Betreff
Linienführung der S60 (Nottuln - Münster)
Vorlage
SV-10-0242
Aktenzeichen
01.81-ÖPNV-S 60
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.         Die Verwaltung wird beauftragt, ergebnisoffen verschiedene, realisierbare und finanzierbare Varianten der Angebotsverbesserung, -veränderung, -ergänzung auf der Schnellbuslinie des S60 zusammen mit der RVM unter Berücksichtigung der Diskussionen im Unterausschuss ÖPNV sowie der Gespräche mit der Gemeinde Nottuln bis zum September 2021 als Entscheidungsalternativen zu erarbeiten.

 

2.         Die Entscheidungsalternativen werden den zuständigen Ausschüssen von Kreis und Gemeinde vorgestellt und öffentlich gemacht.

 

3.         Die Verwaltung und die Gemeinde Nottuln prüfen die Möglichkeit einer geeigneten und kostenadäquaten Bürgerbeteiligung.

 

4.         Dem Kreistag obliegt als zuständigem Gremium die Entscheidung über mögliche Veränderungen der Linienführung; der Rat der Gemeinde Nottuln soll sich empfehlend zu einer Variante äußern.

I. Sachdarstellung

 

Der SchnellBus S60 bietet aufgrund seiner direkten Linienführung ab der Haltestelle „Appelhülsen P+R-Platz“ über die Autobahn A43 eine schnelle Anbindung der Gemeinde Nottuln an die Stadt Münster. Heute endet die Linie in Nottuln im zentralen Bereich an der Haltestelle „Rhodeplatz“.

 

Wiederholt wurde der Wunsch geäußert, den Ortsteil Darup und damit auch das Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld e.V. durch eine Verlängerung der SchnellBus-Linie S60 schneller als heute an die Stadt Münster anzubinden und zugleich die Wegeführung zu straffen, indem eine längere Schleife durch Nottuln-Süd zugleich entfällt.

 

Auf Grundlage des heutigen Bedienungskonzeptes der Linie S60 ist eine Verlängerung wohl nur durch den Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge möglich und somit mit erheblichen Mehrkosten verbunden.

 

Bisher besteht diese Anbindung über die RegioBus-Linien R62 „Coesfeld – Nottuln“ und R63 „Nottuln – Münster“, welche eigenwirtschaftlich betrieben werden.

 

Die Verwaltung entwickelt verschiedene Angebotsvarianten – unter Beteiligung der Gemeinde Nottuln und interessierten Bürgerinnen und Bürgern – und stellt diese in den zuständigen Gremien vor.

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Das bisherige Angebot bleibt ungeprüft weiter unverändert bestehen.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Für die Entwicklung möglicher Angebotsvarianten entstehen, sofern die Beauftragung eines externen Gutachterbüros nicht erforderlich wird, keine Kosten.

 

Je nach Planungsentscheidung können weitere Kosten entstehen, bspw., wenn durch die Streckenausweitung und damit verbundene Umlaufzeiten ein weiteres Fahrzeug bereitgestellt werden muss.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).