Beschlussvorschlag:
Für die Monate, in denen sich das Land Nordrhein-Westfalen – wie im
vergangenen Jahr – pandemiebedingt an den Elternbeiträgen für die offene
Ganztagsbetreuung zu 50 % beteiligt, übernimmt auch der Kreis Coesfeld die
übrigen 50 % der Elternbeiträge, so dass für diese Monate die Elternbeiträge
erlassen werden können. Dies gilt unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine
Betreuung in Anspruch genommen worden ist.
I. Sachdarstellung
Analog zur
Entscheidung im Kita-Bereich sollen auch die Elternbeiträge für die OGS an der
Pestalozzischule des Kreises Coesfeld für die Monate Mai und Juni erlassen
werden.
In diesem
Zusammenhang wird auf die Sitzungsvorlage SV-10-0194 verwiesen.
II. Entscheidungsalternativen
Es bleibt bei der Erhebung der Elternbeiträge entsprechend der Elternbeitragssatzung. Sollte das Land zu einem späteren Zeitpunkt eine anteilige Finanzierungsübernahme bei einem Verzicht in Aussicht stellen, so erfolgt eine erneute politische Entscheidung.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Bei einem vollständigen Verzicht für die Monate Mai und Juni ist mit einem Einnahmeverlust von rd. 900 € monatlich, damit von rd. 1.800 € insgesamt zu rechnen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig.