Betreff
Maßnahmen des Katastrophenschutzes im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-10-0301
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung zum Katastrophenschutz im Kreis Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I. Problem

Mit der Sitzungsvorlage Nr. SV-9-1689 wurde dem Kreistag am 13.05.2020 vor dem Hintergrund der Pandemie über den Stand des Katastrophenschutzes im Kreis Coesfeld berichtet. Die maßgeblichen Planungen für die Zukunft wurden dargestellt.

 

Mit diesem Bericht soll aktuell über die Entwicklung informiert werden. Der Bericht nimmt die Gliederungspunkte der damaligen Sitzungsvorlage wieder auf.

 

Bereits mit der damaligen Vorlage wurde die Bedeutung der Klimapolitik und die Auswirkungen der Erderwärmung auf Naturkatastrophen erwähnt. Die aktuelle Hochwasserkatastrophe in der Ahrregion und der Eifel haben uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig es ist, dieses Thema nicht nur theoretisch abgehandelt zu haben, auch wenn die Gefahren in den betroffenen Gebieten schon auf Grund der geographischen Verhältnisse nicht eins zu eins auf den Kreis Coesfeld übertragen werden können.

 

Nach wie vor gilt es, eine sachgerechte Ausstattung im Rahmen des Bedarfs zu erreichen, die Funktionsfähigkeit der Kreisverwaltung und Einsatzleitung in Großeinsatzlagen und Katastrophen sicherzustellen und die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung zu erhalten und wo notwendig – in enger Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen auf die Steigerung der Selbsthilfefähigkeit hinzuwirken.

 

 

II. Lösung

 

Allgemeine Anmerkungen

 

Die Fortschreibung des Katastrophenschutzplanes wurde im ersten Halbjahr 2021 entsprechend des Beschusses vom 13.05.2020 beauftragt. Ein Ingenieurbüro hat mit der notwendigen Datenerhebung begonnen und wird den Katastrophenschutzplan im Verlauf des zweiten Halbjahres 2021 erstellen. Die Beschlussfassung im Kreistag ist Ende 2021 vorgesehen.

 

Die im Jahr 2021 eingerichtete Planstelle zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Bereich des Katastrophenschutzes wird in Kürze besetzt. Damit können die vorgesehenen Maßnahmen in der nächsten Zeit umgesetzt werden.

 

 

Stand der Umsetzung einzelner geplanter Maßnahmen im Bereich des Bevölkerungsschutzes

 

Neubau der Kreisleitstelle und Einrichtung einer Redundanzleitstelle

Die einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst benötigt für den weiteren reibungslosen Betrieb zusätzliche räumliche Kapazitäten. Daher werden seit Herbst 2019 die Planungen für einen Neubau in Verlängerung des Kreishauses 1 in Coesfeld im Bereich des bisherigen Besucherparkplatzes in Angriff genommen. Der Architektenwettbewerb steht kurz vor dem Abschluss. Mit dem Vergabeverfahren wird im 2. Halbjahr 2021 gerechnet. Bei zügiger Umsetzung ist voraussichtlich mit einer Fertigstellung im Jahre 2025 zu rechnen. Die Leitstelle wird erst umziehen, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind. Bis dahin wird die bisherige Kreisleitstelle weiterhin in Funktion bleiben.

 

Die nach § 28 Abs. 1 S. 3 BHKG notwendige Redundanzleitstelle in Nottuln ist zwischenzeitlich in Betrieb genommen worden. Damit ist gewährleistet, dass bei Ausfall der Kreisleitstelle in Coesfeld die Redundanzleitstelle unverzüglich hochgefahren und die Aufgaben der Leitstelle vollumfänglich fortgeführt werden können. Die Betriebsfähigkeit der Redundanzleistelle wird wöchentlich durch das Personal und die Kreisleitstelle geprüft.

