Betreff
Bezeichnung der freiwilligen Ausschüsse
Vorlage
SV-7-0268
Aktenzeichen
10 24 34
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die Bezeichnung der freiwilligen Ausschüsse wird ab .............. wie folgt festgelegt:

 

-          Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung

(bisheriger Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung)

-          Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr

(bisheriger Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr)

-          Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung

(bisheriger Ausschuss für Bauen, Vermessung, Landschaft und Umwelt)

-          Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit

(bisheriger Ausschuss für Schule, Kultur und Sport)

 

 

  1. Eine Umbesetzung der Ausschussmitglieder und stellv. Ausschussmitglieder erfolgt nicht.

 

  1. Der  Kreistag nimmt davon Kenntnis, dass die Änderungen zu Nr. 1 die Einigung der Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitzenden und stellv. Ausschussvorsitzenden nicht berühren.

Begründung:

 

I.   Problem

Durch die Kreisordnung und andere gesetzliche Vorschriften ist die Bildung bestimmter Ausschüsse vorgeschrieben (Pflichtausschüsse). Darüber hinaus kann der Kreistag gemäß § 41 KrO NRW zur Vorbereitung seiner Beschlüsse Fachausschüsse (freiwillige Ausschüsse) bilden.

Mit Beschluss vom 13.10. bzw. 03.11.2004 hat der Kreistag folgende freiwillige Ausschüsse gebildet:

 

-          Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung

-          Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr

-          Ausschuss für Bauen, Vermessung, Landschaft und Umwelt

-          Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren

-          Ausschuss für Schule, Kultur und Sport.

 

Daneben bestehen noch die Pflichtausschüsse

 

-          Kreisausschuss

-          Rechnungsprüfungsausschuss

-          Wahlprüfungsausschuss

-          Jugendhilfeausschuss.

 

Gleichzeitig nahm der Kreistag von der Einigung der Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze und der stellv. Ausschussvorsitze auf die Fraktionen Kenntnis.

 

Zum 01.07.2005 wurde eine Neuorganisation der Verwaltung durchgeführt. Bei dieser Neuorganisation wurde die Anzahl der Fachbereiche und der Abteilungen verringert, um so zu einer strafferen Führungsorganisation zu gelangen. So erfolgte eine Reduzierung der Anzahl der Fachbereiche durch Auflösung des technischen Fachbereichs 3 (alt) bei Aufteilung der betroffenen Abteilungen auf die Fachbereiche 1 und 3 (neu). Damit wurde ein Drei-Säulen-Modell geschaffen. Gleichzeitig reduzierte sich die Anzahl der Abteilungen von 34 auf 26. Daneben erfolgte noch eine Konzentration von strategischen Aufgaben der Kreis- und Strukturentwicklung einschließlich ÖPNV in einer der Behördenleitung direkt zugeordneten Abteilung (Abtl. 61).

 

Diese Neuorganisation lässt es sinnvoll erscheinen, die Bezeichnung der bestehenden freiwilligen Fachausschüsse zu ändern und mit veränderten Zuständigkeiten zu betrauen.

 

II.  Lösung

Unter Hinweis auf eine strenge Zuordnung eines Fachbereichs zu einem Fachausschuss könnte ein freiwilliger Fachausschuss entfallen. Hierbei müsste neben der Neubesetzung der Mitglieder der Ausschüsse auch eine Neuverteilung der Ausschussvorsitze erfolgen. Außerdem würde nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hierbei einen Ausschussvorsitz verlieren (bei 6 Fachausschüssen vier Ausschussvorsitze CDU und zwei Ausschussvorsitze SPD).

Im Hinblick auf die nach der Kommunalwahl 2004 durchgeführte Besetzung der Fachausschüsse und der Verteilung der Ausschussvorsitze und stellv. Ausschussvorsitze sollte eine mit erheblichem Aufwand verbundene Neuverteilung für die laufende Wahlperiode unterbleiben.

In Anlehnung an die Neuorganisation der Verwaltung wird jedoch eine Änderung der Bezeichnung der freiwilligen Ausschüsse entsprechend dem Beschlussvorschlag vorgeschlagen. Durch gesonderten Beschluss (siehe Vorlage 7-0037) werden die Befugnisse der Ausschüsse geregelt. Eine solche Regelung war zu Beginn der Wahlperiode dieses Kreistages im Hinblick auf die beabsichtigte Neugliederung der Verwaltung unterblieben.

Bei diesem Vorschlag bliebe die Anzahl der freiwilligen Ausschüsse gleich. Von diesem Vorschlag wären der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren und die Pflichtausschüsse nicht betroffen.

Unter Berücksichtigung der Besetzung der Ausschussvorsitze durch die Fraktionen erfolgt keine Verschiebung der Wertigkeit der Ausschüsse zwischen den Fraktionen.

Sowohl eine Neuverteilung der Ausschussvorsitze als auch eine Neubesetzung der Ausschüsse könnte bei einvernehmlicher Regelung unterbleiben. Es bedürfte lediglich einer Kenntnisnahme des Kreistages über die Einigung der Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze und stellv. Ausschussvorsitze.

Bei der bisherigen Ausschussbildung würde z.B. der Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr von allen drei Fachbereichen zu betreuen sein.

 

III. Alternativen

Der Kreistag kann eine andere Bezeichnung vornehmen bzw. an der bisherigen Ausschussbildung festhalten.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse Sitzungsgeld, Fahrtkostenerstattung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 35 Abs. 3 und § 41 KrO NRW.