Beschluss:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Nach § 78 SGB VIII sollen die Träger der
öffentlichen Jugendhilfe die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in
denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die
Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll
darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt
werden, sich gegenseitig ergänzen und in den Lebens- und Wohnbereichen von
jungen Menschen und Familien ihren Bedürfnissen, Wünschen und Interessen
entsprechend zusammenwirken.
Das Jugendamt des Kreises Coesfeld hat
zusammen mit freien Trägern der Jugendhilfe folgende drei aufgabenfeldbezogene
Arbeitsgemeinschaften gegründet:
Arbeitsgemeinschaft nach § 78 - Jugendarbeit
Die AG 78 - Jugendarbeit im Kreis Coesfeld ist bereits kurz nach der
Novellierung des alten Jugendwohlfahrtsgesetz Anfang der 90ziger als erste AG
78 im Kreis Coesfeld eingerichtet worden. Zu den Initiatoren und den
Gründungsmitgliedern zählten neben dem Kreisjugendpfleger Mitglieder der AWO, der
Kolpingsfamilie und verschiedene Jugendverbände.
Mittlerweile gehören der AG 78 - Jugendarbeit über 25
Vertreter von Kirchengemeinden und Dekanaten, lokalen Vereinen der Jugendarbeit
(z.B. Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Coesfeld e. V., Lebenshilfe
Senden e.V., Treffpunkt Jugendarbeit in Nottuln e.V. usw.) sowie regionalen und
überregionalen Jugendverbänden (hier: z.B. Bund der Deutschen Katholischen
Jugend, Landesmusikjugend, Sportjugend usw.) an. Vorsitzender ist Pfarrer
Thorsten Melchert, Christuskirchengemeinde Olfen und sein Stellvertreter ist
Jens Wortmann von der Sportjugend des Kreises Coesfeld.
Auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben (SGB VIII) und
entsprechend ihrer Geschäftsordnung verfolgt die Arbeitsgemeinschaft das Ziel
einer kontinuierlichen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem
Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den im Kreis Coesfeld tätigen Trägern
der freien Jugendhilfe.
Neben der Abstimmung und harmonischen Ergänzung von
Angeboten und Diensten für Kinder und Jugendliche ist sie u.a. Ideen- und
Impulsgeber für Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Coesfeld.
Zu den klassischen Arbeitsthemen gehören u.a. die
JULEICA-Ausbildung, Ferien- und Freizeitangebote, Offene Kinder- und
Jugendarbeit, Austausch über öffentliche Förderprogramme, Kinderschutz in den
Vereinen und Verbänden sowie die politische Bildung und Jugendbeteiligung.
Ferner erarbeitet sie bei Bedarf und aus aktuellem Anlass
Stellungnahmen, Berichte und Empfehlungen betreffend den Arbeitsbereich
Jugendarbeit für den Unterausschuss Jugendhilfeplanung und den
Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld.
In der Vergangenheit ist sie obligatorisch beratend an der Erstellung
der Kinder- und Jugendförderpläne incl. der Förderbestimmungen des Kreisjugendamtes
beteiligt gewesen und hat mit ihren langjährigen praktischen Erfahrungen und
dem fachlichen Wissen die Inhalte mitgeprägt.
Zurzeit findet ein intensiver Austausch zum Thema Kinderschutz in den
Organisationen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit statt. Neben der
Synchronisation von institutionellen Kinderschutzkonzepten setzen sich die
Mitglieder mit den bestehenden und neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen (z.B.
Regelung gemäß den §§ 8a und b sowie §72a des SGB VIII bzw. des KJSG) auseinander.
Die Stadtjugendämter Coesfeld und Dülmen haben in den letzten Jahren
ebenfalls Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII gegründet, um ein eigenes
ortsnahes Beteiligungsnetzwerk mit Trägern der freien Jugendhilfe in ihrer
Zuständigkeit zu haben.
Gemeinsame AG 78 -
Erzieherische Hilfen der drei Jugendämter im Kreis Coesfeld
Die ursprüngliche AG 78 - Erzieherische Hilfen des Kreisjugendamtes
wurde im April 2011 gegründet. Ziel war auch hier, die kontinuierliche und
partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Trägern der freien Jugendhilfe,
die Leistungen im Kreis Coesfeld anbieten, und der öffentlichen Jugendhilfe zu
sichern. Geplante Maßnahmen sollten aufeinander abgestimmt werden und sich
gegenseitig ergänzen.
Im Laufe der Jahre wurden einige komplexe Aufgaben im Bereich der
Hilfen zur Erziehung in Kooperation der drei Jugendämter im Kreis und den
beteiligten freien Trägern der Jugendhilfe tragfähigen Lösungen zugeführt. Als
Beispiele seien hier die Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge,
die gemeinsame Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung sowie die
Rufbereitschaft Kinderschutz genannt. Aus dieser erfolgreichen Zusammenarbeit
entstand die Idee, eine kreisweite AG 78 unter Beteiligung aller drei
Jugendämter zu gründen. Dieses Vorhaben wurde 2017 in die Tat umgesetzt. Die
Geschäftsordnung wurde angepasst und es kamen neben den Stadtjugendämtern noch
einige freie Träger hinzu, die ihren Sitz in Coesfeld und Dülmen haben. Seit
der Gründung 2011 haben insgesamt 32 Sitzungen stattgefunden. Man tagt in der
Regel zweimal jährlich. Den Vorsitz hat aktuell Herr Martin Klafke vom Ev.
Kinderheim Herne inne.
Arbeitsgemeinschaft nach § 78 –
Kindertagesbetreuung
Die AG 78 – Kindertagesbetreuung ist im September 2013 gegründet worden
mit dem Ziel eines engeren und näheren Austausches über die Themen der
Kindergartenbedarfsplanung hinaus. Der Arbeitsgemeinschaft gehören
Trägervertreter, Fachberatungen und Leitungen verschiedener Trägerarten im
Kreisjugendamtsbezirk sowie zwei Mitglieder des Jugendamtselternbeirates an.
Aktueller Vorsitzender ist Pfarrer Thorsten Melchert als Trägervertreter der
Ev. Kirchengemeinde Olfen. Seine Stellvertretung hat die Leiterin des
Kindergartens St. Marien Nottuln-Darup, Frau Beate Bunge inne. Das Jugendamt übernimmt
die Geschäftsführung. Näheres wird in
einer Geschäftsordnung geregelt.
Die Arbeitsgemeinschaft trifft sich zwei bis vier Mal im Jahr und
beschäftigt sich mit Themen wie zum Beispiel Qualitätsentwicklung,
Öffnungszeiten und flexible Betreuungsangebote, Fachkräftemangel, Umsetzung von
Förderprogrammen, Finanzierung der Kindertageseinrichtungen, besondere
Förderbedarfe und weiteren aktuellen Themen wie zuletzt die Corona bedingten
Einschränkungen und Schwierigkeiten.
Zu den Themen Finanzierung und Fachkräftemangel hat die
Arbeitsgemeinschaft auch bereits mehrfach Landtagsabgeordnete eingeladen um
bestehende Schwierigkeiten aufzuzeigen mit dem Ziel der Erreichung einer
Verbesserung der landesrechtlichen Rahmenbedingungen.