Betreff
Sachstand Landesprogramm „Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfe“
Vorlage
SV-10-0314
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

I. Sachdarstellung

 

Die bekannt gewordenen Fälle von schwerem sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren haben gezeigt wie wichtig es ist, die Gesellschaft und besonders die Menschen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten für Anzeichen und Anhaltspunkte einer möglichen Kindeswohlgefährdung zu sensibilisieren. Auch während der Pandemie wird deutlich, dass die gesellschaftliche Aufmerksamkeit in allen Bereichen enorm wichtig ist, um Kindern und Jugendlichen den notwendigen Schutz zu bieten.

 

Mit dem Landesprogramm „Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfe“ setzt der Kreis Coesfeld in der aktuellen Förderphase bis zum 28.02.2022 einen verstärkten Fokus auf die Prävention sexualisierter Gewalt in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, in Kindertageseinrichtungen und Schulen.

 

Federführend wird das Programm durch das Kreisjugendamt in Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Coesfeld umgesetzt. Des Weiteren sind an der Umsetzung der Präventionsprogramme, Workshops und Schulungen vor allem der Deutsche Kinderschutzbund Kreisverband Coesfeld, die Fachstelle gegen Gewalt im Kreis Coesfeld des Frauen e.V. in Kooperation mit dem Verein Kinder- Jugend- und Familienhilfe e.V., die Theaterpädagogische Werkstatt Osnabrück sowie die Familienbildungsstätte Lüdinghausen beteiligt.

 

Laut Planungsstand werden in der aktuellen Förderphase in über 40 Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, in Kindertageseinrichtungen und in Schulen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes rund 60 Präventionsveranstaltungen für Kinder- und Jugendliche angeboten. Dabei geht es vorrangig darum Kinder und Jugendliche in ihrem Selbstbewusstsein zu stärken sowie Gefühle und „Nein-Sagen“ zu thematisieren.  Zusätzlich sollen knapp 120 Fachkräfte in Workshops und Schulungen zu den Themen Institutionelle Schutzkonzepte, traumasensibler Ansatz und Kinderschutz fortgebildet werden.

 

II. Entscheidungsalternativen

 

keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Zur Umsetzung des Landesprogrammes stehen dem Kreis Coesfeld 125.360 Euro zur Verfügung. Das Programm wird zu 80 Prozent durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und das LWL-Landesjugendamt gefördert. Der Eigenanteil des Kreises Coesfeld liegt bei 20 Prozent.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreis Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung grundsätzlich zuständig.

 

Finanzierung: