Beschlussvorschlag:
Ohne
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
I. Sachdarstellung
In der letzten Ausschusssitzung wurde vereinbart, dass das KI in der Sitzung am 07.09.2021 primär über besondere Projekte und aktuelle Maßnahmen der Integrationsarbeit seit der Sitzung im Juni d.J. berichtet. Hierzu zählen insbesondere die Feriennachhilfeaktion, die kurzfristige Unterstützung der Sprachkursträger im Kreis Coesfeld und der Stand der Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM). Die Regelangebote des KIs werden dann in der nächsten Ausschusssitzung in Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen 2022 wieder thematisiert.
Feriennachhilfeaktionen
Die Corona-Pandemie führte bei vielen Schülerinnen und Schülern (SuS) dazu, dass durch Unterrichtsausfälle und Homeschooling Lernstoff versäumt wurde oder nicht richtig verinnerlicht werden konnte. Die Erfahrungen seit Pandemiebeginn zeigen, dass die SuS mit Einwanderungsgeschichte hier noch einmal besonders betroffen sind. Gründe hierfür sind die oftmals sehr beengte Wohnsituationen (z.B. in Sammelunterkünften), die mangelnde Ausstattung mit digitalen Endgeräten und die teilweise fehlende Möglichkeit der Eltern, ihre Kinder im Homeschooling zu unterstützen.
Das KI entwickelte deshalb ein Ferien-Nachhilfe-Programm, um den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu bieten, versäumten Lernstoff nachzuholen. Zwei Wochen lang arbeiteten die SuS täglich 3 Stunden an individuellen Aufgaben in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, die ihnen im Vorfeld von ihren Lehrerinnen und Lehrern aufgetragen wurden. Aber auch Sprach-, Mathematik- und Gesellschaftsspiele förderten den Spaß der SuS und gleichzeitig den mündlichen Sprachgebrauch.
Qualifizierte Lernbegleitungen (pensionierte Lehrkräfte, Lehramtsstudierende, OGS-Mitarbeitende) leiteten die Kurse, an denen jeweils ca. 5-7 SuS teilnahmen. In den beiden Osterferien in 2020 und 2021 sowie in den Sommerferien 2020 nahmen jeweils ca. 200 SuS das Angebot in Anspruch.
Mit Rücksicht auf die Bitte der Schulen, dass auch Kinder und Jugendliche ohne Einwanderungsgeschichte vom Nachhilfeunterricht in den Ferien profitieren sollten, wurden die Kurse in den Sommerferien 2021 im Sinne des gemeinsamen Lernens auch „offiziell“ für alle SuS geöffnet. 23 Schulen im Kreisgebiet mit insgesamt mehr als 280 SuS nahmen teil. Davon wiesen 160 SuS eine Einwanderungsgeschichte auf.
Das Land NRW bietet seit einigen
Monaten mit dem Programm „Extra-Zeit zum Lernen“ ebenfalls ein außerschulisches
Bildungsangebot an. Es richtet sich direkt an die Schulträger als
Antragssteller und unterscheidet sich in den organisatorischen Voraussetzungen
(Mindestteilnehmerzahl, keine Bindung an die Ferienzeit, auf Wunsch Angebot
eines Mittagessens) und in den Förderbedingungen vom KI Angebot. Für eine
Anpassung der KI-Maßnahme an das Landesprogramm wurde die Landesinitiative zu
kurzfristig offeriert, die Abstimmungen mit den Schulen im Kreis lief zu diesem
Zeitpunkt bereits auf Hochtouren. Die Erstattung der eingesetzten Kreismittel
durch das Land in Anbetracht der gleichen Zielsetzung mit vergleichbaren
Methoden aber unter besonderer Berücksichtigung der Bedarfssituation vor Ort,
lehnte das Land ab. Im Kreisgebiet wurde „Extra-Zeit“ bisher nur von wenigen
Schulen umgesetzt.
