Betreff
Ausbau der Beratungskapazitäten in der Innovations- und Technologieförderung bei der wfc 
Vorlage
SV-10-0259
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Ausbau der Beratungskapazitäten im Bereich der Innovations- und Technologieförderung der wfc ab dem 01.01.2022 um eine halbe Stelle wird – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat der wfc – zugestimmt. Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 33.400 EUR p.a. werden in den Kreishaushalt 2022 eingestellt.

40I. Sachdarstellung

 

Bereits seit einigen Jahren steigt die Nachfrage nach Beratungsleistungen der wfc im Bereich der Innovations- und Technologieförderung stetig an. Die zunehmende Digitalisierung in der Wirtschaft, insbesondere bei den Geschäftsprozessen und Geschäftsmodellen, hat hier noch mal einen zusätzlichen Schub gegeben. Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht diese Entwicklung:

 

allgemein Beratungen

Antragsbegleitung

gesamt

Anzahl

Veränderung gegenüber dem Vorjahr

Anzahl

Veränderung gegenüber dem Vorjahr

Anzahl

Veränderung gegenüber dem Vorjahr

2017

94

39

133

2018

87

-7,4%[1]

37

-5,1%1

124

-6,8%1

2019

111

+27,6%

52

+40,5%

163

+31,5%

2020

150

+35,1%

75

+44,2%

225

+38,0%

 

Allgemeine Beratungen in der Innovationsförderung umfassen im Wesentlichen Einstiegsberatungen zu den grundsätzlichen Möglichkeiten der Innovationsförderung sowie Vermittlungen zu Partnern, insbesondere Hochschulen. Hier ist es in den letzten Jahren sehr gut gelungen, die wfc als Partner der Unternehmen bei Innovationsvorhaben zu positionieren, wie die Zuwachsraten bei den allgemeinen Beratungen zeigen.

 

Gesondert ausgewiesen sind die Begleitungen von Anträgen bei den diversen Innovationsförderprogrammen des Bundes und des Landes. Hier sind die Zuwächse überdurchschnittlich. Vor allem die Förderprogramme im Kontext der Digitalisierung, die niedrigschwellig ansetzen, sprechen viele, vor allem kleine Unternehmen an. Aktuell sind es die Programme „Mittelstand innovativ & digital“ des Landes NRW sowie die Programme „Digital jetzt“ und „go digital“ des Bundes. Zudem gibt es mit der steuerlichen Forschungszulage des Bundes einen weiteren Anreiz insbesondere auch für kleinere Unternehmen, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Auch wenn diese Programme inhaltlich und formal nicht immer den Bedarfen des (kleineren) Mittelstands entsprechen, löst dies bei der wfc in jedem Fall eine erhöhte Nachfrage nach Beratungsleistungen aus.

 

Auch in 2021 setzt sich der Trend zu mehr Beratungsfällen fort. Bis Ende Mai sind es bereits über 80 allgemeine Beratungen sowie 45 konkrete Anfragen zu Fördervorhaben. Um die Digitalisierung in den Unternehmen noch besser unterstützen zu können, hat die wfc in diesem Frühjahr neu das Format einer Digitalisierungssprechstunde entwickelt.

 

Für die kommenden Jahre ist davon auszugehen, dass es weitere diverse Förderprogramme vor allem im Kontext der Digitalisierung geben wird, so dass die Nachfrage nach Beratungsleistungen in der Antragsbegleitung weiter steigen wird.

 

Zudem ist eine weitere Zunahme auch bei den allgemeinen Beratungen zu erwarten. Wir beobachten verstärkt, dass auch Unternehmen, die in der Vergangenheit bei Innovationsthemen sehr verschlossen waren, sich zunehmend öffnen und sich für eine effizientere Gestaltung der Innovationsprozesse an die wfc wenden.

 

Hinzu kommt, dass die wfc im Bereich der Innovationsförderung in münsterlandweite Projekte eingebunden ist, die die Innovationslandschaft im Münsterland insgesamt stärken. Hier sind aktuell insbesondere die Projekte Enabling Networks und DigiTrans@KMU zu nennen. In beiden Projekten wurden Arbeitsgruppen etabliert, in denen sich Unternehmen gezielt zu technologischen Themen austauschen. Auch hier ist bereits heute erkennbar, dass daraus einzelbetriebliche Innovationsvorhaben entstehen, in die die wfc mit der Innovations- und Technologieförderung eingebunden wird.

 

Auch allgemeine, gesellschaftspolitische Trends führen zu zusätzlichen betrieblichen Innovationsansätzen und Anfragen bei der wfc. Beispielhaft seien hier die Bereiche Wasserstoff und Klimaschutz genannt. So wird etwa gemeinsam mit dem Kreis Borken ein unternehmerisches Wasserstoffnetzwerk aufgebaut, aus dem heraus neue Innovationsvorhaben zu erwarten sind.

 

Aktuell ist die Innovations- und Technologieförderung der wfc mit einer Personalstelle für die betriebliche Einzelberatung ausgestattet.[2] Mit der Entwicklung der Nachfrage ist die Kapazitätsgrenze dieser Stelle erreicht. Das zu erwartende zusätzliche Wachstum bei der Nachfrage nach Beratungsleistungen kann ohne deutliche Qualitätseinbußen nicht mehr bedient werden.

 

Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, die Beratungskapazitäten im Bereich der Innovations- und Technologieförderung bis auf weiteres ab dem 01.01.2022 um eine halbe Stelle auszubauen. Einschl. Sachkosten wird mit einem zusätzlichen Aufwand in Höhe von 40.000 € p.a. kalkuliert.

 

Der Aufsichtsrat der wfc wird diesen Vorschlag in seiner Sitzung am 15.06.2021 beraten. Über das Beratungsergebnis wird in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung am selben Tage berichtet.

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Dem Ausbau der Beratungskapazitäten im Bereich der Innovations- und Technologieförderung der wfc ab dem 01.01.2022 um eine halbe Stelle wird nicht zugestimmt.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Finanzen: Der zusätzliche Aufwand einschl. Sachkosten wird mit 40.000 € p.a. kalkuliert. Davon entfallen auf den Kreis Coesfeld rd. 33.400 € (83,5%). Die Mittel würden über den Umlagebeitrag wfc im Produkthaushalt 04.01.02.01 Kreisentwicklung unter dem Sachkonto 531800 „Lfd. Zuweisungen / Zuschüsse  - Übriger Bereich (Transfer)“ abgebildet.

 

Personal: Die Personalstelle würde direkt bei der wfc eingerichtet und nicht über den Stellenplan der Kreisverwaltung abgebildet.

 

Klima: Es sind keine unmittelbaren klimatischen Auswirkungen durch die Beschlussfassung zu erwarten.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Kreistag gem. § 26 (1) KrO NRW.

 



[1] Der „Knick“ in 2018 lässt sich insbesondere auf die zweimonatige Elternzeit des zuständigen Mitarbeiters zurückführen.

[2] Hinzu kommt zeitlich befristet eine halbe Projektstelle ausschließlich zur Bearbeitung des Projektes DigiTrans@KMU. Dieses Projekt läuft im Herbst 2022 aus. Einzelbetriebliche Beratungen dürfen beihilferechtlich im Rahmen der geförderten Projektstelle nicht durchgeführt werden.