Betreff
Gesunde regionale Lebensmittel in kreiseigenen Einrichtungen; hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.05.2021
Vorlage
SV-10-0243
Aktenzeichen
20.3
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

In der Kantine des Kreishauses I sowie den Berufskollegs und Förderschulen des Kreises Coesfeld werden weiterhin, sofern möglich, regional erzeugte Produkte (Speisen und Getränke) sowie saisonales Obst und Gemüse angeboten.

 

 

I. Sachdarstellung

I. Problem

Der Kreis Coesfeld hat die Räumlichkeiten der Kantine im Erdgeschoss des Kreishauses I auf unbestimmte Dauer an Herrn Rainer Oing verpachtet, um die Bediensteten der Kreisverwaltung mit Speisen und Getränken zu versorgen. Mit Herrn Oing ist im Pachtvertrag vereinbart, dass arbeitstäglich von montags bis freitags ein Frühstück, Zwischenmahlzeiten und Getränke angeboten werden. Von montags bis donnerstags werden in der Mittagszeit drei verschiedene Menüs angeboten, wobei neben zwei Hauptgerichten wechselweise noch eine Suppe, ein vegetarisches Gericht oder ein Salatteller zur Auswahl stehen.

Die Zubereitung der Mittagsspeisen erfolgt überwiegend in der Großküche der Agentur für Arbeit, in der Herr Oing ebenfalls Pächter ist. Nur bestimmte Produkte (z. B. Pommes, Kartoffeln oder ergänzend Kurzgebratenes) werden derzeit in der Küche des Kreishauses I zubereitet. Eine Berücksichtigung von regionalen Produkten (Gemüse, Fleisch etc.) von Landwirten und Betrieben aus der Region und saisonalem Gemüse für die Zubereitung der Speisen für das Frühstück und Mittagessen erfolgt, sofern möglich, bereits zum heutigen Zeitpunkt. Das Angebot an Mittagsgerichten ist identisch mit dem Angebot für die Bediensteten in der Agentur für Arbeit. Die Auswahl der Speisen und der hierfür benötigten Produkte sowie der Getränke erfolgt durch den Pächter der Kantine, auch unter Berücksichtigung von Rückmeldungen durch die Nutzer der Kantine in der Kreisverwaltung und der Agentur für Arbeit.

Für die Bediensteten der Kreisverwaltung wird im Rahmen des Betrieblichen Gesundheits-managements in der Kantine zusätzlich frisches saisonales Obst aus Biobetrieben angeboten.

 

Eine vertragliche Vorgabe gegenüber dem Pächter, dass zukünftig für die Zubereitung von Speisen regionale, faire und nachhaltig erzeugte Produkte oder ein fester saisonaler Anteil an Produkten verwendet werden, ist nicht möglich. Diese Vorgabe würde zugleich Einfluss auf die Zubereitung der Mittagsgerichte für die Bediensteten der Agentur für Arbeit bedeuten und ist insofern nicht umsetzbar.

 

Die geplante und zwingende Sanierung der küchentechnischen Ausstattung sowie der technischen Gebäudeausstattung (elektrische und raumlufttechnische Anlage), verbunden mit einer notwendigen räumlichen Trennung des Zubereitungs- und Spülbereichs, ermöglicht eine Mittagsversorgung in der Kantine des Kreishauses mit der begrenzten Zubereitung eigener Speisen. Wobei hier zu berücksichtigen ist, dass Warmkomponenten auch zukünftig gekühlt angeliefert und vor der Ausgabe weiterverarbeitet werden müssen. Eine externe Zulieferungsküche wird weiterhin benötigt.

 

Die Option einer Vollküche im Kreishaus I, in der mit einem Frischkostsystem aus regionalen, fairen und nachhaltig erzeugten Produkten Speisen angeboten werden, ist mit der vorhandenen Raumfläche (zusätzlich benötigte Zubereitungs-, Kühl- und Lagerfläche) und der Anzahl der Speisen nur für Bedienstete des Kreises Coesfeld nicht umsetzbar und nicht wirtschaftlich zu betreiben.

 

Im Richard-von-Weizsäcker Berufskolleg mit den Standorten in Lüdinghausen und Dülmen wird das Bistro von der Firma „Schul-Bistro & Frühstücks-Service“ betrieben. Mit dem Pächter wurden Anforderungen an die Produktpalette vereinbart, die vorsehen, dass frisches Obst und Gemüse der Saison angeboten wird. Im Angebotssortiment der Brötchen sind z. B. Vollkornbrötchen mit Rohkost (Gurke und Salat) enthalten. Kuchen und süße Backwaren dürfen nur ein Randsortiment sein, fettarme Wurstsorten sind bei der Auswahl des Aufschnitts zu bevorzugen.

 

Im Pictorius-Berufskolleg in Coesfeld wird von der Bäckerei Fröndhoff ein Verkaufsstand für Backwaren (Brötchen, Gebäck, etc.) betrieben. Neben der verpflichtenden Einhaltung der   lebensmittelrechtlichen Bestimmungen sind gegenüber dem Betreiber keine weiteren Vorgaben hinsichtlich der Produktpalette abgestimmt worden.

 

Für die Schülerinnen und Schüler der Pestalozzischule Dülmen wird im Rahmen der OGS durch den Träger ein kindgerechtes und gesundes Mittagessen gereicht. Für die Schülerinnen und Schüler der Pestalozzischule in Coesfeld stellt im Rahmen der Übermittagsbetreuung der Träger das Mittagessen. Es entspricht den Kriterien „gesund, ausgewogen, kindgerecht“ und sofern gewünscht auch vegetarisch.

 

Im Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg, der Steverschule sowie der Peter-Pan-Schule stehen keine Verpflegungsangebote zur Verfügung.

 

II. Lösung

In der Kantine des Kreishauses I sowie den Berufskollegs und Förderschulen des Kreises Coesfeld werden im Rahmen der bestehenden Vereinbarungen weiterhin, sofern möglich, regional erzeugte Produkte (Speisen und Getränke) sowie saisonales Obst und Gemüse angeboten und für die Zubereitung der Gerichte verwendet. Eine vertragliche Vorgabe zur Berücksichtigung von zusätzlichen regionalen, fair und nachhaltig erzeugten Produkten oder festen Anteilen von saisonalem Gemüse ist nicht möglich.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Vertragliche Anpassungen und Verpflichtungen hinsichtlich der Verwendung von regionalen, fair und nachhaltig erzeugten Produkten bzw. einem festen Anteil von saisonalem Gemüse sind derzeit nicht möglich.

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Eine verpflichtende Umsetzung für die Verwendung von regionalen, fair und nachhaltig erzeugten Produkten bzw. einem festen Anteil von saisonalem Gemüse würde zu einem deutlich höheren Gesamtkostenansatz der Mahlzeiten für die einzelnen Nutzer (Schüler und Bedienstete) führen. Ebenso ist ein deutlich höherer Raumbedarf für die Zubereitungs-, Kühl- und Lagerflächen in den einzelnen Objekten notwendig.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages. Der Kreisausschuss ist gem. § 50 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW und der Kreistag gem. § 26 Abs. 1 f) KrO NRW zuständig.