Betreff
Besetzung von Gremien
Vorlage
SV-10-0278
Aktenzeichen
10.24.01-08
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die in der Anlage aufgeführten Personen, die zuvor vom Kreisausschuss im Rahmen der Delegation nach § 50 Absatz 4 KrO benannt wurden, werden in die jeweiligen Gremien gewählt.

 

I. Sachdarstellung

 

Mit Beschluss vom 04.11.2020 hat der Kreistag seine Entscheidungsbefugnisse gemäß § 50 Absatz 4 KrO NRW für die Dauer der festgestellten epidemischen Lage von landesweiter Tragweite auf den Kreisausschuss übertragen.

 

Im Rahmen dieser Delegation sind in den Sitzungen des Kreisausschusses am 16.12.2020 und 10.02.2021 Personen für die Gremienbesetzungen nach § 35 Absatz 3 und 4 KrO NRW benannt worden.

 

Es wurde seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW empfohlen, aus Gründen der Rechtssicherheit, die nach § 35 Absatz 3 und 4 getroffenen Benennungen durch das zuständige Organ Kreistag abschließend entscheiden zu lassen.

 

Die nach § 35 Absatz 3 und 4 KrO NRW vorgenommenen Bennennungen sind als Anlage beigefügt.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Es werden andere Personen, als die vom Kreisausschuss benannten, durch den Kreistag gewählt.

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Keine.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Der Kreistag ist gemäß § 26 KrO NRW für die Entscheidung zuständig.