Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung zum Katastrophenschutz im Kreis Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.
I. Problem
Mit der
Sitzungsvorlage Nr. SV-9-1689 wurde dem Kreistag am 13.05.2020 vor dem
Hintergrund der Pandemie über den Stand des Katastrophenschutzes im Kreis
Coesfeld berichtet. Die maßgeblichen Planungen für die Zukunft wurden
dargestellt.
Mit diesem
Bericht soll aktuell über die Entwicklung informiert werden. Der Bericht nimmt
die Gliederungspunkte der damaligen Sitzungsvorlage wieder auf.
Bereits mit der
damaligen Vorlage wurde die Bedeutung der Klimapolitik und die Auswirkungen der
Erderwärmung auf Naturkatastrophen erwähnt. Die aktuelle Hochwasserkatastrophe
in der Ahrregion und der Eifel haben uns deutlich vor Augen geführt, wie
wichtig es ist, dieses Thema nicht nur theoretisch abgehandelt zu haben, auch
wenn die Gefahren in den betroffenen Gebieten schon auf Grund der
geographischen Verhältnisse nicht eins zu eins auf den Kreis Coesfeld
übertragen werden können.
Nach wie vor gilt
es, eine sachgerechte Ausstattung im Rahmen des Bedarfs zu erreichen, die
Funktionsfähigkeit der Kreisverwaltung und Einsatzleitung in Großeinsatzlagen
und Katastrophen sicherzustellen und die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung
zu erhalten und wo notwendig – in enger Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen
Kommunen auf die Steigerung der Selbsthilfefähigkeit hinzuwirken.
II. Lösung
Allgemeine
Anmerkungen
Die
Fortschreibung des Katastrophenschutzplanes wurde im ersten Halbjahr 2021
entsprechend des Beschusses vom 13.05.2020 beauftragt. Ein Ingenieurbüro hat
mit der notwendigen Datenerhebung begonnen und wird den Katastrophenschutzplan
im Verlauf des zweiten Halbjahres 2021 erstellen. Die Beschlussfassung im
Kreistag ist Ende 2021 vorgesehen.
Die im Jahr 2021
eingerichtete Planstelle zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Bereich des
Katastrophenschutzes wird in Kürze besetzt. Damit können die vorgesehenen Maßnahmen
in der nächsten Zeit umgesetzt werden.
Stand der
Umsetzung einzelner geplanter Maßnahmen im Bereich des Bevölkerungsschutzes
Neubau der Kreisleitstelle und Einrichtung
einer Redundanzleitstelle
Die einheitliche
Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und
den Rettungsdienst benötigt für den weiteren reibungslosen Betrieb zusätzliche
räumliche Kapazitäten. Daher werden seit Herbst 2019 die Planungen für einen
Neubau in Verlängerung des Kreishauses 1 in Coesfeld im Bereich des bisherigen
Besucherparkplatzes in Angriff genommen. Der Architektenwettbewerb steht kurz
vor dem Abschluss. Mit dem Vergabeverfahren wird im 2. Halbjahr 2021 gerechnet.
Bei zügiger Umsetzung ist voraussichtlich mit einer Fertigstellung im Jahre
2025 zu rechnen. Die Leitstelle wird erst umziehen, wenn die Arbeiten
abgeschlossen sind. Bis dahin wird die bisherige Kreisleitstelle weiterhin in
Funktion bleiben.
Die nach § 28
Abs. 1 S. 3 BHKG notwendige Redundanzleitstelle in Nottuln ist zwischenzeitlich
in Betrieb genommen worden. Damit ist gewährleistet, dass bei Ausfall der
Kreisleitstelle in Coesfeld die Redundanzleitstelle unverzüglich hochgefahren
und die Aufgaben der Leitstelle vollumfänglich fortgeführt werden können. Die
Betriebsfähigkeit der Redundanzleistelle wird wöchentlich durch das Personal
und die Kreisleitstelle geprüft.
