Beschlussvorschlag:
Dem Ausbau der Beratungskapazitäten im Bereich der Innovations- und Technologieförderung der wfc ab dem 01.01.2022 um eine halbe Stelle wird – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat der wfc – zugestimmt. Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 33.400 EUR p.a. werden in den Kreishaushalt 2022 eingestellt.
40I. Sachdarstellung
Bereits
seit einigen Jahren steigt die Nachfrage nach Beratungsleistungen der wfc im
Bereich der Innovations- und Technologieförderung stetig an. Die zunehmende
Digitalisierung in der Wirtschaft, insbesondere bei den Geschäftsprozessen und
Geschäftsmodellen, hat hier noch mal einen zusätzlichen Schub gegeben. Die
nachfolgende Tabelle verdeutlicht diese Entwicklung:
allgemein Beratungen |
Antragsbegleitung |
gesamt |
||||
Anzahl |
Veränderung gegenüber
dem Vorjahr |
Anzahl |
Veränderung gegenüber
dem Vorjahr |
Anzahl |
Veränderung gegenüber
dem Vorjahr |
|
2017 |
94 |
39 |
133 |
|||
2018 |
87 |
-7,4%[1] |
37 |
-5,1%1 |
124 |
-6,8%1 |
2019 |
111 |
+27,6% |
52 |
+40,5% |
163 |
+31,5% |
2020 |
150 |
+35,1% |
75 |
+44,2% |
225 |
+38,0% |
Allgemeine
Beratungen in der Innovationsförderung umfassen im Wesentlichen
Einstiegsberatungen zu den grundsätzlichen Möglichkeiten der
Innovationsförderung sowie Vermittlungen zu Partnern, insbesondere Hochschulen.
Hier ist es in den letzten Jahren sehr gut gelungen, die wfc als Partner der
Unternehmen bei Innovationsvorhaben zu positionieren, wie die Zuwachsraten bei
den allgemeinen Beratungen zeigen.
Gesondert
ausgewiesen sind die Begleitungen von Anträgen bei den diversen
Innovationsförderprogrammen des Bundes und des Landes. Hier sind die Zuwächse
überdurchschnittlich. Vor allem die Förderprogramme im Kontext der
Digitalisierung, die niedrigschwellig ansetzen, sprechen viele, vor allem
kleine Unternehmen an. Aktuell sind es die Programme „Mittelstand innovativ
& digital“ des Landes NRW sowie die Programme „Digital jetzt“ und „go
digital“ des Bundes. Zudem gibt es mit der steuerlichen Forschungszulage des
Bundes einen weiteren Anreiz insbesondere auch für kleinere Unternehmen, in
Forschung und Entwicklung zu investieren. Auch wenn diese Programme inhaltlich
und formal nicht immer den Bedarfen des (kleineren) Mittelstands entsprechen,
löst dies bei der wfc in jedem Fall eine erhöhte Nachfrage nach
Beratungsleistungen aus.
Auch
in 2021 setzt sich der Trend zu mehr Beratungsfällen fort. Bis Ende Mai sind es
bereits über 80 allgemeine Beratungen sowie 45 konkrete Anfragen zu
Fördervorhaben. Um die Digitalisierung in den Unternehmen noch besser
unterstützen zu können, hat die wfc in diesem Frühjahr neu das Format einer
Digitalisierungssprechstunde entwickelt.
Für
die kommenden Jahre ist davon auszugehen, dass es weitere diverse
Förderprogramme vor allem im Kontext der Digitalisierung geben wird, so dass
die Nachfrage nach Beratungsleistungen in der Antragsbegleitung weiter steigen
wird.
Zudem
ist eine weitere Zunahme auch bei den allgemeinen Beratungen zu erwarten. Wir
beobachten verstärkt, dass auch Unternehmen, die in der Vergangenheit bei
Innovationsthemen sehr verschlossen waren, sich zunehmend öffnen und sich für
eine effizientere Gestaltung der Innovationsprozesse an die wfc wenden.
Hinzu
kommt, dass die wfc im Bereich der Innovationsförderung in münsterlandweite
Projekte eingebunden ist, die die Innovationslandschaft im Münsterland
insgesamt stärken. Hier sind aktuell insbesondere die Projekte Enabling
Networks und DigiTrans@KMU zu nennen. In beiden Projekten wurden Arbeitsgruppen
etabliert, in denen sich Unternehmen gezielt zu technologischen Themen
austauschen. Auch hier ist bereits heute erkennbar, dass daraus
einzelbetriebliche Innovationsvorhaben entstehen, in die die wfc mit der
Innovations- und Technologieförderung eingebunden wird.
Auch
allgemeine, gesellschaftspolitische Trends führen zu zusätzlichen betrieblichen
Innovationsansätzen und Anfragen bei der wfc. Beispielhaft seien hier die
Bereiche Wasserstoff und Klimaschutz genannt. So wird etwa gemeinsam mit dem
Kreis Borken ein unternehmerisches Wasserstoffnetzwerk aufgebaut, aus dem
heraus neue Innovationsvorhaben zu erwarten sind.
Aktuell
ist die Innovations- und Technologieförderung der wfc mit einer Personalstelle
für die betriebliche Einzelberatung ausgestattet.[2]
Mit der Entwicklung der Nachfrage ist die Kapazitätsgrenze dieser Stelle
erreicht. Das zu erwartende zusätzliche Wachstum bei der Nachfrage nach
Beratungsleistungen kann ohne deutliche Qualitätseinbußen nicht mehr bedient
werden.
Vor
diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, die Beratungskapazitäten im Bereich der
Innovations- und Technologieförderung bis auf weiteres ab dem 01.01.2022 um
eine halbe Stelle auszubauen. Einschl. Sachkosten wird mit einem zusätzlichen
Aufwand in Höhe von 40.000 € p.a. kalkuliert.
Der
Aufsichtsrat der wfc wird diesen Vorschlag in seiner Sitzung am 15.06.2021
beraten. Über das Beratungsergebnis wird in der Sitzung des Ausschusses für
Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung am selben Tage berichtet.
II. Entscheidungsalternativen
Dem
Ausbau der Beratungskapazitäten im Bereich der Innovations- und
Technologieförderung der wfc ab dem 01.01.2022 um eine halbe Stelle wird nicht
zugestimmt.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, Klima)
Finanzen: Der zusätzliche
Aufwand einschl. Sachkosten wird mit 40.000 € p.a. kalkuliert. Davon entfallen auf den Kreis Coesfeld rd. 33.400
€ (83,5%). Die Mittel würden über den Umlagebeitrag wfc im Produkthaushalt
04.01.02.01 Kreisentwicklung unter dem Sachkonto 531800 „Lfd. Zuweisungen /
Zuschüsse - Übriger Bereich (Transfer)“
abgebildet.
Personal: Die
Personalstelle würde direkt bei der wfc eingerichtet und nicht über den
Stellenplan der Kreisverwaltung abgebildet.
Klima: Es sind keine unmittelbaren
klimatischen Auswirkungen durch die Beschlussfassung zu erwarten.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung ist der
Kreistag gem. § 26 (1) KrO NRW.
[1] Der „Knick“ in 2018 lässt sich insbesondere auf die zweimonatige Elternzeit des zuständigen Mitarbeiters zurückführen.
[2] Hinzu kommt zeitlich
befristet eine halbe Projektstelle ausschließlich zur Bearbeitung des Projektes
DigiTrans@KMU. Dieses Projekt läuft im Herbst 2022 aus. Einzelbetriebliche
Beratungen dürfen beihilferechtlich im Rahmen der geförderten Projektstelle
nicht durchgeführt werden.