Betreff
Impfangebote; Anträge der Kreistagsfraktion SPD und der Kreistagsfrakion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
Vorlage
SV-10-0239
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschläge:

Beschlussvorschlag SPD-Fraktion vom 12.05.2021

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob der Einsatz mobiler Impf-Teams in kommunal bekannten Brennpunkten möglich ist. Dabei wäre wünschenswert, vor allem niedergelassene Allgemeinmediziner in den Impfteams einzusetzen.

Beschlussvorschlag BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 14.05.2021

 Der Kreis Coesfeld startet zur weiteren regionalen Eindämmung der aktuellen Coronapandemie eine Informations- und Impfkampagne für Menschen in verdichteten bzw. prekären Wohnsituationen. In diesem Zusammenhang

- erarbeitet und verbreitet die Verwaltung ein zielgruppenorientiertes Informationsangebot

- macht der Kreis Coesfeld den Menschen in strukturell beengten Wohnverhältnissen und in Unterkünften für Geflüchtete ein niedrigschwelliges (priorisiertes) Impfangebot.

- stellt die Verwaltung die Umsetzung des Impfangebots sicher

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

1.Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2.Der
Kreistag unterstützt die bisherigen Maßnahmen der Verwaltung im Rahmen ihrer Impfkampagne insbesondere für sozial benachteiligte Personengruppen.
3.Die Verwaltung wird im Fachausschuss regelmäßig über den Verlauf der Impfkampagne berichten.

I.-III. Sachdarstellung, Entscheidungsalternativen, Auswirkungen/Zusammenhänge

 

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 12.05.2021 sowie der Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN nebst den Begründungen sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Die Anträge werden vorgelegt aufgrund § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreises Coesfeld.

 

 

Sachdarstellung der Verwaltung:

Die Anträge der beiden Fraktionen verfolgen die gleichen Ziele. Die Begründungen sind zwar textlich unterschiedlich formuliert, inhaltlich aber nahezu identisch und unterscheiden sich lediglich z.T. in den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erreichung der benannten Ziele. Aus diesem Grunde erfolgt die Sachverhaltsdarstellung in dieser SV zum größten Teil für beide Anträge gemeinsam, auf explizite Vorschläge einer einzelnen Fraktion wird nachfolgend besonders gekennzeichnet eingegangen.

 

Die Verwaltung begrüßt ausdrücklich die Vorschläge der beiden Fraktionen und teilt die inhaltlichen Begründungen. Zum größten Teil wurden die vorgeschlagenen Maßnahmen allerdings bereits umgesetzt oder initiiert, zum kleinen Teil stehen ihnen aber rechtliche oder praktische Umsetzungsaspekte entgegen.

 

Sammelunterkünfte für geflüchtete Menschen

Die Leitung des Krisenstabes zur Pandemiebekämpfung und das Kommunale Integrationszentrum (KI) ergriffen die Initiative für eine Impfkampagne für geflüchete Menschen in Sammelkunterkünften, nachdem das MAGS per Erlass die Impfung der Personen in der Prisorisierungsgruppe 2 zugelassen hat. Es wurde eine möglichst für die Bewohner unkomplizierte Durchführung der eigentlichen Impfung (mit dem Impfstoff der Fa. BioNTech) durch aufsuchende mobile Teams des Impfzentrums in Dülmen vorgenommen. In enger Abstimmung wurden die Städte und Gemeinden in die Bestandsaufnahme und in die praktische Umsetzung vor Ort involviert. Über das KI wurden die Wohlfahrtsverbände und die ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuer um Unterstützung gebeten. Ihnen wurde in diesem Zusammenhang auch ein Impfangebot unterbreitet. Das KI stellte allen Beteiligten in 16 verschiedenen Sprachen (weitere ggfs. auf Nachfrage) das Aufklärungsmerkblatt, den Anamnesebogen und die Einverständniserklärung zur Verfügung. Diese wurden von den Mitarbeitenden der Städte und Gemeinden in den Unterkünften persönlich überreicht. Sollten vor Ort Übersetzer benötigt werden, sicherte das KI den Einsatz professioneller Dolmetscher zu. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser SV werden die Impfungen in den Sammelunterkünften durchgeführt. Abhängig vom Erfolg („Impfquote“) dieser beiden Verfahrensschritte überlegen Krisenstab und KI ggfs. ein weiteres Vorgehen wiederum in enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden im Kreis.

 

 

Geflüchtete Menschen in eigenen Wohnungen

Geflüchtete Menschen in eigenen Wohnungen dürfen grundsätzlich keine Bevorzugung in der

Priorisierung vor anderen Personengruppen erhalten, soweit sie nicht aufgrund persönlicher Lebensumstände (Alter, Erkrankung, Beruf) kurzfristiger geimpft werden können. Sehr wohl ergriffen Krisenstab und KI auch hier die Initiative zum Nachteilsausgleich aufgrund von Sprach- und Verständnisproblemen und baten die Städte und Gemeinden noch einmal um Unterstützung bei der Ermittlung des Personenkreises, der benötigten Sprachen und um ganz praktische Zusendung der Informationsmaterialien an ihre Bürgerinnen und Bürger. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser SV läuft die Anfrage an die Städte und Gemeinden seit ein paar Tagen. Erste Rückmeldungen signalisieren wiederum eine große Bereitschaft zur pragmatischen Zusammenarbeit zwischen Kreis und Kommunen.

 

 

Menschen in Obdachlosenunterkünften

Krisenstabs- und Abteilungsleitungen stimmten auch hier ein enges Vorgehen mit den Kommunen und dem Impfzentrum ab. Bewohnerinnen und Bewohner von Obdachlosenunterkünften sind durch mobile Teams aufgesucht und bei vorliegender Impfbereitschaft mit dem Impfstoff der Fa. Johnson & Johnson geimpft. Dieser Impfstoff bietet den großen Vorteil, nur einmal verimpft werden zu müssen.

 

 

Menschen in sozialen Brennpunkten 

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) schrieb am 11.05.2021 den „Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19“ fort und veröffentlichte eine Liste von 14 Städten und einem Kreis, welche als „Sozialräume mit einem deutlich erhöhten Risiko der Infektion“ definiert werden und von einem Sonderkontingent an Impfstoff profitieren können. Der Kreis Coesfeld fällt nicht darunter.

 

 

Einsatz niedergelassener Ärzte in Betrieben und in mobilen Impfteams (Vorschlag SPD Fraktion)

Wie bereits beschrieben sind mobile Impfteams des Impfzentrums des Kreises Coesfeld bereits bei besonders gefährdeten Menschen im Einsatz. Soziale Brennpunkte nach der Definition des Landes NRW werden im Kreis Coesfeld nicht ausgemacht, so dass hier auch kein zusätzlicher Impfstoff zu Verfügung stehen würde. Darüber hinaus impfen die niedergelassenen Ärzte bereits umfassend und beklagen den aktuellen Impfstoffmangel und den enormen Zeitaufwand für das Impfen neben ihrem Praxisalltag. Große Betriebe beschäftigen eigene Betriebsärzte.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Alle im Zusammenhang mit den Impfungen entstehenden Kosten werden dem Impfzentrum vom Land erstattet. Soweit für die Planung und Organisation der Impfungen Personalkosten in den Abteilungen 32 und 04 anfallen, werden diese aus dem laufenden Budget gezahlt.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

§ 26 Abs. 1 KrO

 

Anlagen:

 

Antrag der SPD-Fraktion vom 12.05.2021 zum Thema Impfen

 

Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 14.05.2021 zum Thema Impfen