Betreff
Gleichstromverbindung „Korridor B“ der Netzbetreiber Amprion/Tennet: Mögliche Betroffenheit des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-10-0233
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung zur Gleichstromverbindung „Korridor B“ des Netzbetreibers Amprion wird zur Kenntnis genommen.

 

I. Sachdarstellung

 

Am 24. März 2021 wurde der Kreis Coesfeld vom Netzbetreiber Amprion über das gemeinsam mit dem Netzbetreiber TenneT geplante Energiewendeprojekt „Korridor B“ informiert, mit dem über zwei Erdkabel-Verbindungen ab 2030 Windstrom aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen transportiert werden soll. Das Vorhaben wurde am 25.02.2021 in das Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen.

 

Ein von den Netzbetreibern erstelltes Fachsheet ist als Anlage 1 beigefügt, eine kurze Projektpräsentation als Anlage 2. Weitere Informationen können im Internet unter https://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore-projekte-deutschland/b-korridor/ abgerufen werden.

 

Luftlinienverbindung der beiden aus Norden kommenden Trassen DC25 und DC21b mit den Endpunkten Hamm und Polsum (Grafik: Amprion)

 

Der „B-Korridor“ besteht aus zwei Gleichstrom-Erdkabel-Leitungen, die jeweils eine Kapazität von zwei Gigawatt und eine Länge von insgesamt knapp 700 Kilometer haben. An den Start- und Endpunkten sind jeweils Konverter und Umspannwerke nötig, um die Leitung an das Drehstromnetz anzuschließen. Der B-Korridor besteht aus zwei Vorhaben:

·         Das Vorhaben DC21b (Bezeichnung gemäß Netzentwicklungsplan) wird vom Netzverknüpfungspunkt Wilhelmshaven circa 267 Kilometer durch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bis in den Raum Hamm führen. 

·         Das Vorhaben DC25 verläuft vom Umspannwerk Heide/West in Schleswig-Holstein über circa 407 km durch Niedersachsen bis ins nordrhein-westfälische Polsum bei Marl. 

 

Nach Möglichkeit soll das Projekt in weiten Teilen als gemeinsam geführte „Stammstrecke“ verlaufen.

 

Das Verfahren steht noch ganz am Anfang: Da es sich um ein länderübergreifendes Projekt handelt, durchläuft der B-Korridor gemäß Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) zunächst eine Bundesfachplanung und anschließend ein Planfeststellungsverfahren. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist die Bundesnetzagentur (BNetzA), die das Verfahren leitet und letztlich auch über den Verlauf der Stromleitung entscheiden wird. Der Antrag auf Bundesfachplanung (nach § 6 NABEG) enthält einen Vorschlag für den Untersuchungsraum mit einem zu prüfenden Korridornetz. Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung aller Korridorvarianten steht mit Ende der Bundesfachplanung im Jahr 2024 der 1.000 m breite Untersuchungskorridor fest. Innerhalb dieses Korridors planen TenneT und Amprion im darauffolgenden Planfeststellungsverfahren den detaillierten Verlauf der Erdkabel. Dafür sind rund zwei Jahre vorgesehen. Nach Genehmigung und Bau der Leitung soll B-Korridor im Jahr 2030 in Betrieb zu gehen.

 

Bei näherer Betrachtung der fixierten Start- und Endpunkte der beiden Trassen ist es durchaus wahrscheinlich, dass der Kreis Coesfeld durch eine der beiden Trassen oder ggf. auch durch die Stammstrecke tangiert werden wird. Aufgrund der Raumbedeutsamkeit des Vorhabens und des Umfangs des Eingriffs in Natur und Landschaft soll das Vorhaben gemeinsam mit den Städten und Gemeinden eng begleitet werden.