Krisenstab und Stab der Einsatzleitung
Der Kreis hält
zur Funktionsfähigkeit der Verwaltungs- und Führungsstruktur im Ereignisfall
einen Krisenstab und eine Einsatzleitung vor. Einsatzleitung und Krisenstab
können jederzeit alarmiert und eingesetzt werden. Der Krisenstab arbeitet die
politisch-administrativen Aufgaben ab. Die Einsatzleitung ist für die
Erledigung der operativ-taktischen Aufgaben zuständig. Für beide Einheiten sind
unterschiedliche Stabsräume im Kreishaus erforderlich.
Ein Stabsraum für
den Krisenstab ist in den Planungen für den Bau der Leitstelle vorgesehen.
Bis zur
Fertigstellung nutzt der Krisenstab den großen oder kleinen Sitzungssaal des
Kreishauses mit angrenzenden Räumen.
Übungen für
Krisenstab und Einsatzleitung sind regelmäßig vorgesehen. Wegen der Pandemie
wird die nächste gemeinsame Übung voraussichtlich erst im Jahre 2022 geplant.
Sicherstellung der kritischen Infrastruktur
Unter kritischer
Infrastruktur werden alle Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger
Bedeutung für das Gemeinwesen verstanden, bei deren Ausfall oder
Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen
der öffentlichen Sicherheit oder andere Folgen eintreten würden. Hierunter
fallen Angriffe auf das IT-Netz, Ausfall von Stromnetzen, der Wasserver- und -entsorgung,
der Gesundheitsvorsorge, der Ernährung der Bevölkerung, dem Finanzwesen, Alten-
und Pflegeheime, Krankenhäuser, Kommunikation sowie die Sicherung von
Kulturgütern.
Um die für die
Führungsstruktur der Kreisverwaltung relevanten Bereiche auch im Falle eines
längeren Stromausfalls mit Notstrom versorgen zu können, wurde Anfang 2020 ein
dauerhaft am Standort der Kreisverwaltung verfügbares Notstromaggregat
beschafft, welches mittlerweile in Betrieb genommen wurde.
Ebenso sind
weitere Teile wie z.B. die Kreisleitstelle und ihre Redundanz mit
Notstromaggregaten versorgt, die regelmäßig gewartet werden.
Darüber hinaus
ist im Rahmen des Energiekonzepts des Landes NRW ein größeres Notstromaggregat
(250 KVA) einschließlich eines Logistik-LKW´s im ABC-Zug stationiert, welches
auch dem Kreis Coesfeld zur Verfügung steht.
Um den Betrieb
der kreiseigenen Aggregate in Notfallsituationen sicherstellen zu können, wird
aktuell ein Konzept zur Versorgung mit dem hierfür notwendigen Kraftstoff
erstellt, dessen Umsetzung schrittweise in den nächsten Jahren einzuplanen ist.
Dabei sollten vorhandene Infrastruktureinrichtungen wo möglich reaktiviert und
wo notwendig, neue bauliche Maßnahmen (Stichwort Betankungsmöglichkeit) bei den
aktuellen Neubau- und Erweiterungsplanungen sinnvoll mitberücksichtigt werden.
Nach aktuellem Planungsstand der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Dülmen soll
dort eine Tankstelle erbaut werden, deren Kraftstoffversorgung auch für
Katastrophen gedacht ist. Weitere Einrichtungen müssen in die Planung mit aufgenommen
werden.
Im Rahmen einer
weiteren Fortbildungsveranstaltung für die Hauptverwaltungsbeamtinnen und
Hauptverwaltungsbeamten wurde – sofern noch nicht geschehen – die Bildung von
Stäben für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) in den Kommunen angeregt.
Der Kreis wird im
Jahr 2021 sechs Satellitentelefone anschaffen. Den Bürgermeisterinnen und
Bürgermeistern wurde das Projekt in der letzten
Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz Anfang September 2021 vorgestellt. Es wird für
notwendig angesehen, dass auch die Gemeinden zur Sicherstellung der
Kommunikationsfähigkeit geeignete Satellitentelefone anschaffen, um auch bei
Ausfall der regulären Telekommunikationssysteme miteinander kommunizieren zu
können.
Eine enge
Zusammenarbeit mit allen Ver- und Entsorgern des Kreises ist unumgänglich.
