Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | SV-7-0247/1 | ||
Aktenzeichen: | 51.2.3 | ||
Art: | Sitzungsvorlage | ||
Datum: | 04.10.2005 | ||
Betreff: | Förderung von Spielgruppen im Rahmen des Ausbaus von verlässlichen Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Sitzungsvorlage 23 KB |
Beschlussvorschlag des
Jugendhilfeausschusses
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 29.09.2005 beschlossen, die Richtlinien in der in der Anlage vorliegenden Fassung vorzuschlagen. Die Ergänzungen bzw. Änderungen sind kursiv gedruckt. Die Änderung zur Personalanforderung ist darin begründet, dass vom Landesjugendamt erteilte Ausnahmen bei der Leitung einer Gruppe auch akzeptiert werden sollen.
In den Regelungen zur Entscheidungskompetenz wird klargestellt, dass aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sämtliche Förderungen nach den Richtlinien durch die Verwaltung bewilligt werden können.
Aufgrund der dieser Regelung entgegenstehenden Satzung des Jugendamtes muss diese geändert werden. Daher wurde der Beschlussvorschlag zu 2 gefasst. Näheres zur Satzungsänderung ergibt sich aus der SV-7-0269.
Ansonsten wird auf die SV-7-0247 verwiesen.