Beschluss:
1. Der Erweiterung des Tarifkragens des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr um das Stadtgebiet Dülmen (Bahnstationen Dülmen und Buldern) wird zugestimmt. Die Erweiterung betrifft zzt. die Bahnstrecke Münster – Buldern – Dülmen – Essen – Mönchengladbach/Düsseldorf. Eine Erweiterung auch um die Bahnstrecke Enschede – Dülmen – Dortmund wird weiterhin geprüft.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Dülmen eine Vereinbarung über den finanziellen Ausgleich auf der Basis des beigefügten Vereinbarungsentwurfs abzuschließen.
I. Sachdarstellung
Der Kreisausschuss hatte sich im Rahmen der Delegation in seiner
Sitzung am 17.02.2021 für die Aufnahme der Stadt Dülmen in den Tarifkragen des
Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, an
die Verbandsversammlung des ZVM einen Antrag auf anteilige Finanzierung i.H.v.
70.000 Euro aus dem Teilraumkonto für die Aufnahme der Stadt Dülmen in den
VRR-Tarifkragen zu stellen. Die Finanzierung sollte längstens bis zur
Einrichtung eines e-Tarifs für Abo-Kunden sichergestellt werden. Zum
Hintergrund wird auf die diesem Beschluss zu Grunde liegende Sitzungsvorlage
SV-10-0170 verwiesen.
Erweiterung des Tarifkragens:
Die Verhandlungen mit den beteiligten Verkehrsverbünden
Nahverkehrsverband Westfalen (NWL) und VRR hatten sich aufgrund der komplexen
Materie aber auch aufgrund eines langfristigen Personalausfalls beim VRR über
einen langen Zeitraum erstreckt und konnten nunmehr im Jahre 2021 zum Abschluss
gebracht werden.
Es konnte Einigkeit darüber erzielt werden, dass der Tarifkragen
des VRR auf der Strecke Münster - Buldern - Dülmen - Essen -
Mönchengladbach/Düsseldorf (Regionalexpress 2 und 42) um die Bahnhöfe Dülmen
und Buldern erweitert wird. Damit haben alle Tickets des VRR auf dieser Strecke
in Richtung Ruhrgebiet Gültigkeit. Diese Anwendung gilt auch für die
sogenannten Kombitickets, die häufig bei Sport- oder Kulturveranstaltungen im
Ruhrgebiet ausgegeben werden und somit auch die freie Fahrt mit öffentlichen
Verkehrsmitteln im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und somit zukünftig auch ab bzw.
zu den Bahnhöfen Buldern und Dülmen ermöglichen. In Fahrtrichtung Münster gilt
weiterhin der Westfalentarif.
Eine Tarifkragenerweiterung auch um die Strecke Enschede - Dülmen
- Dortmund befindet sich weiterhin in der Prüfung. Die Realisierung ist auf
dieser Strecke komplexer, da sich die Bahnhöfe Coesfeld und Lüdinghausen vor
und nach dem Bahnhof Dülmen im Bereich des Westfalentarifs befinden und der
Bahnhof Dülmen auf dieser Strecke dann im VRR einen „Insel-Bahnhof“ darstellen
würde. Dieses ist unter diesen Voraussetzungen nicht zu realisieren. Eine
Erweiterung des Tarifkragens auch auf dieser Strecke ist daher nur möglich,
wenn auch die Städte Lüdinghausen und Selm dem Tarifkragen des VRR beitreten
würden. Hierzu sind noch Gespräche zu führen. Auf der Strecke Enschede - Dülmen
- Dortmund gilt weiterhin der Westfalentarif. Es wird zukünftig finanziell
attraktiver sein, mit dem Fahrtziel Dortmunder Hauptbahnhof die Strecke Dülmen
- Essen mit dem Umstieg im Bahnhof Wanne-Eickel und somit eine etwas längere
Fahrtzeit von 3 bis 13 Minuten, je nach Zugverbindung in Kauf zu nehmen.
Finanzierung der Tarifkragenerweiterung/Abschluss einer
Ausgleichsvereinbarung:
Dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr entstehen durch die tarifliche
Integration des Stadtgebiets Dülmen in den Tarifkragen des Verkehrsverbunds
Rhein-Ruhr Mindererlöse/Mehrausgaben, die des Ausgleichs bedürfen. Da eine
jährliche spitze Berechnung des Ausfalls aufgrund der unterschiedlichen
Fahrgastströme und die nicht mögliche Zuordnung zur Tarifkragenerweiterung
nicht möglich ist, soll eine pauschale Ausgleichszahlung i. H. v. 250.000 EUR
jährlich an den VRR erfolgen. Die pauschale Ausgleichszahlung beinhaltet auch
eine zukünftige Integration der Strecke Enschede - Dülmen - Dortmund in den
VRR-Tarif. Seitens des VRR wurde für diese Strecke keine zusätzliche
Defizitberechnung angestellt, so dass keine zusätzlichen Kosten auf die Stadt
Dülmen und den Kreis Coesfeld zukommen.
