Betreff
Erweiterung des Tarifkragens des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr um das Stadtgebiet Dülmen (Bahnstationen Dülmen und Buldern)
Vorlage
SV-10-0279
Aktenzeichen
81
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

1.       Der Erweiterung des Tarifkragens des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr um das Stadtgebiet Dülmen (Bahnstationen Dülmen und Buldern) wird zugestimmt. Die Erweiterung betrifft zzt. die Bahnstrecke Münster – Buldern – Dülmen – Essen – Mönchengladbach/Düsseldorf. Eine Erweiterung auch um die Bahnstrecke Enschede – Dülmen – Dortmund wird weiterhin geprüft.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Dülmen eine Vereinbarung über den finanziellen Ausgleich auf der Basis des beigefügten Vereinbarungsentwurfs abzuschließen.

I. Sachdarstellung

Der Kreisausschuss hatte sich im Rahmen der Delegation in seiner Sitzung am 17.02.2021 für die Aufnahme der Stadt Dülmen in den Tarifkragen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, an die Verbandsversammlung des ZVM einen Antrag auf anteilige Finanzierung i.H.v. 70.000 Euro aus dem Teilraumkonto für die Aufnahme der Stadt Dülmen in den VRR-Tarifkragen zu stellen. Die Finanzierung sollte längstens bis zur Einrichtung eines e-Tarifs für Abo-Kunden sichergestellt werden. Zum Hintergrund wird auf die diesem Beschluss zu Grunde liegende Sitzungsvorlage SV-10-0170 verwiesen.

 

Erweiterung des Tarifkragens:

Die Verhandlungen mit den beteiligten Verkehrsverbünden Nahverkehrsverband Westfalen (NWL) und VRR hatten sich aufgrund der komplexen Materie aber auch aufgrund eines langfristigen Personalausfalls beim VRR über einen langen Zeitraum erstreckt und konnten nunmehr im Jahre 2021 zum Abschluss gebracht werden.

Es konnte Einigkeit darüber erzielt werden, dass der Tarifkragen des VRR auf der Strecke Münster - Buldern - Dülmen - Essen - Mönchengladbach/Düsseldorf (Regionalexpress 2 und 42) um die Bahnhöfe Dülmen und Buldern erweitert wird. Damit haben alle Tickets des VRR auf dieser Strecke in Richtung Ruhrgebiet Gültigkeit. Diese Anwendung gilt auch für die sogenannten Kombitickets, die häufig bei Sport- oder Kulturveranstaltungen im Ruhrgebiet ausgegeben werden und somit auch die freie Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und somit zukünftig auch ab bzw. zu den Bahnhöfen Buldern und Dülmen ermöglichen. In Fahrtrichtung Münster gilt weiterhin der Westfalentarif.

Eine Tarifkragenerweiterung auch um die Strecke Enschede - Dülmen - Dortmund befindet sich weiterhin in der Prüfung. Die Realisierung ist auf dieser Strecke komplexer, da sich die Bahnhöfe Coesfeld und Lüdinghausen vor und nach dem Bahnhof Dülmen im Bereich des Westfalentarifs befinden und der Bahnhof Dülmen auf dieser Strecke dann im VRR einen „Insel-Bahnhof“ darstellen würde. Dieses ist unter diesen Voraussetzungen nicht zu realisieren. Eine Erweiterung des Tarifkragens auch auf dieser Strecke ist daher nur möglich, wenn auch die Städte Lüdinghausen und Selm dem Tarifkragen des VRR beitreten würden. Hierzu sind noch Gespräche zu führen. Auf der Strecke Enschede - Dülmen - Dortmund gilt weiterhin der Westfalentarif. Es wird zukünftig finanziell attraktiver sein, mit dem Fahrtziel Dortmunder Hauptbahnhof die Strecke Dülmen - Essen mit dem Umstieg im Bahnhof Wanne-Eickel und somit eine etwas längere Fahrtzeit von 3 bis 13 Minuten, je nach Zugverbindung in Kauf zu nehmen.

 

Finanzierung der Tarifkragenerweiterung/Abschluss einer Ausgleichsvereinbarung:

 

Dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr entstehen durch die tarifliche Integration des Stadtgebiets Dülmen in den Tarifkragen des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr Mindererlöse/Mehrausgaben, die des Ausgleichs bedürfen. Da eine jährliche spitze Berechnung des Ausfalls aufgrund der unterschiedlichen Fahrgastströme und die nicht mögliche Zuordnung zur Tarifkragenerweiterung nicht möglich ist, soll eine pauschale Ausgleichszahlung i. H. v. 250.000 EUR jährlich an den VRR erfolgen. Die pauschale Ausgleichszahlung beinhaltet auch eine zukünftige Integration der Strecke Enschede - Dülmen - Dortmund in den VRR-Tarif. Seitens des VRR wurde für diese Strecke keine zusätzliche Defizitberechnung angestellt, so dass keine zusätzlichen Kosten auf die Stadt Dülmen und den Kreis Coesfeld zukommen.

