Betreff
Anregung nach § 21 KrO - Radschnellweg auf der Schienenstrecke Bocholt - Coesfeld
Vorlage
SV-10-0321
Aktenzeichen
10.23.03-2021-04
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag des Anregenden:

 

Auf der Schienenstrecke Bocholt – Borken – Coesfeld wird im Rahmen der Reaktivierung ein Radschnellweg geplant.

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Anregung wird – unabhängig von der Frage des Ausbaustandards – analog zur Beschlussfassung vom 01.07.2021 im Rat der Stadt Coesfeld nicht gefolgt.

 

Der Kreistag begrüßt jedoch den vom Landesbetrieb Straßen NRW bereits zum Teil umgesetzten Radwegebau entlang der L 581 von Coesfeld über Flamschen – Hochmoor nach Velen und spricht sich für die Herstellung des Lückenschlusses dieses Radweges für das noch nicht realisierte Teilstück von der Einmündung Zusestraße (Industriepark Nord Westfalen) über Hochmoor nach Velen aus. 

 

 

I. Sachdarstellung

 

Gemäß § 21 KrO NRW hat jeder das Recht, sich mit Anregungen in Angelegenheiten des Kreises an den Kreistag zu wenden.

 

Mit Schreiben vom 15. Juni 2021 wird unter Verweis auf § 21 Kreisordnung auf der Schienenstrecke Bocholt – Borken – Coesfeld im Rahmen der Reaktivierung die Planung eines Radschnellweges angeregt. Im Übrigen wird auf die Eingabe verwiesen (Anlage 1).

 

Gem. § 18 Abs. 4 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld ist für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden der Kreisausschuss zuständig, es sei denn, sie betreffen Angelegenheit, für die gem.
§ 26 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ausschließlich der Kreistag oder für die nach den Bestimmungen der KrO oder der Hauptsatzung der Landrat zuständig ist. Ist der Kreisausschuss nicht zuständig, überweist er die Anregung oder Beschwerde zur Erledigung an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Bei der Überweisung kann er Empfehlungen aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist.

 

Mit Schreiben vom 18.03.2021 ist vom Petenten eine ähnliche Anregung bei der Stadt Coesfeld eingegangen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Beratung an den Ausschuss für Planen und Bauen verwiesen. Dieser hat die Anregung in seiner Sitzung am 17.06.2021 beraten und im Ergebnis gegen den Beschlussvorschlag der Anregung gestimmt.

 

In der Stellungnahme der Stadtverwaltung Coesfeld wird wie folgt argumentiert:

 

„Der Personenverkehr auf der Strecke Bocholt – Borken – Coesfeld als Teil der Bahnstrecke Empel -Rees – Münster wurde 1974 eingestellt und die Strecke nach dem Ende des Güterverkehrs in den 1980er Jahren gesetzeskonform stillgelegt. Die ehemalige Strecke ist zu großen Teilen veräußert und vollständig zurückgebaut worden. Auch auf Coesfelder Stadtgebiet befindet sich die Strecke auf kurzen Abschnitten in Privatbesitz. Die übrigen Abschnitte befinden sich weiterhin im Eigentum der DB Netz AG bzw. sind in das Eigentum der Stadt Coesfeld übergegangen […]. Aus Sicht der Verwaltung bietet die ehemalige Bahnstrecke aufgrund der Streckenführung weder für Alltags- noch für Freizeitradfahrer ein attraktives Angebot. Im Radverkehrskonzept des Kreises Coesfeld spielt die Strecke keine Rolle. Auch der in Planung befindliche Radschnellweg RS 2 Bocholt-Velen-Coesfeld verläuft wegen der ungünstigen Linienführung ab Velen nicht mehr über die ehemalige Bahnstrecke, sondern entlang der Landesstraße L 581. Um in die Coesfelder Heide zu gelangen, gibt es bereits heute hochattraktive Wegeverbindungen z.B. entlang der Berkel. Sowohl planungsrechtlich als auch finanziell wäre ein sehr hoher Aufwand erforderlich, um die Bahnstrecke als Radweg auszubauen. Auch Aspekte des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes spielen eine wesentliche Rolle. Aus Sicht der Verwaltung sind andere Projekte zur Förderung des Radverkehrs (z.B. die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes des Kreises und insbesondere des Fahrradstraßenkonzeptes) aktuell wichtiger. Diese werden deutlich mehr Effekte erzielen und erreichen letztendlich auch einen besseren Kosten-Nutzen-Faktor.“

 

 

Dieser Einschätzung bzgl. der Routenführung schließt sich die Kreisverwaltung vollumfänglich an. Unabhängig von der Routenführung bestehen im Kreis Coesfeld aktuell keinerlei Planungen für Radschnellwege im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Auch der geplante Radschnellweg RS 2 Bocholt-Velen-Coesfeld wird zwischen Coesfeld und Velen nicht im Radschnellwegestandard realisiert. Vielmehr hat sich der Kreis Coesfeld im Rahmen des Radverkehrskonzeptes (SV-9-1702) und in Anlehnung an die Konzeption der Stadtregion Münster auf den sogenannten Veloroutenstandard festgelegt. Dieser entspricht als „Mittelstandard“ zwischen einem Radschnellweg und einem „normalem“ Radweg nach ERA-Standard sehr viel mehr den Radverkehrspotenzialen im Kreis Coesfeld und ist anders als die plan-festzustellenden Radschnellwege deutlich schneller umsetzbar. Vor diesem Hintergrund wird die Realisierung des vom Landesbetrieb Straßen NRW beabsichtigten Lückenschlusses des Radweges entlang der L 581 von der Einmündung Zusestraße (Industriepark Nord Westfalen) in Coesfeld über Hochmoor nach Velen sehr begrüßt, um dort perspektivisch die Anbindung an den geplanten Radschnellweg zu realisieren.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Der Kreisausschuss folgt der Anregung und beauftragt die Kreisverwaltung, mit der Stadtverwaltung Coesfeld die Möglichkeiten zur Realisierung eines solchen Bahnradweges zu erörtern.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Keine.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreisausschusses ergibt aus § 21 KrO NRW i.V.m. § 18 der Hauptsatzung des Kreistages des Kreises Coesfeld in der aktuell geltenden Fassung.