Gespräche konnten Corona bedingt bislang nicht initiiert werden. Dies soll aber
in naher Zukunft erfolgen.
IT-Notfallmanagement
Neben den
klassischen Systemen wie Firewall und Software gegen Schadprogramme (Viren,
Trojaner, RansomWare) geht der Kreis gemeinsam mit unserem Rechenzentrum noch
mit weiteren Maßnahmen gegen Angriffe aus dem Cyberraum vor. So werden z.B.
Tests durchgeführt, um mögliche Schwachstellen gegenüber Angriffen von außen zu
entdecken. Eine ganz wichtige und dauerhafte Maßnahme ist jedoch die
Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, da technische Maßnahmen
allein Angriffe nicht verhindern können.
Seit dem 01.
Januar 2021 ist die Stelle des Beauftragten für IT-Sicherheit und
Notfallmanagement besetzt. Seine Aufgaben umfassen nicht nur IT-Sicherheit,
sondern auch Informationssicherheit und daher den vollumfänglichen Schutz von
Daten, Informationen und Informationswerten. Grundsätzlich gibt es beim Thema
IT-Notfallmanagement zwei Sichtweisen: die Notfallvorsorge und die
Notfallbewältigung.
Zusätzlich zu der
Einführung des IT-Sicherheitsbeauftragten ist geplant, auch das
IT-Notfallmanagement verstärkt in den Blick zu nehmen. Neben der Abwehr von
Angriffen soll hierbei der Fokus darauf liegen, wie mit einem eingetretenen
Notfall umzugehen ist und wie die dann erforderlichen Maßnahmen am besten
vorzuplanen und zu koordinieren sind. Ein IT-Notfall muss nicht ausschließlich
durch Angriffe aus dem Cyberraum eintreten. Er kann auch durch einen Ausfall
der Energieversorgung, durch Brände, Wasserschäden oder Sabotage ausgelöst
werden und ist dann ähnlich zu behandeln wie andere Großschadensereignisse.
Warnung und Information der Bevölkerung
Deutlich in den
Vordergrund gerückt ist wieder das Thema Warnung der Bevölkerung. Die noch
nachwirkenden Ereignisse aus dem Ahrtal und der Eifelregion zeigen, dass eine
rechtzeitige Information und Warnung der Bevölkerung als Grundlage für eine
erfolgreiche Schadenbewältigung unerlässlich ist. Sie führt nebenbei auch zur
Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bürgerinnen und Bürger, wenn es um
eigenverantwortliche Gefahrenvermeidung geht. So betont auch das Ministerium
des Innern in seinem Runderlass „Warnung und Information der Bevölkerung im
Brand- und Katastrophenschutz“ die Bedeutung der Warnung im Brand- und
Katastrophenschutz.
Der Bund hat ein
satellitengestütztes modulares Warnsystem (MoWaS) aufgebaut, über welches angeschlossene
Fernseh- und Hörfunktanstalten, Anwendungssoftware (Warn-Apps) und andere
Medien innerhalb von maximal einer Minute mit Warnmeldungen erreicht werden
können. Dieses System steht in NRW den Kreisen und kreisfreien Städten zur
Verfügung.
In enger Zusammenarbeit
hat der Kreis sich mit den kreisangehörigen Kommunen abgestimmt, damit
sukzessive durch die Ertüchtigung vorhandener Sirenen und den ergänzenden
Neubau von inzwischen abgebauten Sirenen das Kreisgebiet wieder akustisch
nahezu vollständig durch stationäre Sirenen abgedeckt wird. Ein weiterer Ausbau
hierzu ist noch angestrebt. Seitens des Bundes/Landes werden Fördermittel für
die Ertüchtigung in Aussicht gestellt.
Neben den
stationären Sirenen wurden zwischenzeitlich zwei mobile Sirenen angeschafft, um
bestimmte Gebiete zu erreichen, die mit stationären Anlagen noch nicht
ausgeleuchtet werden können.
