Beschluss:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Der fortgeschriebene Gleichstellungsplan für die Kreisverwaltung Coesfeld tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
I. Problem
Nach § 5
Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist jede Dienststelle mit mindestens 20
Beschäftigten verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Personalangelegenheiten
jeweils für den Zeitraum von drei bis fünf Jahren einen Gleichstellungsplan
aufzustellen.
II. Lösung
Gleichstellungsbeauftragte und Personalabteilung haben die Fortschreibung
des Gleichstellungsplans für den Zeitraum 2021 bis 2025 erarbeitet.
Der Entwurf zur Fortschreibung des Gleichstellungsplans ist als Anlage
beigefügt.
III.
Entscheidungsalternativen
Keine
IV. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Keine
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung
ist der Kreistag gemäß § 26 Abs. 1 Kreisordnung in Verbindung mit
§ 5 Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz.
Anlagen:
Gleichstellungsplan 2021 bis 2025