Betreff
6. Fortschreibung des Gleichstellungsplans
Vorlage
SV-10-0247
Aktenzeichen
11.15.54-2021
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

Der fortgeschriebene Gleichstellungsplan für die Kreisverwaltung Coesfeld tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

I. Problem

 

Nach § 5 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Personalangelegenheiten jeweils für den Zeitraum von drei bis fünf Jahren einen Gleichstellungsplan aufzustellen.

 

II. Lösung

 

Gleichstellungsbeauftragte und Personalabteilung haben die Fortschreibung des Gleichstellungsplans für den Zeitraum 2021 bis 2025 erarbeitet.

 

Der Entwurf zur Fortschreibung des Gleichstellungsplans ist als Anlage beigefügt.

 

III. Entscheidungsalternativen

 

Keine

 

IV. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Keine

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Kreistag gemäß § 26 Abs. 1 Kreisordnung in Verbindung mit
§ 5 Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz.

Anlagen:

 

Gleichstellungsplan 2021 bis 2025