 

Krisenstab und Stab der Einsatzleitung

Der Kreis hält zur Funktionsfähigkeit der Verwaltungs- und Führungsstruktur im Ereignisfall einen Krisenstab und eine Einsatzleitung vor. Einsatzleitung und Krisenstab können jederzeit alarmiert und eingesetzt werden. Der Krisenstab arbeitet die politisch-administrativen Aufgaben ab. Die Einsatzleitung ist für die Erledigung der operativ-taktischen Aufgaben zuständig. Für beide Einheiten sind unterschiedliche Stabsräume im Kreishaus erforderlich.

 

Ein Stabsraum für den Krisenstab ist in den Planungen für den Bau der Leitstelle vorgesehen.

Bis zur Fertigstellung nutzt der Krisenstab den großen oder kleinen Sitzungssaal des Kreishauses mit angrenzenden Räumen.

 

Übungen für Krisenstab und Einsatzleitung sind regelmäßig vorgesehen. Wegen der Pandemie wird die nächste gemeinsame Übung voraussichtlich erst im Jahre 2022 geplant.

 

Sicherstellung der kritischen Infrastruktur

Unter kritischer Infrastruktur werden alle Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen verstanden, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere Folgen eintreten würden. Hierunter fallen Angriffe auf das IT-Netz, Ausfall von Stromnetzen, der Wasserver- und -entsorgung, der Gesundheitsvorsorge, der Ernährung der Bevölkerung, dem Finanzwesen, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Kommunikation sowie die Sicherung von Kulturgütern.

 

Um die für die Führungsstruktur der Kreisverwaltung relevanten Bereiche auch im Falle eines längeren Stromausfalls mit Notstrom versorgen zu können, wurde Anfang 2020 ein dauerhaft am Standort der Kreisverwaltung verfügbares Notstromaggregat beschafft, welches mittlerweile in Betrieb genommen wurde.

 

Ebenso sind weitere Teile wie z.B. die Kreisleitstelle und ihre Redundanz mit Notstromaggregaten versorgt, die regelmäßig gewartet werden.

 

Darüber hinaus ist im Rahmen des Energiekonzepts des Landes NRW ein größeres Notstromaggregat (250 KVA) einschließlich eines Logistik-LKW´s im ABC-Zug stationiert, welches auch dem Kreis Coesfeld zur Verfügung steht.

 

Um den Betrieb der kreiseigenen Aggregate in Notfallsituationen sicherstellen zu können, wird aktuell ein Konzept zur Versorgung mit dem hierfür notwendigen Kraftstoff erstellt, dessen Umsetzung schrittweise in den nächsten Jahren einzuplanen ist. Dabei sollten vorhandene Infrastruktureinrichtungen wo möglich reaktiviert und wo notwendig, neue bauliche Maßnahmen (Stichwort Betankungsmöglichkeit) bei den aktuellen Neubau- und Erweiterungsplanungen sinnvoll mitberücksichtigt werden. Nach aktuellem Planungsstand der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Dülmen soll dort eine Tankstelle erbaut werden, deren Kraftstoffversorgung auch für Katastrophen gedacht ist. Weitere Einrichtungen müssen in die Planung mit aufgenommen werden.

 

Im Rahmen einer weiteren Fortbildungsveranstaltung für die Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten wurde – sofern noch nicht geschehen – die Bildung von Stäben für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) in den Kommunen angeregt.

 

Der Kreis wird im Jahr 2021 sechs Satellitentelefone anschaffen. Den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern wurde das Projekt in der letzten Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz Anfang September 2021 vorgestellt. Es wird für notwendig angesehen, dass auch die Gemeinden zur Sicherstellung der Kommunikationsfähigkeit geeignete Satellitentelefone anschaffen, um auch bei Ausfall der regulären Telekommunikationssysteme miteinander kommunizieren zu können.

 

Eine enge Zusammenarbeit mit allen Ver- und Entsorgern des Kreises ist unumgänglich. Gespräche konnten Corona bedingt bislang nicht initiiert werden. Dies soll aber in naher Zukunft erfolgen.

