Betreff
Personalgewinnung in Kindertageseinrichtungen
Vorlage
SV-10-0296
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Personalgewinnung in Kindertageseinrichtungen:

 

Personal- und Qualifizierungsoffensive der Landesregierung:

Mit der Personal- und Qualifizierungsoffensive unterstützt die Landesregierung Arbeitgeber der Kindertageseinrichtungen mit rund 55 Millionen EUR bei der Personalgewinnung. Hierdurch soll Kitahelferinnen und –helfern, die befristet bis Ende des Kindergartenjahre 2020/2021 die pädagogischen Fachkräfte bei der Einhaltung der Hygienemaßnahmen unterstützt haben, sowie weiteren Interessierten, Möglichkeiten zur Qualifizierung sowie Umschulung gegeben werden, um sie dauerhaft für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen zu gewinnen.

 

Hierzu hat das Familienministerium in Zusammenarbeit mit dem Schulministerium folgende drei Säulen entwickelt:

 

-          Umschulung zur/zum Erzieher*in bei Arbeitslosigkeit

-          Qualifizierung zur/zum Kinderpfleger*in in praxisintegrierter Form

-          Teilnahme an einem Lehrgang „Assistenskraft in nordrhein-westfälischen Kindertageseinrichtungen im nicht-pädagogischen Bereich“

 

Neu sind die Ausbildungen zur Assistenzkraft im nichtpädagogischen Bereich sowie auch die Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger in praxisorientierter Ausbildung.

 

Die Ausbildung zur Assistenskraft umfasst 160 Unterrichtseinheiten und dauert ein Jahr. Hierzu werden durch das Land Weiterbildungsangebote finanziert, mit denen einführende Grundkenntnisse pädagogischer und rechtlicher Themen ebenso wie der Ernährung, Hauswirtschaftslehre, Hygiene sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz vermittelt werden. Die Assistenzkräfte sollen das Kita-Personal bei unterschiedlichsten Tätigkeiten im Kita-Alltag, z.B. Zubereiten von Essen, Tischdecken, Einkaufen, Reinigen, Hilfe bei den Bring- und Abholzeiten der Kinder, Vorbereitung von Veranstaltungen unterstützen. Das Angebot wird von der Landesregierung initiiert und soll überwiegend digital erfolgen, damit eine flächendeckende Qualifizierung der im gesamt Land Nordrhein-Westfalen tätigen Personen gewährleistet wird. Lerninhalte, die nicht digital vermittelt werden können sollen an zentralen Orten in Nordrhein-Westfalen stattfinden.

 

Da die Ausbildung zum/zur Kinderpfleger/in bisher ausschließlich vollzeit-schulisch organisiert war galt es hier zunächst schulische Ausbildungsstätten zu finden, die die schulische Ausbildung im Rahmen einer praxisorientierten Ausbildung anbieten können. Hierzu hat eine Dienstbesprechung bei der Bezirksregierung stattgefunden an der neben Interessenten auch Vertreter von Kindertageseinrichtungen teilgenommen haben. Folglich sollten Ausbildungsmöglichkeiten in Dülmen, Marl und Ibbenbüren geschaffen werden für die jeweils mindestens 16 Interessenten notwendig waren. Mangels Nachfrage kam leider nur in Ibbenbüren ein entsprechender Kurs zustande. Dabei hatte das Richard-von-Weizäcker-Berufskolleg Dülmen sogar persönlich alle Kindertageseinrichtungen im Kreis Coesfeld angesprochen.

 

 

Ausbildung von Integrationsbegleiterinnen in Kindertageseinrichtungen im Kreis Coesfeld:

Durch das Jobcenter des Kreises Coesfeld ist ein Angebot zur Förderung für Frauen mit Einwanderungsgeschichte zu Integrationsbegleiterinnen in Kindertageseinrichtungen geplant. Hierdurch sollen Frauen mit Integrationserfahrung einen niedrigschwelligen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.  Diese sollen in Kindertageseinrichtungen Kinder und Eltern mit Fluchterfahrung unterstützen sowie zwischen Familie und Kita-Team vermitteln und das Team im Kita-Alltag unterstützen. Die Schulung besteht aus einer fachpraktischen Anleitung durch Unterricht sowie einer fachpraktischen Erprobung im Rahmen eines Praktikums in einer Kindertageseinrichtung. Das Jobcenter hat sich bereits um einen Träger bemüht, der ein solches Angebot als AVAZ-zertifizierter Träger im Kreis Coesfeld anbieten kann. Dieser befindet sich aktuell mit seinem Konzept in der Zertifizierungsphase. Sobald die Zertifizierung abgeschlossen ist, soll Kontakt mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden, um Kooperationskitas, die entsprechende Praktikumsplätze anbieten können, auszuwählen. Seitens des DRK wurde bereits grundsätzliches Interesse signalisiert. Den teilnehmenden Kitas entstehen für die Dauer der Schulung keine Kosten.

 

Die Zuweisung der interessierten Frauen zum Projekt erfolgt dann durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit in Form von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen (sog. AVGS), worüber dann auch die Finanzierung der Schulung sichergestellt ist. Von dort wurden auch bereits Leistungsbezieherinnen, die aufgrund ihrer persönlichen Eignung für eine solche Maßnahme in Frage kommen, vorgemerkt.

 

 

Personalgewinnung in Berufsschulen:

Um auch den Lehrerbedarf an den Berufsschulen decken zu können, soll nach Auskunft der Bezirksregierung Münster der Studiengang „Sozialpädagogik für Lehramt“ an zwei weiteren Standorten in NRW (Köln und Siegen) eingerichtet werden um dann zusätzliche Ausbildungskapazitäten an den Berufskollegs zur Verfügung stellen zu können.