Betreff
Ev. Frauenhilfe - Antrag auf anteilige Finanzierung Beratungsstelle Tamar ab dem HH 2022
Vorlage
SV-10-0302
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Zur Sicherstellung des Beratungsangebotes von Oktober bis einschl. Dezember 2021 wird der Ev. Frauenhilfe für die Beratungsstelle Tamar ein Betrag in Höhe von 6.000,00 € bewilligt.
  2. Über den vorliegenden Antrag auf anteilige Finanzierung ab 2022 wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden, in Abhängigkeit zu den Entscheidungen der anderen Münsterlandkreise und der Stadt Münster

 

 

I.Sachdarstellung

 

Die Ev. Frauenhilfe hat in 2020 einen Antrag auf anteilige Förderung der Beratungsstelle Tamar beim Kreis Coesfeld gestellt. Seinerzeit wurde in den politischen Gremien über den Antrag beraten. Hierzu verweise ich auf die Sitzungsvorlagen SV-10-80084 und SV-10-0161. Eine Förderung wurde nicht beschlossen.

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit am 02.06.2021 hat die Ev. Frauenhilfe die Arbeit der Prostituiertenberatungsstelle nochmals vorgestellt. Hierzu verweise ich auf die SV 10-0226 und der Niederschrift dazu. Im Anschluss hat die Ev. Frauenhilfe erneut einen Antrag auf anteilige Förderung gestellt. Für das Jahr 2022 sind Mittel in Höhe von 24.500,00 € sowie für das letzte Quartal 2021 in Höhe von 6.000,00 € beantragt.

 

Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Der Antrag wird abgelehnt.

Damit entfällt das Beratungsangebot von Tamar für den Kreis Coesfeld

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Die jährlichen Kosten in Höhe von 24.500,00 € sind im Budget der Abteilung 53 zur Verfügung zu stellen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

§ 50 KrO