 

 

IT-Notfallmanagement

Neben den klassischen Systemen wie Firewall und Software gegen Schadprogramme (Viren, Trojaner, RansomWare) geht der Kreis gemeinsam mit unserem Rechenzentrum noch mit weiteren Maßnahmen gegen Angriffe aus dem Cyberraum vor. So werden z.B. Tests durchgeführt, um mögliche Schwachstellen gegenüber Angriffen von außen zu entdecken. Eine ganz wichtige und dauerhafte Maßnahme ist jedoch die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, da technische Maßnahmen allein Angriffe nicht verhindern können.

 

Seit dem 01. Januar 2021 ist die Stelle des Beauftragten für IT-Sicherheit und Notfallmanagement besetzt. Seine Aufgaben umfassen nicht nur IT-Sicherheit, sondern auch Informationssicherheit und daher den vollumfänglichen Schutz von Daten, Informationen und Informationswerten. Grundsätzlich gibt es beim Thema IT-Notfallmanagement zwei Sichtweisen: die Notfallvorsorge und die Notfallbewältigung.

 

Zusätzlich zu der Einführung des IT-Sicherheitsbeauftragten ist geplant, auch das IT-Notfallmanagement verstärkt in den Blick zu nehmen. Neben der Abwehr von Angriffen soll hierbei der Fokus darauf liegen, wie mit einem eingetretenen Notfall umzugehen ist und wie die dann erforderlichen Maßnahmen am besten vorzuplanen und zu koordinieren sind. Ein IT-Notfall muss nicht ausschließlich durch Angriffe aus dem Cyberraum eintreten. Er kann auch durch einen Ausfall der Energieversorgung, durch Brände, Wasserschäden oder Sabotage ausgelöst werden und ist dann ähnlich zu behandeln wie andere Großschadensereignisse.

 

Warnung und Information der Bevölkerung

Deutlich in den Vordergrund gerückt ist wieder das Thema Warnung der Bevölkerung. Die noch nachwirkenden Ereignisse aus dem Ahrtal und der Eifelregion zeigen, dass eine rechtzeitige Information und Warnung der Bevölkerung als Grundlage für eine erfolgreiche Schadenbewältigung unerlässlich ist. Sie führt nebenbei auch zur Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bürgerinnen und Bürger, wenn es um eigenverantwortliche Gefahrenvermeidung geht. So betont auch das Ministerium des Innern in seinem Runderlass „Warnung und Information der Bevölkerung im Brand- und Katastrophenschutz“ die Bedeutung der Warnung im Brand- und Katastrophenschutz.

 

Der Bund hat ein satellitengestütztes modulares Warnsystem (MoWaS) aufgebaut, über welches angeschlossene Fernseh- und Hörfunktanstalten, Anwendungssoftware (Warn-Apps) und andere Medien innerhalb von maximal einer Minute mit Warnmeldungen erreicht werden können. Dieses System steht in NRW den Kreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung.

 

In enger Zusammenarbeit hat der Kreis sich mit den kreisangehörigen Kommunen abgestimmt, damit sukzessive durch die Ertüchtigung vorhandener Sirenen und den ergänzenden Neubau von inzwischen abgebauten Sirenen das Kreisgebiet wieder akustisch nahezu vollständig durch stationäre Sirenen abgedeckt wird. Ein weiterer Ausbau hierzu ist noch angestrebt. Seitens des Bundes/Landes werden Fördermittel für die Ertüchtigung in Aussicht gestellt.

 

Neben den stationären Sirenen wurden zwischenzeitlich zwei mobile Sirenen angeschafft, um bestimmte Gebiete zu erreichen, die mit stationären Anlagen noch nicht ausgeleuchtet werden können.

