Beschlussvorschläge:
Beschlussvorschlag SPD-Fraktion vom 12.05.2021
Die Verwaltung wird
beauftragt, zu prüfen, ob der Einsatz mobiler Impf-Teams in kommunal bekannten
Brennpunkten möglich ist. Dabei wäre wünschenswert, vor allem niedergelassene Allgemeinmediziner
in den Impfteams einzusetzen.
Beschlussvorschlag BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom
14.05.2021
Der
Kreis Coesfeld startet zur weiteren regionalen Eindämmung der aktuellen
Coronapandemie eine Informations- und Impfkampagne für Menschen in verdichteten
bzw. prekären Wohnsituationen. In diesem Zusammenhang
-
erarbeitet und verbreitet die Verwaltung ein zielgruppenorientiertes
Informationsangebot
-
macht der Kreis Coesfeld den Menschen in strukturell beengten Wohnverhältnissen
und in Unterkünften für Geflüchtete ein niedrigschwelliges (priorisiertes)
Impfangebot.
- stellt die Verwaltung die Umsetzung
des Impfangebots sicher
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
1.Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2.Der Kreistag
unterstützt die bisherigen Maßnahmen der Verwaltung im Rahmen ihrer
Impfkampagne insbesondere für sozial benachteiligte Personengruppen.
3.Die Verwaltung wird im Fachausschuss regelmäßig über den Verlauf der
Impfkampagne berichten.
I.-III. Sachdarstellung, Entscheidungsalternativen,
Auswirkungen/Zusammenhänge
Der Antrag der SPD-Fraktion vom
12.05.2021 sowie der Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN nebst den
Begründungen sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Die Anträge werden vorgelegt aufgrund
§ 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreises Coesfeld.
Sachdarstellung
der Verwaltung:
Die Anträge der beiden Fraktionen
verfolgen die gleichen Ziele. Die Begründungen sind zwar textlich
unterschiedlich formuliert, inhaltlich aber nahezu identisch und unterscheiden
sich lediglich z.T. in den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erreichung der
benannten Ziele. Aus diesem Grunde erfolgt die Sachverhaltsdarstellung in
dieser SV zum größten Teil für beide Anträge gemeinsam, auf explizite
Vorschläge einer einzelnen Fraktion wird nachfolgend besonders gekennzeichnet
eingegangen.
Die Verwaltung begrüßt ausdrücklich
die Vorschläge der beiden Fraktionen und teilt die inhaltlichen Begründungen.
Zum größten Teil wurden die vorgeschlagenen Maßnahmen allerdings bereits
umgesetzt oder initiiert, zum kleinen Teil stehen ihnen aber rechtliche oder
praktische Umsetzungsaspekte entgegen.
Sammelunterkünfte für geflüchtete
Menschen
Die Leitung des Krisenstabes zur
Pandemiebekämpfung und das Kommunale Integrationszentrum (KI) ergriffen die
Initiative für eine Impfkampagne für geflüchete Menschen in
Sammelkunterkünften, nachdem das MAGS per Erlass die Impfung der Personen in
der Prisorisierungsgruppe 2 zugelassen hat. Es wurde eine möglichst für die Bewohner
unkomplizierte Durchführung der eigentlichen Impfung (mit dem Impfstoff der Fa.
BioNTech) durch aufsuchende mobile Teams des Impfzentrums in Dülmen
vorgenommen. In enger Abstimmung wurden die Städte und Gemeinden in die
Bestandsaufnahme und in die praktische Umsetzung vor Ort involviert. Über das
KI wurden die Wohlfahrtsverbände und die ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuer um
Unterstützung gebeten. Ihnen wurde in diesem Zusammenhang auch ein Impfangebot
unterbreitet. Das KI stellte allen Beteiligten in 16 verschiedenen Sprachen
(weitere ggfs. auf Nachfrage) das Aufklärungsmerkblatt, den Anamnesebogen und
die Einverständniserklärung zur Verfügung. Diese wurden von den Mitarbeitenden
der Städte und Gemeinden in den Unterkünften persönlich überreicht. Sollten vor
Ort Übersetzer benötigt werden, sicherte das KI den Einsatz professioneller
Dolmetscher zu. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser SV werden die Impfungen in
den Sammelunterkünften durchgeführt. Abhängig vom Erfolg („Impfquote“) dieser
beiden Verfahrensschritte überlegen Krisenstab und KI ggfs. ein weiteres
Vorgehen wiederum in enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden im Kreis.
