Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Bau eines Radweges an der K 10 im Bereich der Autobahnbrücke auf einer Länge von ca. 800 m zu veranlassen. Die Autobahn GmbH wird gebeten, die Verbreiterung des Brückenbauwerkes über die BAB 1 zur Aufnahme eines Radweges an der K 10 in die Planung wieder mit aufzunehmen.
Die Zustimmung erfolgt mit der Maßgabe, dass die Gemeinde Senden bereit ist, den Eigenanteil des Kreises und alle nicht förderfähigen Kosten zu übernehmen
I. Sachdarstellung
In der Sitzung
am 21.06.2018 (SV-9-1097) hat der Kreisausschuss die Verwaltung beauftragt, die
Gespräche mit dem Landesbetrieb (jetzt Autobahn GmbH) aufzunehmen, um eine
Querschnittsänderung der Brücke im Zuge des Ausbaues der BAB 1 zur Aufnahme
eines Radweges an der K 10 in Senden zu veranlassenden. Die Zustimmung erfolgte
mit der Maßgabe, dass die Gemeinde Senden bereit ist, den Eigenanteil des
Kreises und alle nicht förderfähigen Kosten zu übernehmen.
In den Sitzungen
des Gemeindeentwicklungsausschusses am 19.09.2018 und am 14.03.2019 hat der Rat
der Gemeinde Senden beschlossen, den Eigenanteil für die Maßnahme nicht zu
übernehmen. Die Autobahn GmbH wurde seinerzeit unterrichtet, dass keine
Änderung am Brückenquerschnitt erfolgen sollen (Sachstandsbericht SV-9-1318 /
Mitteilungsvorlage MV-9-1367).
Nunmehr wurde
das Sonderprogramm „Stadt und Land“ aufgelegt, das sich insbesondere durch
einen erhöhten Fördersatz von 90% auszeichnet. Unter Berücksichtigung der
deutlich verbesserten Rahmenbedingungen hat sich die Gemeinde Senden nun
bereiterklärt, den Eigenanteil zu übernehmen.
Dem Beschluss
vom 21.06.2018 (SV-9-1097) entsprechend hat der Kreis nun die Autobahn GmbH
gebeten, die Querschnittsänderung in die Planung mitaufzunehmen. Gegenstand des
Beschlusses war lediglich die Verbreiterung der Brücke. Da sich aber Umfang und
Kostenrahmen gegenüber dem Baubeschluss von 2018 erheblich geändert haben, soll
über die Umsetzung der Maßnahme neu beraten werden.
Die Maßnahme
umfasst neben der Verbreiterung des Brückenbauwerks über die BAB 1 auch den
Ausbau der Rampenbereiche sowie die Anlage eines Radweges zwischen den
Wirtschaftswegen bei Stat. 2,5 und „Zum Klosterholz“ bei Stat. 3,3. Damit
erfolgt eine Anbindung an das bestehende Wirtschaftswegenetz. Der Radweg soll
in einer Breite von 2,50 m gebaut werden. Aktuelle Untersuchungen haben
ergeben, dass mehr Verkehrsbeziehungen auf der nördlichen Seite liegen, so dass
nun entgegen den ersten Planungen der Radweg auf der nordwestlichen Seite angelegt
werden soll (siehe Anlage). Auch in den Vorgesprächen mit verschiedene
Grundstückseigentümern wurde diese Variante favorisiert.
Die Verlängerung
des Radweges entlang der K 10 in Richtung der L 844 bzw. bis zur Kreisgrenze
Münster soll zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden. Da der Radwege aktuell
nicht Bestandteil der Prioritätenliste ist, können noch keine konkreten Angaben
gemacht werden.
II.
Entscheidungsalternativen
Die Umsetzung soll
erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da der Radwege nicht Bestandteil der
Prioritätenliste des Radwegebauprogramm 2015 ist.
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Mit der Autobahn
GmbH soll eine Vereinbarung über die Kostenteilung und Umsetzung der Maßnahme
geschlossen werden. Die Autobahn GmbH ist für sämtliche Leistungsphasen zur
Erstellung des Brückenbauwerkes (BAB1/K10) zuständig. Der Kreis erstellt für
den Rampenbereich und den Radwegebau die Detailplanungen und das
Leistungsverzeichnisses für das Ausschreibungsverfahren. Die Umsetzung (Leistungsphasen
7+8 HOAI) erfolgen im Zusammenhang mit dem Brückenbauwerk durch die Autobahn
GmbH. Der Baubeginn ist ab Mitte 2022 eingeplant. Es ist mit einer Bauzeit von
ca. 18 Monate zu rechnen.
Die Kosten des
neuen Bauwerkes werden gemäß Bundesfernstraßengesetz FStrG § 12 (2) zwischen
dem Baulastträger der BAB 1 und dem Baulastträger der K 10 im Verhältnis der
Fahrbahnbreiten geteilt. Eine zwischenzeitlich aktualisierte Kostenschätzung
der Autobahn GmbH hat ergeben, dass sich die Aufwendungen für das
Brückenbauwerk vermutlich verdoppeln werden. Aktuell ergibt sich ein
Kostenanteil für die Brückenverbreiterung in Höhe von ca. 775.000 €. Hinzu
kommen Ausgaben für den Grunderwerb (ca. 35.000 €) und Baukosten für die
Verbreiterung der Rampe und den Radweg (ca. 450.000 €).
Vom Land wurde
signalisiert, den Radweg an der K 10 (Zubringer zum Veloroutennetz der Stadt
Münster) und damit auch die Mehrkosten für die Brückenverbreiterung nach den
Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) zu fördern. Für Radvorrangrouten
beträgt aktuell der Fördersatz 80%. Zudem wurde für kurzfristig umzusetzende
Radwegbaumaßnahmen (bis 31.12.2023) das Sonderprogramm „Stadt und Land“
aufgelegt. Die Anmeldung durch den Kreis ist erfolgt. Bei erfolgreicher
Aufnahme der Maßnahme in das Sonderprogramm würde ein erhöhter Fördersatz von
90% bewilligt. Den Eigenanteil des Kreises als Straßenbaulastträger in Höhe von
ca. 126.000 € (bei einer 90%igen Förderung) und alle nicht förderfähigen Kosten
würde die Gemeinde Senden übernehmen. Die notwendigen Mittel werden im Haushalt
2022 veranschlagt.
IV. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1
der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss
nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden
Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen
zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der
ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
- Übersichtskarte
- Beschlussvorlage/Niederschrift der Ratssitzung vom 25.03.2021 der Gemeinde Senden