Die Ausgleichszahlung wurde anhand der Preisdifferenzen bei Monatstickets vorgenommen. Für die Berechnung wurde die Strecke Dülmen - Essen verwendet. Die Verwerfungen für andere Relationen, wie z. B. nach Gelsenkirchen oder Duisburg bewegen sich in einem ähnlichen Bereich. Fahrgäste stückeln derzeit die Monatskarten in die Streckabschnitte Dülmen - Sythen (Westfalen-Tarif) und Sythen - Essen usw. (VRR) oder sie nehmen den teureren NRW-Tarif in Kauf. Festzuhalten ist, dass die Einnahmen aus Monatsabos im Schnitt um rund 75 EUR sinken. Für Fahrgäste, die heute im NRW-Tarif unterwegs sind, sinken die Preise deutlicher, für Fahrgäste, die heute „stückeln“, sinken diese schwächer. Hinzu kommen Mindererlöse von Fahrgästen, die bereits nördlich von Dülmen in die Züge steigen und von dort in den VRR fahren und „stückeln“. Diese benötigen zukünftig eine niedrigere Westfalen Tarif-Preisstufe bei in der Regel gleichbleibender VRR-Preisstufe. Damit entfallen auch hier Einnahmen. Der VRR hat zur Berechnung des Ausgleichsbetrags eine Anzahl von 300 Abos angesetzt. Pro Monat belaufen sich die Mindereinnahmen dann auf 300 x 75 EUR = 22.500 EUR und jährlich auf dementsprechend 270.000 EUR Einnahmeverluste. Im Rahmen der Verhandlungen mit dem VRR wurde ein Ausgleichsbetrag i. H. v. 250.000 von dort akzeptiert. Aus Sicht der Verwaltung spiegelt dieser Betrag ein angemessenes Preis-Leistungsverhältnis wieder, zumal Mindereinnahmen aus Einzel- und Tagestickets nicht zu Lasten der Stadt Dülmen berücksichtigt worden sind.

Die Vereinbarung bzw. Ausgleichszahlung würde beendet, sofern sich der Linienverkehr auf der Strecke Haltern am See - Dülmen oder das Tarifsystem, z. B. durch die Einführung des e-Tarifs, grundlegend ändert. Bei der Einführung eines landesweiten elektronischen Tarifs spielen Tarifgrenzen beim Buchen und Bezahlen keine Rolle mehr. Ohne das Vorliegen einer der vorstehend genannten außerordentlichen Kündigungsgründe kann die Vereinbarung erstmalig zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 gekündigt werden.

Die Stadt Dülmen muss die Ausgleichszahlung nicht alleine tragen. Wie bereits in einer Pressemitteilung der Stadt Dülmen vom 16.03.2021 mitgeteilt wurde, hatte der Kreisausschuss des Kreises Coesfeld, um die finanzielle Belastung der Stadt Dülmen abzumildern, die Kreisverwaltung beauftragt, beim Zweckverband Mobilität Münsterland (ZVM) eine anteilige Förderung zu beantragen. Nach der einstimmigen Entscheidung der Verbandsversammlung des ZVM finanziert der ZVM nun bis zu 70.000 EUR bis maximal zum 31.12.2023. Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Folgeförderung zu stellen. Die anteilige Förderung wird beendet, wenn der e-Tarif für alle Bahnkunden aufgeführt sein sollte. Die restliche Ausgleichszahlung wäre, bei einem entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dülmen am 24.06.2021, dann durch die Stadt Dülmen zu tragen.

Die Verwaltungen empfehlen den politischen Gremien ausdrücklich, der Tarifkragenerweiterung und der Ausgleichsvereinbarung mit dem VRR bzw. die Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und der Stadt Dülmen zuzustimmen.

 

Mit der Tarifkragenerweiterung um die Bahnhöfe Buldern und Dülmen wird für alle Dülmenerinnen und Dülmener ein „Mehrwert“ geschaffen. Nicht nur für Pendlerinnen und Pendler wird die Bahnnutzung durch den VRR-Tarif attraktiver. Für viele Pendlerinnen und Pendler entfällt die lästige „Anreise“ zum Bahnhof Sythen, Veranstaltungsbesucherinnnen und –besucher können zukünftig mit ihrem Kombiticket direkt vom Bahnhof Buldern oder Dülmen mit dem Zug „durchstarten“.

Die Anbindung an den VRR macht Dülmen als Wohnort gerade auch für Pendlerinnen und Pendler attraktiver und verbessert den Standortfaktor sowohl bei privaten Grundstückskäufen als auch der Ansiedlung von Gewerbetreibenden, da die Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Personalgewinnung auch von dem Faktor „günstiger(er) ÖPNV“ profitieren können. In diesem Zusammenhang steht die Verwaltung in Gesprächen mit der Regionalverkehr Münsterland, damit zukünftig mehr Buslinien den Bahnhof Dülmen ansteuern und somit u. a. durch den ÖPNV-Anschluss auch zur Überwindung der „letzten Meile“ beigetragen wird.

 

Die Realisierung der Tarifkragenerweiterung um die Bahnhöfe Buldern und Dülmen stellt nach dem gestarteten Umbau des Bahnhofsgeländes in Dülmen einen weiteren Meilenstein bei der Verbesserung der Zugängigkeit des ÖPNV dar.

 

II. Entscheidungsalternativen

Der Vereinbarung wird nicht zugestimmt.

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Der Kreis Coesfeld erhält die ÖPNV-Förderung des ZVM und leitet diese an die Stadt Dülmen weiter.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Kreistag ist nach § 26 KrO NRW zuständig.Text