 

Im Rahmen von inzwischen landesweit festgelegten „Warntagen“ werden Probealarmierungen durch die Kreisleitstelle im gesamten Kreisgebiet durchgeführt. Bundesweit findet jährlich am zweiten Donnerstag im September ein Warntag statt. Ziel hierbei ist es, die Bevölkerung zu sensibilisieren, die Funktion und den Ablauf von Warnungen verständlich zu machen und auf die verfügbaren Warnmittel aufmerksam zu machen. Corona bedingt musste der Warntag für September 2021 abgesagt werden.

 

Zusätzlich kann unmittelbar durch die Leitstelle die Informations- und Warn-App „NINA“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BBK) für Warnmeldungen mitgenutzt werden.

 

Kürzlich wurden die Forderungen nach dem Konzept „Cell Broadcast“ stärker. Dabei handelt es sich um einen Mobilfunkdienst zum Versenden von Nachrichten an alle Empfängerinnen und Empfänger innerhalb einer Funkzelle. Da die Handys in dieser Funkzelle eingewählt sind, kann eine Warnung ohne Kenntnis von Telefonnummern stattfinden. Auch das stummgestellte Handy klingelt in einem solchen Fall und eine Warnmeldung erscheint auf dem Display. Die Warnmeldungen über das Mobilfunknetz sollen Sirenen und die Warn-App NINA ergänzen. Gerade wenn in einem Katastrophengebiet Strom oder Mobilfunk ausfällt, kann Cell Broadcasting eine sinnvolle Ergänzung sein. Die weitere Entwicklung wird intensiv verfolgt.

 

Betreuungs- und Evakuierungskonzept

Der Kreis Coesfeld soll als Untere Katastrophenschutzbehörde sicherstellen, dass er Betreuungskapazitäten für die Erstbetreuung von Betroffenen und in Not geratenen Personen i.H.v. 1 % seiner Bevölkerung (ca. 2.200 Personen) in Notunterkünften unterhalten kann. Hierfür müssen noch entsprechende Liegenschaften vorgeplant sowie Übungen und Ausbildungen konzeptioniert werden. Die notwendige materielle Ausstattung der Notunterkünfte ist sukzessive in den nächsten Jahren anzuschaffen. Bisher verfügt der Kreis über eine Kapazität von rd. 800 Notbetten. Coronabedingt konnten die Planungen noch nicht weiter fortgeführt werden.

 

Hilfskrankenhaus

Das aus Anlass der Corona-Pandemie eingerichtete Hilfskrankenhaus musste nicht in Betrieb genommen werden. Aktuell sind die Materialien für das Hilfskrankenhaus eingelagert. Es kann aber jederzeit aufgebaut werden.

 

Hilfspflegeeinrichtung

Auch die Hilfspflegeeinrichtung wurde noch nicht gebraucht. Die Entwicklung in der Pandemie hat aber gezeigt, dass es kurzfristig möglich ist, eine derartige Einrichtung bei Bedarf aufzubauen.

 

Hochwasser- und Starkregenereignisse

Aktuelle Hochwasser und Starkregenereignisse zeigen, dass eine umfassende Planung und Umsetzung im Bereich Starkregen/Hochwasserschutz erforderlich ist und Schutzvorkehrungen unerlässlich sind.

Diesbezüglich ist der Kreis Coesfeld aber gut aufgestellt. Die Hochwasserrisikogebiete sind erfasst. Ein in 2018 entwickeltes Konzept der kreisweiten nachbarschaftlichen Hilfe bei Katastrophenlagen ist erprobt und funktioniert. Gleichwohl muss an dieser Stelle auch gesagt werden, dass damit nicht ausgeschlossen werden kann, dass es bei Starkregenereignissen zu Überschwemmungen kommt.

 

Eine Sandsackabfüllmaschine ist bereits Ende 2018 für ca. 13.000 € beschafft worden. 50.000 unbefüllte Sandsäcke werden in einem Lager beim ABC-Zug vorgehalten, die kurzfristig bei Bedarf abgerufen werden können. Fast alle 11 Kommunen im Kreis Coesfeld halten daneben zur Eigenvorsorge befüllte Sandsäcke und zusätzliche Hochleistungspumpen bei ihren Feuerwehren vor. Derzeit wird diskutiert, ob eine weitere Vorhaltung befüllter oder unbefüllter Sandsäcke erforderlich.

