Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, ergebnisoffen verschiedene,
realisierbare und finanzierbare Varianten der Angebotsverbesserung,
-veränderung, -ergänzung auf der Schnellbuslinie des S60 zusammen mit der RVM
unter Berücksichtigung der Diskussionen im Unterausschuss ÖPNV sowie der
Gespräche mit der Gemeinde Nottuln bis zum September 2021 als
Entscheidungsalternativen zu erarbeiten.
2.
Die Entscheidungsalternativen werden den
zuständigen Ausschüssen von Kreis und Gemeinde vorgestellt und öffentlich
gemacht.
3.
Die Verwaltung und die Gemeinde Nottuln prüfen
die Möglichkeit einer geeigneten und kostenadäquaten Bürgerbeteiligung.
4.
Dem Kreistag obliegt als zuständigem Gremium
die Entscheidung über mögliche Veränderungen der Linienführung; der Rat der
Gemeinde Nottuln soll sich empfehlend zu einer Variante äußern.
I. Sachdarstellung
Der SchnellBus S60 bietet aufgrund
seiner direkten Linienführung ab der Haltestelle „Appelhülsen P+R-Platz“ über
die Autobahn A43 eine schnelle Anbindung der Gemeinde Nottuln an die Stadt Münster.
Heute endet die Linie in Nottuln im zentralen Bereich an der Haltestelle
„Rhodeplatz“.
Wiederholt wurde der Wunsch geäußert,
den Ortsteil Darup und damit auch das Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld e.V. durch
eine Verlängerung der SchnellBus-Linie S60 schneller als heute an die Stadt Münster
anzubinden und zugleich die Wegeführung zu straffen, indem eine längere
Schleife durch Nottuln-Süd zugleich entfällt.
Auf Grundlage des heutigen
Bedienungskonzeptes der Linie S60 ist eine Verlängerung wohl nur durch den
Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge möglich und somit mit erheblichen Mehrkosten
verbunden.
Bisher besteht diese Anbindung über
die RegioBus-Linien R62 „Coesfeld – Nottuln“ und R63 „Nottuln – Münster“,
welche eigenwirtschaftlich betrieben werden.
Die Verwaltung entwickelt verschiedene
Angebotsvarianten – unter Beteiligung der Gemeinde Nottuln und interessierten
Bürgerinnen und Bürgern – und stellt diese in den zuständigen Gremien vor.
II.
Entscheidungsalternativen
Das bisherige Angebot bleibt ungeprüft
weiter unverändert bestehen.
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Für die Entwicklung möglicher
Angebotsvarianten entstehen, sofern die Beauftragung eines externen
Gutachterbüros nicht erforderlich wird, keine Kosten.
Je nach Planungsentscheidung können
weitere Kosten entstehen, bspw., wenn durch die Streckenausweitung und damit
verbundene Umlaufzeiten ein weiteres Fahrzeug bereitgestellt werden muss.
IV. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Für die Entscheidung ist der Kreistag
zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).