Beschlussvorschlag:
- Zur
Sicherstellung des Beratungsangebotes von Oktober bis einschl. Dezember
2021 wird der Ev. Frauenhilfe für die Beratungsstelle Tamar ein Betrag in
Höhe von 6.000,00 € bewilligt.
- Über den
vorliegenden Antrag auf anteilige Finanzierung ab 2022 wird im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen entschieden, in Abhängigkeit zu den Entscheidungen
der anderen Münsterlandkreise und der Stadt Münster
I.Sachdarstellung
Die Ev. Frauenhilfe hat in 2020 einen
Antrag auf anteilige Förderung der Beratungsstelle Tamar beim Kreis Coesfeld
gestellt. Seinerzeit wurde in den politischen Gremien über den Antrag beraten.
Hierzu verweise ich auf die Sitzungsvorlagen SV-10-80084 und SV-10-0161. Eine
Förderung wurde nicht beschlossen.
In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit,
Soziales, Senioren und Gesundheit am 02.06.2021 hat die Ev. Frauenhilfe die
Arbeit der Prostituiertenberatungsstelle nochmals vorgestellt. Hierzu verweise
ich auf die SV 10-0226 und der Niederschrift dazu. Im Anschluss hat die Ev.
Frauenhilfe erneut einen Antrag auf anteilige Förderung gestellt. Für das Jahr
2022 sind Mittel in Höhe von 24.500,00 € sowie für das letzte Quartal 2021 in
Höhe von 6.000,00 € beantragt.
Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
II. Entscheidungsalternativen
Der Antrag wird abgelehnt.
Damit entfällt das Beratungsangebot von
Tamar für den Kreis Coesfeld
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, Klima)
Die jährlichen Kosten in Höhe von 24.500,00
€ sind im Budget der Abteilung 53 zur Verfügung zu stellen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
§ 50 KrO