Im Rahmen von
inzwischen landesweit festgelegten „Warntagen“ werden Probealarmierungen durch
die Kreisleitstelle im gesamten Kreisgebiet durchgeführt. Bundesweit findet
jährlich am zweiten Donnerstag im September ein Warntag statt. Ziel hierbei ist
es, die Bevölkerung zu sensibilisieren, die Funktion und den Ablauf von
Warnungen verständlich zu machen und auf die verfügbaren Warnmittel aufmerksam zu
machen. Corona bedingt musste der Warntag für September 2021 abgesagt werden.
Zusätzlich kann
unmittelbar durch die Leitstelle die Informations- und Warn-App „NINA“ des
Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BBK) für Warnmeldungen mitgenutzt werden.
Kürzlich wurden
die Forderungen nach dem Konzept „Cell Broadcast“ stärker. Dabei handelt es
sich um einen Mobilfunkdienst zum Versenden von Nachrichten an alle
Empfängerinnen und Empfänger innerhalb einer Funkzelle. Da die Handys in dieser
Funkzelle eingewählt sind, kann eine Warnung ohne Kenntnis von Telefonnummern
stattfinden. Auch das stummgestellte Handy klingelt in einem solchen Fall und
eine Warnmeldung erscheint auf dem Display. Die Warnmeldungen über das
Mobilfunknetz sollen Sirenen und die Warn-App NINA ergänzen. Gerade wenn in
einem Katastrophengebiet Strom oder Mobilfunk ausfällt, kann Cell Broadcasting
eine sinnvolle Ergänzung sein. Die weitere Entwicklung wird intensiv verfolgt.
Betreuungs- und Evakuierungskonzept
Der Kreis
Coesfeld soll als Untere Katastrophenschutzbehörde sicherstellen, dass er
Betreuungskapazitäten für die Erstbetreuung von Betroffenen und in Not
geratenen Personen i.H.v. 1 % seiner Bevölkerung (ca. 2.200 Personen) in
Notunterkünften unterhalten kann. Hierfür müssen noch entsprechende
Liegenschaften vorgeplant sowie Übungen und Ausbildungen konzeptioniert werden.
Die notwendige materielle Ausstattung der Notunterkünfte ist sukzessive in den
nächsten Jahren anzuschaffen. Bisher verfügt der Kreis über eine Kapazität von
rd. 800 Notbetten. Coronabedingt konnten die Planungen noch nicht weiter
fortgeführt werden.
Hilfskrankenhaus
Das aus Anlass
der Corona-Pandemie eingerichtete Hilfskrankenhaus musste nicht in Betrieb
genommen werden. Aktuell sind die Materialien für das Hilfskrankenhaus
eingelagert. Es kann aber jederzeit aufgebaut werden.
Hilfspflegeeinrichtung
Auch die Hilfspflegeeinrichtung wurde noch nicht
gebraucht. Die Entwicklung in der Pandemie hat aber gezeigt, dass es
kurzfristig möglich ist, eine derartige Einrichtung bei Bedarf aufzubauen.
Hochwasser- und Starkregenereignisse
Aktuelle Hochwasser
und Starkregenereignisse zeigen, dass eine umfassende Planung und Umsetzung im
Bereich Starkregen/Hochwasserschutz erforderlich ist und Schutzvorkehrungen
unerlässlich sind.
Diesbezüglich ist
der Kreis Coesfeld aber gut aufgestellt. Die Hochwasserrisikogebiete sind
erfasst. Ein in 2018 entwickeltes Konzept der kreisweiten nachbarschaftlichen
Hilfe bei Katastrophenlagen ist erprobt und funktioniert. Gleichwohl muss an
dieser Stelle auch gesagt werden, dass damit nicht ausgeschlossen werden kann,
dass es bei Starkregenereignissen zu Überschwemmungen kommt.
Eine
Sandsackabfüllmaschine ist bereits Ende 2018 für ca. 13.000 € beschafft worden.
50.000 unbefüllte Sandsäcke werden in einem Lager beim ABC-Zug vorgehalten, die
kurzfristig bei Bedarf abgerufen werden können. Fast alle 11 Kommunen im Kreis
Coesfeld halten daneben zur Eigenvorsorge befüllte Sandsäcke und zusätzliche
Hochleistungspumpen bei ihren Feuerwehren vor. Derzeit wird diskutiert, ob eine
weitere Vorhaltung befüllter oder unbefüllter Sandsäcke erforderlich.