Das Ki wird für die kommenden Herbstferien versuchen, die bisherigen Erfahrungen aus den Ferienangeboten bedarfsgerecht und förderwirksam durch das Land in die Initiative „Extra-Zeit“ einfließen zu lassen. Hierzu ist allerdings eine enge Abstimmung mit den Schulträgern, Schulen und OGS-Angeboten erforderlich.
Übersicht zu den Standorten der
Nachhilfeaktion des KI in den Sommerferien 2021
Lüdinghausen: Ostwall GS Ludgeri GS Marienschule Seppenrade Coesfeld: Kardinal-von-Galen Schule Lamberti GS Laurentius GS Martin-Luther GS Theodor-Heuss-RS Freiherr-vom-Stein-RS Billerbeck: Schulzentrum
an der Kolvenburg Olfen Dülmen: HerrmannLeeser-RS Paul-Gerhard-GS Augustinusschule Kardinal-von-Galen Schule HS Mauritius GS Nordkirchen Ascheberg: Marienschule Herbern Senden: Edith-Stein-Schule Havixbeck: Anne-Frank-Gesamtschule Baumbergeschule Nottuln: Astrid-Lindgren-S. Liebfrauenschule Martinusschule Rosendahl
Kurzfristige Unterstützung der Sprachkursträger
Nachdem sich Ende Mai d. J. abzeichnete, dass die Sprachkursträger im Kreis Coesfeld die pandemiebedingte Unterbrechung des Präsenzunterrichts absehbar beenden konnten, wurden diese vom KI zu einer gemeinsamen Videokonferenz am 31.05.2021 eingeladen, um nach einer Bewertung der aktuellen Situation hinsichtlich des Standes der Integrationskurse (IK), der Alphabetisierungskurse (Alpha) und der Berufs-Sprachkurse (BSK) ggfs. Unterstützungserfordernisse durch das KI zu prüfen.
Die Sprachkursträger (VHS Coesfeld,
VHS Dülmen, VHS Lüdinghausen und GEBA) führten dazu Folgendes aus (zitiert aus
dem später erfolgten gemeinsamen Antrag an das KI):
„Die
langen Ausfallzeiten durch die pandemiebedingten Schließungen haben
insbesondere für Teilnehmer*innen IK, BSK und Alpha zu enormen Defiziten
geführt. Diese können im laufenden Kursbetrieb nicht kompensiert werden. Das
BAMF fördert aber nur die regulär angesetzten UE (inklusive der 300 möglichen
Wiederholungsstunden). Die zusätzlich förderfähigen Interims-Angebote (wie zum
Beispiel online Tutorien…) waren insbesondere für die Teilnehmer*innen nicht
geeignet, die ohnehin nur über rudimentäre Medienkompetenzen verfügen, wodurch
der Anschluss an die wieder aufgenommenen Präsenzkurse für einen großen Teil
der Zielgruppe extrem erschwert wird. Die Trägerinnen der BSK und IK Kurse
möchten diese Ungleichheit durch flexible, der jeweiligen Situation vor Ort
angepassten Angebote kompensieren“.
Der Kreis Coesfeld fördert als Pilotprojekt für jede Trägerin der o.g. Integrations- bzw. Sprachkurse jeweils zwei Kompensationsangebote in einem Umfang von je 50 Unterrichtseinheiten. Den Trägerinnen bleibt überlassen, wie das Kompensationsangebot konkret gestaltet wird. Denkbar sind Office-Schulungen, konkrete Wiederholungen von Kursthemen oder gezielte Prüfungsvorbereitungen u.a.. Die Maßnahmen können in der Zeit vom 01.08.2021 bis zum 31.12.2021 umgesetzt werden. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an die BAMF – Bezahlung in einer Höhe von 41.-- € pro Unterrichtseinheit, so dass bei einer vollständigen Nutzung des Unterstützungsangebots durch alle vier Sprachkursträger ein Gesamtaufwand von 16.400.-- € zu erwarten sein wird.
