Betreff
Fortschreibung der kreisweiten Modal Split-Erhebung aus dem Jahr 2016
Vorlage
SV-10-0231
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag des Unterausschuss Klimaschutz vom 20.04.2021:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die aus dem Jahr 2016 stammende Modal Split-Untersuchung im Jahr 2022 fortzuschreiben und über eine den AGFS-Standards entsprechende repräsentative Haushalts- und Personenbefragung aktuelle Daten zur Verkehrsmittelausstattung, der Verkehrsmittelwahl sowie des Mobilitätsverhaltens der Bevölkerung im Kreis Coesfeld zu erhalten. Hierfür werden ausgehend von den für die Ersterhebung angefallenen Kosten 50.000 EUR in den Haushalt 2022 eingestellt, vorbehaltlich einer bereits beantragten Förderung in Höhe von 80 % durch das Land Nordrhein-Westfalen.

I. Sachdarstellung

Der Kreis Coesfeld hat im Jahr 2016 im Zuge der Erstellung des Nahverkehrsplanes und als erste Maßnahme im Rahmen der Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS) eine kreisweite Mobilitätsuntersuchung durchgeführt (s. SV-9-0728). Damit lagen erstmals stichtagsbezogene Zahlen zum alltäglichen Mobilitätsverhalten der Bevölkerung vor, die u. a. folgende Fragestellungen beantworten:

§  Welches Verkehrsmittel wurde genutzt?

§  Welchen Zweck und welches Ziel hatte der Weg?

§  Wie werden die unterschiedlichen Verkehrssysteme bewertet?

 

Die Mobilitätsuntersuchung, die in Form einer repräsentativen Haushalts- und Personenbefragung zur Erfassung von Wegeprotokollen, der Verkehrsmittelausstattung, der Verkehrsmittelwahl sowie des Nutzerverhaltens der Bevölkerung erfolgte, diente in den vergangenen Jahren als wichtige Informationsgrundlage zur Planung und Priorisierung vielfältiger Maßnahmen und Projekte in den Bereichen Radverkehrsförderung und ÖPNV. Die Ergebnisse können auf den Klimaschutzseiten des Kreises Coesfeld eingesehen werden, die Kurzfassung der Studie ist als Anlage beigefügt.

 

In seiner Sitzung am 20.04.2021 hat der Unterausschuss Klimaschutz beschlossen, dem Kreistag die Fortschreibung der Modal Split-Erhebung im Jahr 2022 zu empfehlen. So kann mit Blick auf die in 2023 anstehende Verlängerung der AGFS-Mitgliedschaft des Kreises Coesfeld und die in der „Handlungsoffensive für eine nachhaltige Mobilität im Kreis Coesfeld“ (Leitantrag der AG Klimaschutz vom 18.02.2019) geforderte sukzessive Erhöhung des Radverkehrsanteils von 24 % im Jahr 2016 auf 30 % in 2025 (zwischen-)evaluiert werden.

 

II. Entscheidungsalternativen

Die Modal Split-Erhebung wird nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt fortgeschrieben.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Finanzen: Die Durchführung von Modal Split-Untersuchungen wird durch das Land Nordrhein-Westfalen über die FöRi Nahmobilität mit 80 % gefördert. Ausgehend von kalkulierten Gesamtkosten i.H.v. 50.000 EUR beläuft sich der Eigenanteil des Kreises Coesfeld auf 10.000 EUR. Die Haushaltsmittel werden im Produkt 04.01.02.01 Kreisentwicklung eingeplant.

 

Klima: Die Fortschreibung der Modal Split-Erhebung an sich hat keine Auswirkungen auf das Klima. Da sie jedoch als wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage für zahlreiche Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Mobilitätsformen dient, ist sie aus Sicht des Klimaschutzes zu begrüßen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung ist der Kreistag gem. § 26 (1) KrO NRW.