Betreff
Bericht zum Wasservogel-Sterben an der Burg Vischering; hier: Antrag der SPD-Kreistagsfraktion
Vorlage
SV-10-0297
Aktenzeichen
23.23.04-01
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Mit Schreiben vom 06.08.2021 (siehe Anlage) bittet die SPD-Kreistagsfraktion um einen Bericht zur aktuellen Situation und Maßnahmen gegen das Wasservogel-Sterben an der Burg Vischering.

 

 

Ereignisse am 30.06./01.07.2021 und ihre veterinärrechtliche Einordnung:

 

Am 30.06.2021 wurden auf der Außengräfte der Burg Vischering mehrere tote Enten entdeckt. Unter Beteiligung des Kreisveterinäramtes und des Ordnungsamtes der Stadt Lüdinghausen wurden an diesem Tag ca. 15 tote und 6 kranke Enten mit einem Schlauchboot eingesammelt. Die toten Enten wurden zum städtischen Bauhof gebracht und am folgenden Tag per Kurier dem CVUA-MEL (Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe) in Münster zum Ausschluss der Geflügelpest und Feststellung der Todesursache übergeben. Die kranken Tiere wurden in Absprache mit dem Jagdausübungsberechtigten von Mitgliedern des Tierschutzvereins zur Regeneration mitgenommen. Am 01.07.2021 wurden noch weitere 12 tote und 8 kranke Tiere geborgen.

 

Bei den 9 im CVUA-MEL untersuchten Enten ergaben sich keine Hinweise auf typische durch Infektionen mit dem Virus der Geflügelpest hervorgerufene Schädigungen. Da auch andere infektiöse Erkrankungen nicht nachgewiesen werden konnten, erscheint nach Einschätzung des Gutachtens eine Vergiftung mit dem Botulinumtoxin (Botulismus) als wahrscheinliche Todesursache der Enten.

 

Botulinumtoxin wird von sauerstofffrei wachsenden Keimen (Clostridium botulinum) gebildet, die Sporen (Dauerformen) bilden können. Diese zunächst harmlosen Sporen sind weit verbreitet und werden erst bei Temperaturen über 100 ° C abgetötet. Sie keimen unter sauerstofffreien Bedingungen und bei warmem Wetter wieder aus. Die Voraussetzung für das Entstehen eines akuten Botulismus ist die Vermehrung und Toxinbildung des Keims im Futtermittel oder im Wasser. Häufig wird als Ursache die Kontamination von Futtermitteln oder Wasser durch Tierkadaver festgestellt. Würmer, Kleinkrebse und Maden verschiedener Aasfliegen können große Mengen des Giftes aufnehmen ohne selbst zu erkranken. Gefährdet sind dann Wasservögel, die in Schlamm- und Schlickgebieten diese vergiftete Nahrung aufnehmen. Botulismus von Wassergeflügel kann vor allem in heißen Sommern nach explosionsartiger Vermehrung von Closttridium botulinum in sauerstoffarmen, stark nährstoffbelasteten Gewässern mit niedrigen Wasserständen beobachtet werden. Nach einem Botulismusausbruch besteht wegen der hohen Sporenzahl im Boden auch in den folgenden Jahren eine erhöhte Botulismusgefahr. Vorbeugende Maßnahmen zur Reduzierung der Botulismusgefahr stellen die Entfernung des Faulschlamms und eine Reduzierung der Nährstoffeinträge dar.

 

 

Entstehung und Unterhaltung der Außengräfte:

 

Bei der Außengräfte handelt es sich um eine ca. 23.000 qm große Wasserfläche an der Burg Vischering. Obwohl ihr eine historische und landschaftsprägende Bedeutung zukommt, war sie in den vergangenen Jahrhunderten nicht immer mit Wasser bespannt, während die Innengräfte stets mit Wasser versorgt werden muss, um die zur Gründung verwendeten Holzpfähle vor dem Austrocknen zu schützen. Die Herstellung der Außengräfte in ihrer jetzigen Form erfolgte im Jahr 1981/1982 nach einer längeren Trockenphase auf eine gemeinsame Initiative des Kreises Coesfeld als Pächter und des Eigentümers, um insbesondere auch die touristische Bedeutung der Burg aufzuwerten. Hintergrund war der Versuch einer Rekonstruktion des Zustandes um 1550, bei dem wesentlich mehr Wasserflächen als nur die Innengräfte vorhanden waren und als Bestandteil der Befestigungsanlage unterhalten wurden. Die Außengräfte war zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung der Burg Vischering als Denkmal im Jahr 1986 somit bereits vorhanden und steht als Teil des Denkmals ebenfalls unter Schutz.