Die Trägerinnen verpflichteten sich, die Effizienz der Maßnahmen zu evaluieren und dem KI gegenüber zu berichten.
Aktueller Stand der Umsetzung des Kommunalen
Integrationsmanagements (KIM)
Die grundsätzliche Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements im Kreis Coesfeld wurde vom Kreistag am 09.09.2020 beschlossen (vgl. SV-9-1769). Das damals von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahren, nach der Fassung dieses grundsätzlichen Beschlusses mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, den Geschäftsführungen der Wohlfahrtsverbände, der Leitung der Arbeitsagentur, den Ehrenamtsinitiativen und den haupt- und ehrenamtlichen Akteuren des Netzwerkes Chancengerechtigkeit und weiterer sozialer Dienste Abstimmungsgespräche zur individuellen Umsetzung zu führen, wurde ebenfalls politisch unterstützt. KIM war seitdem mehrmals Thema im Fachausschuss, so dass die einzelnen Förderbausteine an dieser Stelle nicht noch einmal ausführlich beschrieben werden müssen. In seiner letzten Sitzung am 01.06.2021 wurden die Ergebnisse der o.g. Rücksprachen mit den genannten Personen und Institutionen vorgestellt.
Darüber hinaus tagte die Steuerungsgruppe des Netzwerkes Chancengerechtigkeit am 07.06.2021, um u.a. diese Gesprächsergebnisse zusammenzutragen und das weitere Vorgehen abzustimmen.
In der Ausschusssitzung am 01.06.2021 wurde vereinbart, über den aktuellen Stand zur Etablierung der Landesinitiative KIM im Kreis Coesfeld zu berichten.
Im Bescheid des Landes NRW zur Förderung des KIMs in 2021 wurde dem Kreis Coesfeld die Auflage erteilt, noch einmal zu verdeutlichen, wie die Ausländer- und Einbürgerungsbehörde (als Adressat der Förderung des Bausteins III) und das KI (als Adressat der Förderung der Bausteine I und II) ihre gemeinsame Strategie zur Umsetzung von KIM planen. Gleichzeitig muss der Kreis zur Fortsetzung der Landesförderung in 2022 einen neuen Antrag stellen und über die Entwicklungen in 2021 berichten. Das KI entschloss sich deshalb, die damals zur Erstantragsstellung einzureichende „Projektskizze“ zu einem Handlungskonzept anzureichern. Damit sollen zum einen natürlich die Anforderungen des Landes erfüllt werden. Zum anderen soll hier aber trotz der umfangreichen inhaltlichen, strukturellen und fördertechnischen Voraussetzungen, auch im Hinblick auf weitere Förderprogramme des Landes im Integrationsbereich, die geplante, systematische Vorgehensweise des KIs nachvollziehbar dargestellt werden.
Das Handlungskonzept liegt dieser SV als Anlage bei und soll in der Ausschusssitzung vorgestellt und diskutiert werden.
Verwendung der Mittel nach § 14 c Teilhabe- und
Integrationsgesetz, sog. „Integrationspauschale“
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für die Jahre 2019, 2020 und 2021 wurden die Möglichkeiten zur Verwendung der sog. „Integrationspauschale“ bereits mehrmals thematisiert und vom Kreistag jeweils beschlossen. Mit Rücksicht auf die größtenteils pandemiebedingte eingeschränkte Verwendung der Mittel verlängerte die Landesregierung mit Bescheid vom 16.06.2021 den Verwendungszeitraum ein weiteres Mal, nun bis zum 30.11.2022. Der Kreis Coesfeld hatte die Verlängerung der Verwendungszeit zuvor mit anderen Kreisen und Städten beantragt. Voraussichtlich können ca. 150.000.-- € aus der Pauschale in den Haushalt 2022 fließen.