Beschlussvorschlag lt. Antrag aller
Kreistagsfraktionen:
Die Kreisverwaltung nimmt Gespräche mit dem ZVM auf, um ein
Förderprogramm zur Einrichtung von WLAN an Bahnhöfen und Mobilstationen für die
Kommunen im Münsterland aufzulegen. Die Finanzierung soll aus dem Teilraumkonto
des ZVM beim NWL erfolgen, sofern sich keine andere Finanzierungsmöglichkeit
als geeignet herausstellt.
Der Antrag wird vorgelegt gem. § 2 der Geschäftsordnung des Kreistags.
I./II./III. Sachdarstellung/Entscheidungsalternativen/Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Es wird auf die Ausführungen im interfraktionellen Antrag aller Kreistagsfraktion vom 27.05.2021 verwiesen
Kurzstellungnahme vom
28.05.2021 von Herrn Geuckler, ZVM, zur Frage der Finanzierung der Maßnahme aus
dem Teilraumkonto:
Am
21.05.2021 gab es eine Abstimmung zwischen den Verkehrsdezernaten der Kreise
und der Stadt Münster und dem ZVM über das weitere Vorgehen bezüglich der
Nutzung des Teilraumkontos. In diesem Abstimmungsgespräch wurde vereinbart, den
abgestimmten Vorschlag nicht der Verbandsversammlung im Juni 2021 vorzulegen,
da vorher keine Beratungsmöglichkeit für den noch zu konstituierenden Haupt-
und Finanzausschuss (HFA) besteht. Vielmehr soll der Haupt- und Finanzausschuss
noch vor den Sommerferien tagen und ein Beschluss in der Verbandsversammlung im
September herbeigeführt werden.
Inhaltlich
ist vorgesehen, dass die Kreise und die Stadt Münster jährlich einen Betrag für
ÖPNV-Projekte erhalten sollen, um daraus kreisbezogene Maßnahmen zu fördern. Da
der Antrag sich jedoch auf das gesamte Münsterland bezieht, könnte eine
Finanzierung als „eigenes Projekt“ aus dem Teilraumkonto in Frage kommen oder
sogar aus Mitteln des NWL.
Insofern
könnten Sie den Antrag für die kommende Sitzung des ZVM im Juni einbringen, er
könnte dann mit dem Gesamtpaket „Nutzung des Teilraumkontos“ im HFA behandelt
und in der Verbandsversammlung im September entschieden werden. Die
Sitzungstermine für die Verbandsversammlungen stehen fest. Der Termin für eine
konstituierende Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses befindet sich noch in
der Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung.
Da der
Mobilitätsausschuss den Antrag erst am Tag vor der Verbandsversammlung – diese
findet am 15.06.2021 statt – berät und beschließt, könnten Sie den ZVM am
14.06.2021 unmittelbar nach der Sitzung über den Beschluss informieren. Die
Information der Verbandsversammlung könnte (mündlich) unter dem Tagesordnungspunkt
„Mitteilungen des Vorsitzenden bzw. des Verbandsvorstehers“ erfolgen und der
Antrag dem Protokoll beigefügt werden.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung ist der Kreistag (§ 26 KrO).