 

 

Sonstige Umweltereignisse, Wald- und Vegetationsbrände

Auf die Notwendigkeit, Kleinlöschgeräte (Löschrucksack) zur Waldbrandbekämpfung einzusetzen, wurde mit der Sitzungsvorlage im Mai 2020 bereits hingewiesen. Im Haushaltsjahr 2021 sind die Kosten für das Fahrzeug vorgesehen. Dieses soll dieses Jahr noch beschafft werden. Zurzeit wird das Konzept für ein sog. all-terrain vehicle (ATV) vervollständigt. Es handelt sich hierbei nicht um ein Quad. Wichtige Unterschiede sind u.a., dass es mehr Material und Personal bei gleichen Geländefahreigenschaften transportieren kann. Hersteller sind z.B. John Deere, Polaris und Kubota. Vor Beschaffung erfolgt noch eine Information und Darstellung im Fachausschuss.

 

ABC-Zug

Im Bereich des ABC-Schutzes unterhält der Kreis Coesfeld auf der Grundlage eines landesweiten Konzepts einen ABC-Zug am Standort in Dülmen mit weiteren Komponenten in Lüdinghausen. Dem Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde in seiner Sitzung am 05.12.2016 ein umfassendes und mit den Kommunen abgestimmtes Gesamtkonzept vorgelegt, welches zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Das Konzept ist zwischenzeitlich nahezu umgesetzt. Es sieht insgesamt flexible Lösungen mit Abrollbehältern und –mulden und Wechselladerfahrzeugen vor, damit Fahrzeuge je nach Einsatzgeschehen kurzfristig mit erforderlichem Material verlastet werden können.

 

Lediglich der ausgemusterte ELW 2, für den zwischenzeitlich ein neues Fahrzeug in Betrieb genommen wurde (siehe unten) muss noch technisch für die Zwecke des ABC-Zuges umgerüstet werden. Dies hat sich verzögert, weil das Fahrzeug derzeit als Impfmobil im Einsatz ist.

 

Insgesamt wird der Kreis nach der vollständigen Umsetzung des ABC-Konzepts etwa 2,3 Mio € investiert haben.

 

Information und Kommunikation

Der Kreis Coesfeld hält für besondere Einsatzlagen im Bereich des Feuer- und Katastrophenschutzes eine IuK-Einheit vor, die personell mit ehrenamtlichen Kräften der Feuerwehr der Stadt Coesfeld besetzt ist. Die Einheit bedient den ELW 2 und steht dem Kreisbrandmeister zur Unterstützung bei der Einsatzleitung zur Verfügung. Der neue ELW 2, der den aktuellen technischen Bedingungen entspricht, wurde zwischenzeitlich angeschafft und ist in Betrieb.

 

Selbsthilfe der Bevölkerung

Die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung ist ein wichtiger Bestandteil der Krisenbewältigung. Bürgerinnen und Bürger müssen eigene Vorkehrungen treffen und können nicht allein auf die Hilfe des Staates vertrauen (z.B. bei längerfristigem Stromausfall, Ausfall der Ver- und Entsorgung), damit derartige Krisen bewältigt werden. Nach den Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (www.bbk.bund.de) sollte in jeden Haushalt die Vorhaltung einer Notverpflegung und Wasserreserve gehören, ebenso wie Taschenlampen, Kerzen und ein batteriebetriebenes Radio zum Empfang von Informationen. Auch an eigene Notstromversorgung sollten bestimmte Bevölkerungsgruppen denken (Heimbeatmungspatienten, sensible Bereiche wie Landwirtschaft). Auch eine Kraftstoffvorhaltung für Notstromgeneratoren muss sichergestellt werden.