Die Ausgleichszahlung wurde anhand der Preisdifferenzen bei
Monatstickets vorgenommen. Für die Berechnung wurde die Strecke Dülmen - Essen
verwendet. Die Verwerfungen für andere Relationen, wie z. B. nach Gelsenkirchen
oder Duisburg bewegen sich in einem ähnlichen Bereich. Fahrgäste stückeln
derzeit die Monatskarten in die Streckabschnitte Dülmen - Sythen
(Westfalen-Tarif) und Sythen - Essen usw. (VRR) oder sie nehmen den teureren
NRW-Tarif in Kauf. Festzuhalten ist, dass die Einnahmen aus Monatsabos im
Schnitt um rund 75 EUR sinken. Für Fahrgäste, die heute im NRW-Tarif unterwegs
sind, sinken die Preise deutlicher, für Fahrgäste, die heute „stückeln“, sinken
diese schwächer. Hinzu kommen Mindererlöse von Fahrgästen, die bereits nördlich
von Dülmen in die Züge steigen und von dort in den VRR fahren und „stückeln“.
Diese benötigen zukünftig eine niedrigere Westfalen Tarif-Preisstufe bei in der
Regel gleichbleibender VRR-Preisstufe. Damit entfallen auch hier Einnahmen. Der
VRR hat zur Berechnung des Ausgleichsbetrags eine Anzahl von 300 Abos
angesetzt. Pro Monat belaufen sich die Mindereinnahmen dann auf 300 x 75 EUR =
22.500 EUR und jährlich auf dementsprechend 270.000 EUR Einnahmeverluste. Im
Rahmen der Verhandlungen mit dem VRR wurde ein Ausgleichsbetrag i. H. v.
250.000 von dort akzeptiert. Aus Sicht der Verwaltung spiegelt dieser Betrag ein
angemessenes Preis-Leistungsverhältnis wieder, zumal Mindereinnahmen aus
Einzel- und Tagestickets nicht zu Lasten der Stadt Dülmen berücksichtigt worden
sind.
Die Vereinbarung bzw. Ausgleichszahlung würde beendet, sofern sich
der Linienverkehr auf der Strecke Haltern am See - Dülmen oder das Tarifsystem,
z. B. durch die Einführung des e-Tarifs, grundlegend ändert. Bei der Einführung
eines landesweiten elektronischen Tarifs spielen Tarifgrenzen beim Buchen und
Bezahlen keine Rolle mehr. Ohne das Vorliegen einer der vorstehend genannten
außerordentlichen Kündigungsgründe kann die Vereinbarung erstmalig zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2025 gekündigt werden.
Die Stadt Dülmen muss die Ausgleichszahlung nicht alleine tragen.
Wie bereits in einer Pressemitteilung der Stadt Dülmen vom 16.03.2021
mitgeteilt wurde, hatte der Kreisausschuss des Kreises Coesfeld, um die
finanzielle Belastung der Stadt Dülmen abzumildern, die Kreisverwaltung
beauftragt, beim Zweckverband Mobilität Münsterland (ZVM) eine anteilige Förderung
zu beantragen. Nach der einstimmigen Entscheidung der Verbandsversammlung des
ZVM finanziert der ZVM nun bis zu 70.000 EUR bis maximal zum 31.12.2023. Es
besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Folgeförderung zu stellen. Die
anteilige Förderung wird beendet, wenn der e-Tarif für alle Bahnkunden
aufgeführt sein sollte. Die restliche Ausgleichszahlung wäre, bei einem
entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dülmen am
24.06.2021, dann durch die Stadt Dülmen zu tragen.
Die Verwaltungen empfehlen den politischen Gremien ausdrücklich,
der Tarifkragenerweiterung und der Ausgleichsvereinbarung mit dem VRR bzw. die
Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und der Stadt Dülmen zuzustimmen.
Mit der Tarifkragenerweiterung um die Bahnhöfe Buldern und Dülmen
wird für alle Dülmenerinnen und Dülmener ein „Mehrwert“ geschaffen. Nicht nur
für Pendlerinnen und Pendler wird die Bahnnutzung durch den VRR-Tarif
attraktiver. Für viele Pendlerinnen und Pendler entfällt die lästige „Anreise“
zum Bahnhof Sythen, Veranstaltungsbesucherinnnen und –besucher können zukünftig
mit ihrem Kombiticket direkt vom Bahnhof Buldern oder Dülmen mit dem Zug
„durchstarten“.
Die Anbindung an den VRR macht Dülmen als Wohnort gerade auch für
Pendlerinnen und Pendler attraktiver und verbessert den Standortfaktor sowohl
bei privaten Grundstückskäufen als auch der Ansiedlung von Gewerbetreibenden,
da die Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Personalgewinnung auch von dem
Faktor „günstiger(er) ÖPNV“ profitieren können. In diesem Zusammenhang steht
die Verwaltung in Gesprächen mit der Regionalverkehr Münsterland, damit
zukünftig mehr Buslinien den Bahnhof Dülmen ansteuern und somit u. a. durch den
ÖPNV-Anschluss auch zur Überwindung der „letzten Meile“ beigetragen wird.
Die Realisierung der Tarifkragenerweiterung um die Bahnhöfe
Buldern und Dülmen stellt nach dem gestarteten Umbau des Bahnhofsgeländes in
Dülmen einen weiteren Meilenstein bei der Verbesserung der Zugängigkeit des
ÖPNV dar.
II. Entscheidungsalternativen
Der Vereinbarung wird nicht zugestimmt.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Der Kreis Coesfeld
erhält die ÖPNV-Förderung des ZVM und leitet diese an die Stadt Dülmen weiter.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Kreistag ist nach § 26 KrO NRW zuständig.Text