Sonstige Umweltereignisse, Wald- und
Vegetationsbrände
Auf die
Notwendigkeit, Kleinlöschgeräte (Löschrucksack) zur Waldbrandbekämpfung
einzusetzen, wurde mit der Sitzungsvorlage im Mai 2020 bereits hingewiesen. Im
Haushaltsjahr 2021 sind die Kosten für das Fahrzeug vorgesehen. Dieses soll
dieses Jahr noch beschafft werden. Zurzeit wird das Konzept für ein sog. all-terrain
vehicle (ATV) vervollständigt. Es handelt sich hierbei nicht um ein Quad.
Wichtige Unterschiede sind u.a., dass es mehr Material und Personal bei
gleichen Geländefahreigenschaften transportieren kann. Hersteller sind z.B.
John Deere, Polaris und Kubota. Vor Beschaffung erfolgt noch eine Information und
Darstellung im Fachausschuss.
ABC-Zug
Im Bereich des
ABC-Schutzes unterhält der Kreis Coesfeld auf der Grundlage eines landesweiten
Konzepts einen ABC-Zug am Standort in Dülmen mit weiteren Komponenten in
Lüdinghausen. Dem Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung
wurde in seiner Sitzung am 05.12.2016 ein umfassendes und mit den Kommunen
abgestimmtes Gesamtkonzept vorgelegt, welches zustimmend zur Kenntnis genommen
wurde. Das Konzept ist zwischenzeitlich nahezu umgesetzt. Es sieht insgesamt
flexible Lösungen mit Abrollbehältern und –mulden und Wechselladerfahrzeugen
vor, damit Fahrzeuge je nach Einsatzgeschehen kurzfristig mit erforderlichem
Material verlastet werden können.
Lediglich der
ausgemusterte ELW 2, für den zwischenzeitlich ein neues Fahrzeug in Betrieb
genommen wurde (siehe unten) muss noch technisch für die Zwecke des ABC-Zuges
umgerüstet werden. Dies hat sich verzögert, weil das Fahrzeug derzeit als
Impfmobil im Einsatz ist.
Insgesamt wird
der Kreis nach der vollständigen Umsetzung des ABC-Konzepts etwa 2,3 Mio €
investiert haben.
Information und Kommunikation
Der Kreis
Coesfeld hält für besondere Einsatzlagen im Bereich des Feuer- und
Katastrophenschutzes eine IuK-Einheit vor, die personell mit ehrenamtlichen
Kräften der Feuerwehr der Stadt Coesfeld besetzt ist. Die Einheit bedient den
ELW 2 und steht dem Kreisbrandmeister zur Unterstützung bei der Einsatzleitung
zur Verfügung. Der neue ELW 2, der den aktuellen technischen Bedingungen
entspricht, wurde zwischenzeitlich angeschafft und ist in Betrieb.
Selbsthilfe der Bevölkerung
Die
Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung ist ein wichtiger Bestandteil der
Krisenbewältigung. Bürgerinnen und Bürger müssen eigene Vorkehrungen treffen
und können nicht allein auf die Hilfe des Staates vertrauen (z.B. bei
längerfristigem Stromausfall, Ausfall der Ver- und Entsorgung), damit derartige
Krisen bewältigt werden. Nach den Empfehlungen des Bundesamtes für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (www.bbk.bund.de) sollte in jeden Haushalt die Vorhaltung
einer Notverpflegung und Wasserreserve gehören, ebenso wie Taschenlampen,
Kerzen und ein batteriebetriebenes Radio zum Empfang von Informationen. Auch an
eigene Notstromversorgung sollten bestimmte Bevölkerungsgruppen denken
(Heimbeatmungspatienten, sensible Bereiche wie Landwirtschaft). Auch eine
Kraftstoffvorhaltung für Notstromgeneratoren muss sichergestellt werden.
