Betreff
Berichterstattung zum Flächenverbrauch im Kreis Coesfeld: Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 23.05.2021
Vorlage
SV-10-0258
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung zur Entwicklung der Flächeninanspruchnahme im Kreis Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

. Sachdarstellung

 

Zu Frage 1:

 

Die Inanspruchnahme der Vegetations- und Gewässerflächen wurde an Hand der öffentlich zugänglichen Daten des Landesbetriebes IT.NRW (Quelle: https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online?operation=statistic&levelindex=0&levelid=1622107377454&code=33111#abreadcrumb, Datenabruf am 26.05.2021) für den Zeitraum von 2010 bis 2019 ausgewertet. Als Grundlage dafür dienten die Zeitreihen „bis 2015“ sowie die Zeitreihen „ab 2016“; durch eine unterschiedliche Erfassungsmethodik zwischen den Zeitreihen kann es daher zu leichten Abweichungen innerhalb der betrachteten Zeiträume kommen.

 

Die Auswertung zeigt, dass in den meisten kreisangehörigen Kommunen eine geringfügige Reduzierung der Vegetations- und Gewässerflächen seit dem Jahr 2010 stattgefunden hat (Verschiebung von Vegetations- und Gewässerflächen hin zu Flächen für Siedlung und Verkehr in einer Größenordnung von ca. 1 %). Lediglich in Coesfeld, Lüdinghausen und Olfen konnte eine leichte Erhöhung der Vegetations- und Gewässerflächen erzielt werden. Auf den gesamten Kreis Coesfeld bezogen reduzierte sich die Vegetations- und Gewässerfläche im Vergleich zum Jahr 2010 um etwa 330 ha (bei einer Kreisfläche von rd. 111.200 ha). Die weiteren Details können der beigefügten Tabelle entnommen werden.

 

Zu Frage 2:

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist eine Sonderform des Bebauungsplanes (geregelt in § 12 BauGB). Dieser findet insbesondere dann Anwendung, wenn ein bereits präzise umrissenes Projekt von einem Vorhabenträger (Investor) realisiert werden soll. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann deutlich detailliertere Festsetzungen enthalten als ein gewöhnlicher Bebauungsplan. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist hierbei nicht auf den Festsetzungskatalog des § 9 BauGB (Inhalt des Bebauungsplans) beschränkt. Er kann oftmals deutlich schneller als ein gewöhnlicher Bebauungsplan verwirklicht werden, da das Vorhaben von Anfang an klar umrissen ist. Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans auch im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden.

 

Anzahl und Umfang durchgeführter vorhabenbezogener Bebauungspläne im Kreis Coesfeld können nicht benannt werden. Auch bei der Bezirksregierung Münster liegen entsprechende Zahlen nicht vor. Grundsätzlich hat sich der vorhabenbezogene Bebauungsplan in den vergangenen Jahren zu einem Standardinstrument der Bauleitplanung entwickelt.

 

Zu Frage 3:

 

Die Steuerungsmöglichkeiten für die Inanspruchnahme von Flächen liegen im Wesentlichen auf der Ebene der Städte und Gemeinden im Rahmen der kommunalen Planungshoheit, beispielsweise über die Festlegung der baulichen Dichte. Die Kommunen bewegen sich dabei in einem engen Korsett aus gesetzgeberischen Vorgaben (zB Bodenschutzklausel gem. § 1a Abs. 2 BauGB, Vorrang der Innenentwicklung gem. § 1 Abs. 5 BauGB) und planerischen Vorgaben (insbesondere über die Siedlungsflächenkontingente, die über die Landesentwicklungs- und Regionalplanung zur Verfügung gestellt werden und nur in entsprechend festgesetzten „Allgemeinen Siedlungsbereichen“ realisiert werden können). Darüber hinaus haben aber auch weitere planerische Vorhaben Einfluss auf die Flächeninanspruchnahme, beispielsweise die Realisierung von Verkehrswegen in der Baulast des Landes oder des Bundes oder auch die Umsetzung von Trassenvorhaben im Rahmen der Energiewende.

 

Eine unmittelbare Möglichkeit der Einflussnahme seitens der Kreise ist im nordrhein-westfälischen Planungsrecht nicht vorgesehen. Aufgrund des hohen Flächendrucks im Kreis Coesfeld werden nach hiesiger Einschätzung insbesondere die Möglichkeiten der Innenentwicklung bereits vollumfänglich ausgeschöpft. Über Programme wie die Landesinitiative „Bauland an der Schiene“ – an dem mehrere kreisangehörige Kommunen partizipieren – werden zudem neue Wege der Baulanderschließung gesucht, die gezielt auf die Entwicklung von bezahlbarem Bauland im Einzugsbereich von Haltestellen des schienengebundenen Personennahverkehrs hinwirken und u.a. auch neue Wege in der Ausgestaltung städtebaulicher Dichten beschreiten, die in Einklang mit der münsterländischen Siedlungsstruktur und Baukultur zu bringen sind.