 

Um eine größtmögliche Vorsorge der Bevölkerung zu erreichen, ist eine Information und Sensibilisierung wichtig. Auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie konnte der Tag der Sicherheit weder 2020 noch 2021 durchgeführt werden. Daher wird dieser zunächst auf 2022 verschoben. Zudem soll das Thema zumindest durch geeignete Online-Angebote (z.B. Durchführung des Themen-Webinars) weiterverfolgt werden.

 

Die Absicht, über den Tag der Sicherheit hinaus, in Absprache mit den Städten und Gemeinden bei geeigneten örtlichen Veranstaltungen/Festivitäten diese Eigenvorsorgemaßnahmen z.B. im Rahmen eines aufzubauenden Standes vorzuführen und darzustellen, wird weiterverfolgt.

 

Rettungsdienst - Rettungsdienstbedarfsplan

Der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan wurde durch den Kreistag am 12.12.2018 beschlossen und zeigt einen umfassenden Erweiterungs- bzw. Neubaubedarf für die kreiseigenen Rettungswachen auf. Die Umsetzung wird nach einem abgestimmten Umsetzungsfahrplan sukzessive in den nächsten Jahren erfolgen. Das Investitionsvolumen wird dabei überschlägig gegenwärtig auf ca. 35 Mio € beziffert. Mit dem jährlich vorgelegten Erfahrungsbericht Rettungswesen wird das Einsatzgeschehen weiterhin engmaschig beobachtet.

 

Folgende Maßnahmen aus dem Rettungsbedarfsplan wurden zwischenzeitlich umgesetzt:

·         Der Bau der Rettungswache in Ascheberg ist abgeschlossen.

·         Die neue Rettungswache in Billerbeck befindet sich in der Planung. Baubeginn ist für 2022 vorgesehen.

·         Für die Rettungswachen in Lüdinghausen und Nottuln wurde das Bauleitplanverfahren eingeleitet.

·         In Coesfeld wird mit einem Neubau begonnen, wenn die Leitstelle umgezogen ist.

 

Außergewöhnliche Schadensereignisse mit vielen Verletzten

Vorplanungen sind zudem für die Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bei außergewöhnlichen Schadensereignissen zu treffen. Hierzu wurde auf der Basis des Landeskonzepts der Einsatzplan für einen Massenanfall von Verletzten (MANVPlan) unter Beteiligung der Feuerwehren und Hilfsorganisationen erstellt. Das Konzept ist vielfach erprobt.

 

Für das MANV-Konzept wird zur Verlastung der Materialien noch ein Gerätewagen anschafft. Das Fahrzeug ist im Rettungsbedarfsplan aufgeführt.

 

Mobile Datenerfassung

Im Rettungsdienst wird aktuell zu jedem Einsatz ein handschriftliches Protokoll gefertigt. Diese Einsatzdokumentation ist grundlegender Bestandteil jedes Rettungsdiensteinsatzes und wird im Sinne eines medizinischen Qualitätsmanagements gefordert. Die sorgfältige Protokollführung hat nicht zuletzt haftungsrechtliche Bedeutung. Die Einsatzdokumentation beinhaltet für die weiterbehandelnde Einrichtung bzw. Ärzte wichtige Informationen über den Zustand des Patienten am Einsatzort und im Transportverlauf. Gleichzeitig dient sie der Erklärung, warum und welche Maßnahmen am Patienten bereits durchgeführt wurden.

 

Da für die MDE viele Fortbildungen notwendig sind, wurde die Einführung Corona bedingt verschoben. Nach erfolgter Schulung steht die Einführung an. Dies soll voraussichtlich noch in diesem Jahr geschehen.

 

Die Einführung der MDE dient ferner dem Zweck, das Abrechnungsverfahren deutlich zu beschleunigen. Während heute noch etwa zwei Monate vergehen, bis der Patient seinen Gebührenbescheid erhält, soll dies nach Einführung der MDE auf max. einen Monat reduziert werden. Ob hierzu ggf. weitere organisatorische Maßnahmen erforderlich werden, muss ggf. nach Einführung der MDE noch geprüft werden.

