenommen.

Insgesamt ergibt sich aus der Summe aller Räumbestände inkl. Anmietungen und der Summe der Raumbedarfe im Schuljahr 2019/2020 ein Raumüberhang von knapp 4,5 Schulräumen. Auffällig ist, dass das Oswald-von-Nell-Breuning Berufskolleg trotz Anmietung noch einen Fehlbedarf von 3,3 Schulräumen hat, während sich beim Richard-von-Weizsäcker Berufskolleg am Standort Dülmen, aufgrund Anmietung vor Ort (Container) ein Raumüberhang von 2 Schulräumen ergibt; im Medienzentrum werden keine Räume mehr genutzt.

Die Ergebnisse der Schülerzahlprognose und der Raumbilanz und die sich daraus ergebenden Handlungsbedarfe wurden am 04.05.2021 mit den Schulleitungen der Berufskollegs erörtert. Es herrschte Einigkeit darüber, dass die Klassenfrequenzrichtwerte mittelfristig einer Anpassung bedürfen.

 

Zur Aufrechterhaltung der Beschulung am Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg, wurde ab dem 01.08.2017 ein Container mit 4 Klassenräumen auf dem Schulhof aufgestellt. Für das kommende Schuljahr ist für diese Schule nach der Raumbilanz (s. Anlage 10 zur Sitzungsvorlage) ein „Fehlbedarf“ von 3,3 Räumen ausgewiesen.

Soweit sich ein ggf. darüberhinausgehender Bedarf zum Schuljahresbeginn 2021/2022 tatsächlich ergibt, wird das Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg, wie auch in den Jahren zuvor, prüfen, ob und welche schulorganisatorische Maßnahmen, z. B. verstärkter Nachmittagsunterricht, für einen begrenzten Zeitraum getroffen werden können.

 

Am Pictorius-Berufskolleg besteht ein rechnerischer Raumüberhang von 9,3 Räumen. Dieser ist auf die Anmietung von 5 Klassenräume im Pavillon der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zurückzuführen. Entgegen der Schulraumstatistik, werden diese Räume aber weiter dringend benötigt. In dem Pavillon sind besondere Fachräume eingerichtet, die nicht in das Hauptgebäude verlegt werden können. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um einen Kunstraum, ein Fotostudio und einen Spezial-Werkstattraum für den Fachbereich Gestaltung. Darüber hinaus wird noch ein Raum für den von der Schule gebauten Windkanal benötigt. Eine weitere Anmietung dieses Pavillons ist daher zunächst noch eingeplant.

 

 

Fortschreibung

 

Die bisherige Praxis, die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung auf der Grundlage aktueller Schülerzahlen jährlich zu aktualisieren und als Planungs- und Steuerungsgrundlage für die Bereitstellung erforderlichen Schulraums - vgl. Produktbeschreibung 40.01.01 / Haushalt 2021 – zu nutzen, sollte fortgeführt werden.


 


Anlagen

 

Der Sitzungsvorlage sind als Anlagen beigefügt:

-       Anlage 1: Schülerzahlentwicklung 2010/11 bis 2020/21 und Prognose des Schüleraufkommens 2021/22 bis 2033/34 – Übersicht Grafik

-       Anlage 2: Bevölkerungsentwicklung und -prognose 01.01.2011 – 01.01.2034

-       Anlage 3: Schülerzahlentwicklung 2010/11 bis 2020/21 und Prognose des Schüleraufkommens 2021/22 bis 2033/34

-       Anlage 4: Verteilung des Schüleraufkommens 2020/21 bis 2028/29 - Planungsbereich I

-       Anlage 5: Verteilung des Schüleraufkommens 2020/21 bis 2028/29 - Planungsbereich II

-       Anlage 6: Verteilung des Schüleraufkommens 2020/21 bis 2028/29 – Insgesamt

-       Anlage 7: Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten - Planungsbereich I

-       Anlage 8: Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten - Planungsbereich II

-       Anlage 9: Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten – Insgesamt     

-       Anlage 10: Raumbilanz für die Schuljahre 2020/21 - 2028/29 - Planungsbereich I

-       Anlage 11: Raumbilanz für die Schuljahre 2020/21 - 2028/29 - Planungsbereich II und Insgesamt

-       Anlage 12: Berechnung der Auslastungsquote im Schuljahr 2020/2021 gemäß Produktbeschreibung 40.01.01 im Haushalt 2021

-       Anlage 13: Übersicht über die Anmietung von Schulraum

 

 

Zuständigkeit

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses ist gemäß § 85 Schulgesetz gegeben.