Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf als Anlage beigefügte allgemeine Gebührensatzung des Kreises Coesfeld vom 17. März 1994 in der Fassung der IX. Änderungssatzung vom 26.10.2005 einschließlich des Gebührentarifs zu dieser Satzung wird beschlossen.
Begründung:
I. Problem
Durch die Änderung der Organisationsstruktur beim Kreis Coesfeld vom 01.07.2005 ist die Anpassung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Coesfeld erforderlich.
II. Lösung
Die Gebührensatzung
des Kreises Coesfeld wird redaktionell dem gültigen Organigramm des Kreises
Coesfeld angepasst.
Eine Änderung einzelner Tarifstellen muss zum jetzigen Zeitpunkt nach Abfrage bei den Abteilungen des Kreises Coesfeld nicht erfolgen.
III. Alternativen
keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus § 26 Abs. 1 f) KrO NW.
Anlagen:
Entwurf der IX. Änderungssatzung vom 26.10.2005.
Entwurf der Allgemeine Gebührensatzung des Kreises Coesfeld vom 17. März 1994 in der Fassung der IX. Änderungssatzung vom 26.10.2005.