 

Die Außengräfte ist aufgrund ihrer geringen mittleren Wassertiefe anfällig für Sedimentationsprozesse aus dem Eintrag von Laub und Nährstoffen über das zufließende Wasser mit entsprechenden Nebenwirkungen für die Wasserqualität. Zur Verbesserung der Wasserqualität und Vermeidung einer zunehmenden Verlandung der Außengräfte hat der Kreis daher im Jahr 2007/2008 anhand einer Entschlammung mit Saugbaggern eine Sanierung der Außengräfte vorgenommen. Zuvor waren die unterschiedlichen Alternativen in einem umfassenden umwelttechnischen Gutachten beleuchtet worden. Die Kosten der Entschlammung, bei der ca. 3.000 cbm Schlamm ausgebaggert und entsorgt bzw. landwirtschaftlich verwertet wurden, beliefen sich damals auf rund 100.000 €. Nach damaliger gutachterlicher Einschätzung beträgt das Zeitintervall, innerhalb dessen eine erneute Entschlammung notwendig wird, ca. 30 Jahre.

 

 

Baumaßnahmen an den Brücken der Burg Vischering in der ersten Jahreshälfte 2021:

 

In der Zeit vom 04.01.2021 bis 30.06.2021 wurden die Doppelbogen- und die Einfeldbogenbrücke in der Zuwegung zur Burganlage umfassend saniert. Die Sanierung war sowohl unter gutachterlich nachgewiesenen statischen Gesichtspunkten als auch aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes für die Burg zwingend notwendig. Für die Sanierung der Doppelbogenbrücke über die Stever wurde ein gedichteter Querdamm eingebaut, um die Brücke in einer trockenen Baugrube sanieren zu können. Da im Vorfeld der Maßnahme von Tierschutzvertretern Sorgen bezüglich der Auswirkungen auf die Eigelege der Vogelfaune geäußert worden waren, wurde ein Landschaftsbüro mit der artenschutzrechtlichen Begleitung der Maßnahme beauftragt. Auf dessen Empfehlung hin wurde zur Vermeidung von schwankenden Wasserspiegellagen in der Außengräfte, die eine Gefährdung der Eigelege zur Folge gehabt hätten, der Zulauf der Stever zur Außengräfte durch Einsetzen einer Blase abgesperrt. Zudem wurde die Maßnahme durch baubegleitende Begehungen von dem Landschaftsbüro als artenschutzrechtlich unbedenklich dokumentiert.

 

 

Einschätzung der Ereignisse und weitere Vorgehensweise:

 

Angesichts der veterinärrechtlichen Einschätzung, dass das Entensterben unter Ausschluss anderer Todesursachen wahrscheinlich durch Botulismus verursacht wurde, stellt sich die Frage, ob und wie solche Ereignisse künftig verhindert werden können. Die genaue Ursachenforschung gestaltet sich angesichts der komplexen wassertechnischen Zusammenhänge allerdings schwierig. So ließ die Wetterlage in den Wochen vor dem Entensterben keine außergewöhnliche Änderung der Wasserqualität erwarten.

 

Festzustellen bleibt aber, dass die teilweise öffentliche geäußerte Behauptung, der Kreis habe durch ein Absenken des Wasserspiegels der Außengräfte im Rahmen der Baumaßnahme das Entensterben verursacht, nicht korrekt ist. Das zum Schutz der Eigelege erfolgte Verschließen des Zulaufs der Außengräfte hat aufgrund von natürlicher Versickerung und Verdunstung möglicherweise zeitweise zu einem niedrigeren Wasserspiegel geführt. Allerdings belegen die Messungen des Sauerstoffgehaltes, die seit dem Sommer 2020 regelmäßig von Beschäftigten der Unteren Wasserbehörde an unterschiedlichen Messpunkten an der Innen- und Außengräfte durchgeführt werden, dass der Sauerstoffgehalt in der Außengräfte in den Wochen unmittelbar vor dem Entensterben aus fachlicher Sicht ausreichend war.

 

Die Wasserqualität der Außengräfte und ihre möglichen Auswirkungen auf die Fauna sowie die Konsistenz und Mächtigkeit der Schlammablagerungen stellen aber in jedem Fall einen ökologisch wichtigen Aspekt dar, der einer näheren Untersuchung bedarf. In einem ersten Schritt wird die Verwaltung daher die Belastung des Schlamms in der Außengräfte mit den genannten schädlichen Bakterien untersuchen und die Mächtigkeit des Schlammes ermitteln lassen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse soll anschließend das seinerzeit vor der Entschlammung erstellte Gutachten aktualisiert und fortgeschrieben werden, um Möglichkeiten für eine dauerhafte Verbesserung der Wasserqualität aufzuzeigen.

 

Über die Ergebnisse und mögliche weitere Maßnahmen wird die Verwaltung berichten.