Geflüchtete Menschen in eigenen
Wohnungen
Geflüchtete Menschen in eigenen
Wohnungen dürfen grundsätzlich keine Bevorzugung in der
Priorisierung vor anderen
Personengruppen erhalten, soweit sie nicht aufgrund persönlicher Lebensumstände
(Alter, Erkrankung, Beruf) kurzfristiger geimpft werden können. Sehr wohl
ergriffen Krisenstab und KI auch hier die Initiative zum Nachteilsausgleich
aufgrund von Sprach- und Verständnisproblemen und baten die Städte und
Gemeinden noch einmal um Unterstützung bei der Ermittlung des Personenkreises,
der benötigten Sprachen und um ganz praktische Zusendung der
Informationsmaterialien an ihre Bürgerinnen und Bürger. Zum Zeitpunkt der
Erstellung dieser SV läuft die Anfrage an die Städte und Gemeinden seit ein
paar Tagen. Erste Rückmeldungen signalisieren wiederum eine große Bereitschaft
zur pragmatischen Zusammenarbeit zwischen Kreis und Kommunen.
Menschen in
Obdachlosenunterkünften
Krisenstabs- und
Abteilungsleitungen stimmten auch hier ein enges Vorgehen mit den Kommunen und
dem Impfzentrum ab. Bewohnerinnen und Bewohner von Obdachlosenunterkünften sind
durch mobile Teams aufgesucht und bei vorliegender Impfbereitschaft mit dem
Impfstoff der Fa. Johnson & Johnson geimpft. Dieser Impfstoff bietet den
großen Vorteil, nur einmal verimpft werden zu müssen.
Menschen in
sozialen Brennpunkten
Das Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) schrieb am 11.05.2021 den
„Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19“ fort und veröffentlichte
eine Liste von 14 Städten und einem Kreis, welche als „Sozialräume mit einem
deutlich erhöhten Risiko der Infektion“ definiert werden und von einem
Sonderkontingent an Impfstoff profitieren können. Der Kreis Coesfeld fällt
nicht darunter.
Einsatz
niedergelassener Ärzte in Betrieben und in mobilen Impfteams (Vorschlag SPD
Fraktion)
Wie bereits beschrieben sind mobile Impfteams des Impfzentrums des Kreises Coesfeld bereits bei besonders gefährdeten Menschen im Einsatz. Soziale Brennpunkte nach der Definition des Landes NRW werden im Kreis Coesfeld nicht ausgemacht, so dass hier auch kein zusätzlicher Impfstoff zu Verfügung stehen würde. Darüber hinaus impfen die niedergelassenen Ärzte bereits umfassend und beklagen den aktuellen Impfstoffmangel und den enormen Zeitaufwand für das Impfen neben ihrem Praxisalltag. Große Betriebe beschäftigen eigene Betriebsärzte.
Finanzielle Auswirkungen
Alle im Zusammenhang mit den Impfungen entstehenden Kosten werden dem Impfzentrum vom Land erstattet. Soweit für die Planung und Organisation der Impfungen Personalkosten in den Abteilungen 32 und 04 anfallen, werden diese aus dem laufenden Budget gezahlt.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
§ 26 Abs. 1 KrO
Anlagen:
Antrag der
SPD-Fraktion vom 12.05.2021 zum Thema Impfen
Antrag der
Kreistagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 14.05.2021 zum Thema Impfen