Um eine
größtmögliche Vorsorge der Bevölkerung zu erreichen, ist eine Information und
Sensibilisierung wichtig. Auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie konnte der
Tag der Sicherheit weder 2020 noch 2021 durchgeführt werden. Daher wird dieser
zunächst auf 2022 verschoben. Zudem soll das Thema zumindest durch geeignete
Online-Angebote (z.B. Durchführung des Themen-Webinars) weiterverfolgt werden.
Die Absicht, über
den Tag der Sicherheit hinaus, in Absprache mit den Städten und Gemeinden bei
geeigneten örtlichen Veranstaltungen/Festivitäten diese Eigenvorsorgemaßnahmen
z.B. im Rahmen eines aufzubauenden Standes vorzuführen und darzustellen, wird
weiterverfolgt.
Rettungsdienst - Rettungsdienstbedarfsplan
Der aktuelle
Rettungsdienstbedarfsplan wurde durch den Kreistag am 12.12.2018 beschlossen
und zeigt einen umfassenden Erweiterungs- bzw. Neubaubedarf für die
kreiseigenen Rettungswachen auf. Die Umsetzung wird nach einem abgestimmten
Umsetzungsfahrplan sukzessive in den nächsten Jahren erfolgen. Das
Investitionsvolumen wird dabei überschlägig gegenwärtig auf ca. 35 Mio €
beziffert. Mit dem jährlich vorgelegten Erfahrungsbericht Rettungswesen wird
das Einsatzgeschehen weiterhin engmaschig beobachtet.
Folgende
Maßnahmen aus dem Rettungsbedarfsplan wurden zwischenzeitlich umgesetzt:
·
Der
Bau der Rettungswache in Ascheberg ist abgeschlossen.
·
Die
neue Rettungswache in Billerbeck befindet sich in der Planung. Baubeginn ist
für 2022 vorgesehen.
·
Für
die Rettungswachen in Lüdinghausen und Nottuln wurde das Bauleitplanverfahren
eingeleitet.
·
In
Coesfeld wird mit einem Neubau begonnen, wenn die Leitstelle umgezogen ist.
Außergewöhnliche Schadensereignisse mit vielen
Verletzten
Vorplanungen sind
zudem für die Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bei
außergewöhnlichen Schadensereignissen zu treffen. Hierzu wurde auf der Basis
des Landeskonzepts der Einsatzplan für einen Massenanfall von Verletzten
(MANVPlan) unter Beteiligung der Feuerwehren und Hilfsorganisationen erstellt.
Das Konzept ist vielfach erprobt.
Für das
MANV-Konzept wird zur Verlastung der Materialien noch ein Gerätewagen anschafft.
Das Fahrzeug ist im Rettungsbedarfsplan aufgeführt.
Mobile Datenerfassung
Im Rettungsdienst
wird aktuell zu jedem Einsatz ein handschriftliches Protokoll gefertigt. Diese
Einsatzdokumentation ist grundlegender Bestandteil jedes Rettungsdiensteinsatzes
und wird im Sinne eines medizinischen Qualitätsmanagements gefordert. Die
sorgfältige Protokollführung hat nicht zuletzt haftungsrechtliche Bedeutung.
Die Einsatzdokumentation beinhaltet für die weiterbehandelnde Einrichtung bzw.
Ärzte wichtige Informationen über den Zustand des Patienten am Einsatzort und
im Transportverlauf. Gleichzeitig dient sie der Erklärung, warum und welche
Maßnahmen am Patienten bereits durchgeführt wurden.
Da für die MDE
viele Fortbildungen notwendig sind, wurde die Einführung Corona bedingt
verschoben. Nach erfolgter Schulung steht die Einführung an. Dies soll
voraussichtlich noch in diesem Jahr geschehen.
Die Einführung
der MDE dient ferner dem Zweck, das Abrechnungsverfahren deutlich zu
beschleunigen. Während heute noch etwa zwei Monate vergehen, bis der Patient
seinen Gebührenbescheid erhält, soll dies nach Einführung der MDE auf max.
einen Monat reduziert werden. Ob hierzu ggf. weitere organisatorische Maßnahmen
erforderlich werden, muss ggf. nach Einführung der MDE noch geprüft werden.