 

Die Kosten für die MDE werden über den Gebührenhaushalt Rettungsdienst refinanziert.

 

Projekt 5 G im Rettungsdienst

Der Kreis Coesfeld hat sich mit der Projektskizze „5G im Rettungsdienst im Kreis Coesfeld als ländlich-strukturierter Raum“ erfolgreich an der ersten Runde des 5G-Innovationswettbewerbs des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beteiligt. In dieser ersten Runde ging es darum, Konzepte für 5G-Projekte in Pionierregionen zu erarbeiten, die anschließend Grundlage für eine Bewerbung um Förderung als Pilotprojekt in der zweiten Runde des Förderwettbewerbs sein sollen.

 

Der Förderantrag in der zweiten Runde zur tatsächlichen Umsetzung des Projekts wurde im Juni 2021 gestellt. Eine abschließende Entscheidung seitens des BMVI hierzu steht noch aus.

 

Fazit & finanzielle Auswirkungen

In den vergangenen Jahren wurde bereits viel durch den Kreis Coesfeld in die Sicherheit der Bevölkerung und den Katastrophenschutz investiert. Die Katastrophen- und Gefahrenabwehrplanung ist ein stetiger Prozess. Insbesondere müssen sich ändernde Strukturen in den Blick genommen und Gefährdungspotentiale abgeleitet werden. Die vielen schon durchgeführten Maßnahmen und die kooperative Zusammenarbeit mit den Kommunen im Kreisgebiet, wie die gemeinsame Beschaffung und Nutzung von Fahrzeugen sowie Geräten, zeigen, dass die notwendigen Investitionen begrenzt wurden und auch zukünftig begrenzt werden sollen. Jedoch ist es in einzelnen Bereichen des Katastrophenschutzes und der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr aufgrund hinzugekommener Aufgaben oder durch veränderte Rahmenbedingungen notwendig, die Ausrüstung anzupassen bzw. die Bereitschaft ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer in den Hilfsorganisationen zu steigern und zu fördern.

 

Zusammengefasst sind noch folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

·         Der Erweiterungsbau der Kreisleitstelle ist durch den Kreistag beschlossen worden, die Umsetzung ist in den Jahren 2021-2025 geplant (Investitionskosten Anteil Leitstelle ca. 8,24 Mio. €).

·         Der Katastrophenschutzplan wird nach Abschluss der Vorarbeiten unter externer Beratung bis Ende 2021 neu erstellt.

·         Vorkehrungen für sonstige Umweltereignisse, Wald- und Vegetationsbrände wurden getroffen (Haushalt 2021, ca. 50.000 €). Das Fahrzeug soll noch in diesem Jahr angeschafft werden.

·         Zur Vorsorge und Sensibilisierung der Bevölkerung soll der Kreis als Untere Katastrophenschutzbehörde wiederkehrend durch geeignete Veranstaltungen/Formate über das Thema informieren.

·         Für den Rettungsdienst soll flächendeckend eine einheitliche mobile Datenerfassung eingeführt werden. Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 250.000 € stehen im Haushalt zur Verfügung.

·         Um die finanzielle Belastung eines Einzelhaushalts in einem künftigen Krisenfall abmildern zu können, sollte im Rahmen der Haushaltsberatung diskutiert und entschieden werden, ob – sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen, was derzeit geprüft wird – durch „Ansparen“ eines festzulegenden Betrages über mehrere Jahre eine gleichmäßigere Belastung der Haushalte erreicht werden kann. Diese Maßnahme würde das Ziel eines generationengerechten Haushalts nachhaltig fördern.

 

 

 

III. Alternativen

 

Kein bzw. teilweiser Ausbau der Maßnahmen des Katastrophenschutzes im Kreis Coesfeld.

 

 

IV. Auswirkungen/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Auswirkungen sind bereits unter Punkt II. Lösung, Unterpunkt Fazit und finanzielle Auswirkungen beschrieben worden.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

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