Betreff
Querschnittsänderung des Brückenbauwerkes über die BAB 1 zur Aufnahme eines Radweges an der K 10 in Senden (Baubeschluss)
Vorlage
SV-10-0224
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Bau eines Radweges an der K 10 im Bereich der Autobahnbrücke auf einer Länge von ca. 800 m zu veranlassen. Die Autobahn GmbH wird gebeten, die Verbreiterung des Brückenbauwerkes über die BAB 1 zur Aufnahme eines Radweges an der K 10 in die Planung wieder mit aufzunehmen.

 

Die Zustimmung erfolgt mit der Maßgabe, dass die Gemeinde Senden bereit ist, den Eigenanteil des Kreises und alle nicht förderfähigen Kosten zu übernehmen

 

I. Sachdarstellung

In der Sitzung am 21.06.2018 (SV-9-1097) hat der Kreisausschuss die Verwaltung beauftragt, die Gespräche mit dem Landesbetrieb (jetzt Autobahn GmbH) aufzunehmen, um eine Querschnittsänderung der Brücke im Zuge des Ausbaues der BAB 1 zur Aufnahme eines Radweges an der K 10 in Senden zu veranlassenden. Die Zustimmung erfolgte mit der Maßgabe, dass die Gemeinde Senden bereit ist, den Eigenanteil des Kreises und alle nicht förderfähigen Kosten zu übernehmen.

 

In den Sitzungen des Gemeindeentwicklungsausschusses am 19.09.2018 und am 14.03.2019 hat der Rat der Gemeinde Senden beschlossen, den Eigenanteil für die Maßnahme nicht zu übernehmen. Die Autobahn GmbH wurde seinerzeit unterrichtet, dass keine Änderung am Brückenquerschnitt erfolgen sollen (Sachstandsbericht SV-9-1318 / Mitteilungsvorlage MV-9-1367).

 

Nunmehr wurde das Sonderprogramm „Stadt und Land“ aufgelegt, das sich insbesondere durch einen erhöhten Fördersatz von 90% auszeichnet. Unter Berücksichtigung der deutlich verbesserten Rahmenbedingungen hat sich die Gemeinde Senden nun bereiterklärt, den Eigenanteil zu übernehmen.

 

Dem Beschluss vom 21.06.2018 (SV-9-1097) entsprechend hat der Kreis nun die Autobahn GmbH gebeten, die Querschnittsänderung in die Planung mitaufzunehmen. Gegenstand des Beschlusses war lediglich die Verbreiterung der Brücke. Da sich aber Umfang und Kostenrahmen gegenüber dem Baubeschluss von 2018 erheblich geändert haben, soll über die Umsetzung der Maßnahme neu beraten werden.

 

Die Maßnahme umfasst neben der Verbreiterung des Brückenbauwerks über die BAB 1 auch den Ausbau der Rampenbereiche sowie die Anlage eines Radweges zwischen den Wirtschaftswegen bei Stat. 2,5 und „Zum Klosterholz“ bei Stat. 3,3. Damit erfolgt eine Anbindung an das bestehende Wirtschaftswegenetz. Der Radweg soll in einer Breite von 2,50 m gebaut werden. Aktuelle Untersuchungen haben ergeben, dass mehr Verkehrsbeziehungen auf der nördlichen Seite liegen, so dass nun entgegen den ersten Planungen der Radweg auf der nordwestlichen Seite angelegt werden soll (siehe Anlage). Auch in den Vorgesprächen mit verschiedene Grundstückseigentümern wurde diese Variante favorisiert.

 

Die Verlängerung des Radweges entlang der K 10 in Richtung der L 844 bzw. bis zur Kreisgrenze Münster soll zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden. Da der Radwege aktuell nicht Bestandteil der Prioritätenliste ist, können noch keine konkreten Angaben gemacht werden.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Die Umsetzung soll erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da der Radwege nicht Bestandteil der Prioritätenliste des Radwegebauprogramm 2015 ist.

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Mit der Autobahn GmbH soll eine Vereinbarung über die Kostenteilung und Umsetzung der Maßnahme geschlossen werden. Die Autobahn GmbH ist für sämtliche Leistungsphasen zur Erstellung des Brückenbauwerkes (BAB1/K10) zuständig. Der Kreis erstellt für den Rampenbereich und den Radwegebau die Detailplanungen und das Leistungsverzeichnisses für das Ausschreibungsverfahren. Die Umsetzung (Leistungsphasen 7+8 HOAI) erfolgen im Zusammenhang mit dem Brückenbauwerk durch die Autobahn GmbH. Der Baubeginn ist ab Mitte 2022 eingeplant. Es ist mit einer Bauzeit von ca. 18 Monate zu rechnen.

 

Die Kosten des neuen Bauwerkes werden gemäß Bundesfernstraßengesetz FStrG § 12 (2) zwischen dem Baulastträger der BAB 1 und dem Baulastträger der K 10 im Verhältnis der Fahrbahnbreiten geteilt. Eine zwischenzeitlich aktualisierte Kostenschätzung der Autobahn GmbH hat ergeben, dass sich die Aufwendungen für das Brückenbauwerk vermutlich verdoppeln werden. Aktuell ergibt sich ein Kostenanteil für die Brückenverbreiterung in Höhe von ca. 775.000 €. Hinzu kommen Ausgaben für den Grunderwerb (ca. 35.000 €) und Baukosten für die Verbreiterung der Rampe und den Radweg (ca. 450.000 €).

 

Vom Land wurde signalisiert, den Radweg an der K 10 (Zubringer zum Veloroutennetz der Stadt Münster) und damit auch die Mehrkosten für die Brückenverbreiterung nach den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) zu fördern. Für Radvorrangrouten beträgt aktuell der Fördersatz 80%. Zudem wurde für kurzfristig umzusetzende Radwegbaumaßnahmen (bis 31.12.2023) das Sonderprogramm „Stadt und Land“ aufgelegt. Die Anmeldung durch den Kreis ist erfolgt. Bei erfolgreicher Aufnahme der Maßnahme in das Sonderprogramm würde ein erhöhter Fördersatz von 90% bewilligt. Den Eigenanteil des Kreises als Straßenbaulastträger in Höhe von ca. 126.000 € (bei einer 90%igen Förderung) und alle nicht förderfähigen Kosten würde die Gemeinde Senden übernehmen. Die notwendigen Mittel werden im Haushalt 2022 veranschlagt.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

Anlagen:

 

-            Übersichtskarte

-            Beschlussvorlage/Niederschrift der Ratssitzung vom 25.03.2021 der Gemeinde Senden