Betreff
Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche"
Vorlage
SV-10-0298
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Keiner

 

Der Bericht der Verwaltung zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wird zur Kenntnis genommen

 

 

I.-IV.

 

Im Mai 2021 hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" in Höhe von zwei Milliarden Euro für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen. In diesem Rahmen stellen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Bildung und Forschung je eine Milliarde Euro zur Verfügung.

Die Bund-Ländervereinbarung zum Aktionsprogramm wurde am 01.06.2021 unterzeichnet.

 

Insgesamt hat das Programm vier Fördersäulen:

 

1.       Abbau von Lernrückständen: 431 Mio. € in NRW (incl. 50 % Landesmittel)

2.       Kinder und Jugendliche mit Freiwilligendienstleistenden und zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen unterstützen und fördern: 63 Mio. € in NRW

3.       Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe: 25. Mio. € in NRW

4.       Stärkung der frühkindlichen Bildung („Sprachkitas“ 1000 zusätzliche Fachkräfte auf Bundesebene, „Frühe Hilfen“ 10 Mio. € in NRW)

 

Fördersäule 1. wird in NRW durch das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) die Fördersäulen 2. und 3. durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) bzw. im Rahmen der Fördersäule 4. auch unmittelbar über Bundesprogramme umgesetzt.

 

Zu den Fördersäulen 2. und 3. liegen für die Jahre 2021/22 inzwischen Zuwendungsbescheide bei den drei Jugendämtern im Kreisgebiet in folgender Verteilung vor:

 

 

Fördersäule 2

Fördersäule 3

Gesamt

KJA Coesfeld

     422.411,40 €

 

155.217,62 €

 

577.629,02 €

Coesfeld

     109.541,52 €

40.251,69 €

149.793,21 €

Dülmen

     141.167,76 €

51.872,94 €

193.040,70 €

 

     673.120,68 €

247.342,25 €

920.462,93 €

 

Darüber hinaus steht inzwischen fest, dass das Kreisjugendamt aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen zusätzliche Mittel in Höhe von ca. 32.000 € erhalten wird. Damit sollen mit Hilfe von freien Trägern sog. Familienmentoren installiert werden. Durch diese Kräfte sollen Familien in belasteten Lebenslagen durch regelmäßige Hausbesuche Unterstützung im Familienalltag erhalten.

 

Für die Fördersäule 1. erfolgte seitens des MSB in zwei sog. „Schulmails“ am 30.08.2021 eine erste Information und am 12.08.2021 eine Konkretisierung zur Umsetzung. Demnach werden in NRW die Mittel in den Teilsträngen „Extra-Personal“ (160 Mio. €), „Extra-Geld“ (180 Mio. €) und „Extra-Zeit“ (Aufstockung des bestehenden Landesprogramms um 24 Mio. € auf 60 Mio. €) verausgabt.

 

Die Umsetzung des Programms „Extra Personal“ erfolgt unmittelbar zwischen den Schulen und der Bezirksregierung/Schulaufsicht. Hier geht es um die befristete Einstellung von zusätzlichem Personal zum Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände. Seitens der Bezirksregierung Münster erfolgte hierzu ein Erlass datiert auf den 02.08.2021 und ein Anschreiben an die Schulen vom 10.08.2021. Demnach sollen die Bedarfe für das Schuljahr 2021/22 möglichst bis Ende August 21 gemeldet werden.

 

Im Rahmen des Teilprogramms „Extra-Geld“ erhalten die Schulträger unmittelbar Zuwendungen, die sie zu mindestens 30% als Schulbudgets weiterleiten und zu mind. 30% für Bildungsgutscheine verwenden sollen. Hier geht es um Maßnahmen wie etwa Förderangebote in Kleingruppen an Schulen durch externe Bildungsträger, Besuch außerschulischer Lernorte, Unterstützung der Mobilität von Schülerinnen und Schüler im Zusammenhang mit angebotenen Maßnahmen oder Anschaffung von Fördermaterialien incl. Softwarelizenzen.

Mit Mail vom 17.08.2021 erhielt der Kreis Coesfeld als Schulträger hierfür einen Zuwendungsbescheid über eine Summe von 407.090,00 € verwendbar im Gesamtzeitraum 2021/22.  Zeitgleich ergingen solche Bescheide an alle weiteren 11 kommunalen Schulträger. Hierin enthalten sind auch Förderbestandteile für Ersatzschulen.

 

Innerhalb der Kreisverwaltung erfolgten bereits in den Sommerferien erste interne Überlegungen zwischen relevanten Abteilungen zur möglichen Verwendung der Mittel aus dem Aktionsprogramm. Zudem sollen mögliche außerschulische Partner in die Überlegungen einbezogen werden. So ist etwa vorgesehen Unterstützungsmöglichkeiten mit Vertretern der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder mit weiteren externen (Bildungs)trägern zu erörtern.

     

Am 16.08.2021 wurde das Aktionsprogramm im Arbeitskreis der Schulträger/RBN vorgestellt und erste Gedanken zur möglichen Mittelverwendung ausgetauscht. Man verständigte sich hier auf einen weiteren möglichst engmaschigen Austausch untereinander.

 

Die Kreisverwaltung steht sowohl mit den Schulen in seiner Schulträgerschaft, wie auch mit den verantwortlichen Schulaufsichten ebenfalls im engen Austausch zur Umsetzung der Möglichkeiten innerhalb des Programms.

 

Ein wichtiges Element in den Förderbausteinen besteht im möglichen Ausbau der Schulsozialarbeit in und für Schulen.  Um zunächst einmal den aktuellen Bestand von Schulsozialarbeit im Kreis Coesfeld festzustellen, wurde durch das Regionale Bildungsbüro eine Umfrage bei allen zwölf öffentlichen Schulträgern im Kreis angestoßen.

 

Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Umsetzung des Aktionsprogramms möglichst auf bestehenden Strukturen und bereits bestehenden Regelangeboten aufbauen und Parallelstrukturen vermieden werden sollten. Zum Zweiten sollte die Umsetzung entlang tatsächlich bestehender Bedarfe erfolgen. Eine große Herausforderung – sowohl für Schulträger, Schulen und externe Maßnahmeträger - wird sein, die für die verschiedenen Angebote notwendigen Personalressourcen einerseits zeitnah und dann noch für einen befristeten Zeitraum bereit zu stellen.

 

In den Ausschusssitzungen am 07.09.21 und 16.09.2021 wird seitens der Verwaltung zu weiteren Details und zum bis dahin weiter aktualisierten Stand der Programmumsetzung berichtet.