Betreff
Änderung der allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Coesfeld vom 17. März 1994
Vorlage
SV-7-0267
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf als Anlage beigefügte allgemeine Gebührensatzung des Kreises Coesfeld vom 17. März 1994 in der Fassung der IX. Änderungssatzung vom 26.10.2005 einschließlich des Gebührentarifs zu dieser Satzung wird beschlossen.

Begründung:

 

I.   Problem

Durch die Änderung der Organisationsstruktur beim Kreis Coesfeld vom 01.07.2005 ist die Anpassung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Coesfeld erforderlich.

 

 

 

 

II.  Lösung

Die Gebührensatzung des Kreises Coesfeld wird redaktionell dem gültigen Organigramm des Kreises Coesfeld angepasst.

Eine Änderung einzelner Tarifstellen muss zum jetzigen Zeitpunkt nach Abfrage bei den Abteilungen des Kreises Coesfeld nicht erfolgen.

 

III. Alternativen

 

keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

keine

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus § 26 Abs. 1  f) KrO NW.

Anlagen:

 

Entwurf der IX. Änderungssatzung vom 26.10.2005.

Entwurf der Allgemeine Gebührensatzung des Kreises Coesfeld vom 17. März 1994 in der Fassung der IX. Änderungssatzung vom 26.10.2005.