Betreff
Mobilitätswende gestalten! – WLAN an Bahnhöfen und Mobilstationen im Münsterland; Interfraktioneller Antrag der Kreistagsfraktionen vom 27.05.2021
Vorlage
SV-10-0261
Aktenzeichen
01.81-ÖPNV
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag lt. Antrag aller Kreistagsfraktionen:

 

Die Kreisverwaltung nimmt Gespräche mit dem ZVM auf, um ein Förderprogramm zur Einrichtung von WLAN an Bahnhöfen und Mobilstationen für die Kommunen im Münsterland aufzulegen. Die Finanzierung soll aus dem Teilraumkonto des ZVM beim NWL erfolgen, sofern sich keine andere Finanzierungsmöglichkeit als geeignet herausstellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Antrag wird vorgelegt gem. § 2 der Geschäftsordnung des Kreistags.

I./II./III. Sachdarstellung/Entscheidungsalternativen/Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Es wird auf die Ausführungen im interfraktionellen Antrag aller Kreistagsfraktion vom 27.05.2021 verwiesen

 

Kurzstellungnahme vom 28.05.2021 von Herrn Geuckler, ZVM, zur Frage der Finanzierung der Maßnahme aus dem Teilraumkonto:

 

Am 21.05.2021 gab es eine Abstimmung zwischen den Verkehrsdezernaten der Kreise und der Stadt Münster und dem ZVM über das weitere Vorgehen bezüglich der Nutzung des Teilraumkontos. In diesem Abstimmungsgespräch wurde vereinbart, den abgestimmten Vorschlag nicht der Verbandsversammlung im Juni 2021 vorzulegen, da vorher keine Beratungsmöglichkeit für den noch zu konstituierenden Haupt- und Finanzausschuss (HFA) besteht. Vielmehr soll der Haupt- und Finanzausschuss noch vor den Sommerferien tagen und ein Beschluss in der Verbandsversammlung im September herbeigeführt werden.

 

Inhaltlich ist vorgesehen, dass die Kreise und die Stadt Münster jährlich einen Betrag für ÖPNV-Projekte erhalten sollen, um daraus kreisbezogene Maßnahmen zu fördern. Da der Antrag sich jedoch auf das gesamte Münsterland bezieht, könnte eine Finanzierung als „eigenes Projekt“ aus dem Teilraumkonto in Frage kommen oder sogar aus Mitteln des NWL.

 

Insofern könnten Sie den Antrag für die kommende Sitzung des ZVM im Juni einbringen, er könnte dann mit dem Gesamtpaket „Nutzung des Teilraumkontos“ im HFA behandelt und in der Verbandsversammlung im September entschieden werden. Die Sitzungstermine für die Verbandsversammlungen stehen fest. Der Termin für eine konstituierende Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses befindet sich noch in der Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung.

 

Da der Mobilitätsausschuss den Antrag erst am Tag vor der Verbandsversammlung – diese findet am 15.06.2021 statt – berät und beschließt, könnten Sie den ZVM am 14.06.2021 unmittelbar nach der Sitzung über den Beschluss informieren. Die Information der Verbandsversammlung könnte (mündlich) unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen des Vorsitzenden bzw. des Verbandsvorstehers“ erfolgen und der Antrag dem Protokoll beigefügt werden.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Kreistag (§ 26 KrO).