Die Kosten für
die MDE werden über den Gebührenhaushalt Rettungsdienst refinanziert.
Projekt 5 G im Rettungsdienst
Der Kreis Coesfeld hat sich mit der
Projektskizze „5G im Rettungsdienst im Kreis Coesfeld als
ländlich-strukturierter Raum“ erfolgreich an der ersten Runde des
5G-Innovationswettbewerbs des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) beteiligt. In dieser ersten Runde ging es darum, Konzepte
für 5G-Projekte in Pionierregionen zu erarbeiten, die anschließend Grundlage
für eine Bewerbung um Förderung als Pilotprojekt in der zweiten Runde des
Förderwettbewerbs sein sollen.
Der Förderantrag in der zweiten Runde zur
tatsächlichen Umsetzung des Projekts wurde im Juni 2021 gestellt. Eine
abschließende Entscheidung seitens des BMVI hierzu steht noch aus.
Fazit &
finanzielle Auswirkungen
In den
vergangenen Jahren wurde bereits viel durch den Kreis Coesfeld in die
Sicherheit der Bevölkerung und den Katastrophenschutz investiert. Die
Katastrophen- und Gefahrenabwehrplanung ist ein stetiger Prozess. Insbesondere
müssen sich ändernde Strukturen in den Blick genommen und Gefährdungspotentiale
abgeleitet werden. Die vielen schon durchgeführten Maßnahmen und die
kooperative Zusammenarbeit mit den Kommunen im Kreisgebiet, wie die gemeinsame
Beschaffung und Nutzung von Fahrzeugen sowie Geräten, zeigen, dass die
notwendigen Investitionen begrenzt wurden und auch zukünftig begrenzt werden
sollen. Jedoch ist es in einzelnen Bereichen des Katastrophenschutzes und der
nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr aufgrund hinzugekommener Aufgaben oder durch
veränderte Rahmenbedingungen notwendig, die Ausrüstung anzupassen bzw. die
Bereitschaft ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer in den Hilfsorganisationen
zu steigern und zu fördern.
Zusammengefasst
sind noch folgende Maßnahmen vorgesehen:
·
Der
Erweiterungsbau der Kreisleitstelle ist durch den Kreistag beschlossen worden,
die Umsetzung ist in den Jahren 2021-2025 geplant (Investitionskosten Anteil
Leitstelle ca. 8,24 Mio. €).
·
Der
Katastrophenschutzplan wird nach Abschluss der Vorarbeiten unter externer
Beratung bis Ende 2021 neu erstellt.
·
Vorkehrungen
für sonstige Umweltereignisse, Wald- und Vegetationsbrände wurden getroffen
(Haushalt 2021, ca. 50.000 €). Das Fahrzeug soll noch in diesem Jahr
angeschafft werden.
·
Zur
Vorsorge und Sensibilisierung der Bevölkerung soll der Kreis als Untere
Katastrophenschutzbehörde wiederkehrend durch geeignete Veranstaltungen/Formate
über das Thema informieren.
·
Für
den Rettungsdienst soll flächendeckend eine einheitliche mobile Datenerfassung
eingeführt werden. Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 250.000 € stehen
im Haushalt zur Verfügung.
·
Um
die finanzielle Belastung eines Einzelhaushalts in einem künftigen Krisenfall
abmildern zu können, sollte im Rahmen der Haushaltsberatung diskutiert und
entschieden werden, ob – sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen dies
zulassen, was derzeit geprüft wird – durch „Ansparen“ eines festzulegenden
Betrages über mehrere Jahre eine gleichmäßigere Belastung der Haushalte
erreicht werden kann. Diese Maßnahme würde das Ziel eines generationengerechten
Haushalts nachhaltig fördern.
III. Alternativen
Kein bzw. teilweiser Ausbau der Maßnahmen
des Katastrophenschutzes im Kreis Coesfeld.
IV.
Auswirkungen/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Auswirkungen sind bereits unter Punkt
II. Lösung, Unterpunkt Fazit und finanzielle Auswirkungen beschrieben worden.
V.
Zuständigkeit für die Entscheidung
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