Beschluss:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
I. Sachdarstellung
Die bekannt
gewordenen Fälle von schwerem sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen
in den letzten Jahren haben gezeigt wie wichtig es ist, die Gesellschaft und
besonders die Menschen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten für
Anzeichen und Anhaltspunkte einer möglichen Kindeswohlgefährdung zu
sensibilisieren. Auch während der Pandemie wird deutlich, dass die
gesellschaftliche Aufmerksamkeit in allen Bereichen enorm wichtig ist, um
Kindern und Jugendlichen den notwendigen Schutz zu bieten.
Mit dem Landesprogramm „Wertevermittlung, Demokratiebildung und
Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfe“ setzt der
Kreis Coesfeld in der aktuellen Förderphase bis zum 28.02.2022 einen
verstärkten Fokus auf die Prävention sexualisierter Gewalt in Einrichtungen der
Kinder- und Jugendarbeit, in Kindertageseinrichtungen und Schulen.
Federführend wird das Programm durch das Kreisjugendamt in Kooperation
mit dem Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Coesfeld umgesetzt. Des Weiteren
sind an der Umsetzung der Präventionsprogramme, Workshops und Schulungen vor
allem der Deutsche Kinderschutzbund Kreisverband Coesfeld, die Fachstelle gegen
Gewalt im Kreis Coesfeld des Frauen e.V. in Kooperation mit dem Verein Kinder-
Jugend- und Familienhilfe e.V., die Theaterpädagogische Werkstatt Osnabrück
sowie die Familienbildungsstätte Lüdinghausen beteiligt.
Laut Planungsstand werden in der aktuellen Förderphase in über 40
Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, in Kindertageseinrichtungen und in
Schulen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes rund 60
Präventionsveranstaltungen für Kinder- und Jugendliche angeboten. Dabei geht es
vorrangig darum Kinder und Jugendliche in ihrem Selbstbewusstsein zu stärken
sowie Gefühle und „Nein-Sagen“ zu thematisieren. Zusätzlich sollen knapp 120 Fachkräfte in
Workshops und Schulungen zu den Themen Institutionelle Schutzkonzepte,
traumasensibler Ansatz und Kinderschutz fortgebildet werden.
II. Entscheidungsalternativen
keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Zur Umsetzung des Landesprogrammes stehen dem Kreis Coesfeld 125.360 Euro zur Verfügung. Das Programm wird zu 80 Prozent durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und das LWL-Landesjugendamt gefördert. Der Eigenanteil des Kreises Coesfeld liegt bei 20 Prozent.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreis Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung grundsätzlich zuständig.
Finanzierung: