Betreff
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 Achtes Buch Sozialgesetzbuch
Vorlage
SV-10-0323
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Nach § 78 SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden, sich gegenseitig ergänzen und in den Lebens- und Wohnbereichen von jungen Menschen und Familien ihren Bedürfnissen, Wünschen und Interessen entsprechend zusammenwirken.

 

Das Jugendamt des Kreises Coesfeld hat zusammen mit freien Trägern der Jugendhilfe folgende drei aufgabenfeldbezogene Arbeitsgemeinschaften gegründet:

 

 

Arbeitsgemeinschaft nach § 78 - Jugendarbeit

 

Die AG 78 - Jugendarbeit im Kreis Coesfeld ist bereits kurz nach der Novellierung des alten Jugendwohlfahrtsgesetz Anfang der 90ziger als erste AG 78 im Kreis Coesfeld eingerichtet worden. Zu den Initiatoren und den Gründungsmitgliedern zählten neben dem Kreisjugendpfleger Mitglieder der AWO, der Kolpingsfamilie und verschiedene Jugendverbände.

Mittlerweile gehören der AG 78 - Jugendarbeit über 25 Vertreter von Kirchengemeinden und Dekanaten, lokalen Vereinen der Jugendarbeit (z.B. Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Coesfeld e. V., Lebenshilfe Senden e.V., Treffpunkt Jugendarbeit in Nottuln e.V. usw.) sowie regionalen und überregionalen Jugendverbänden (hier: z.B. Bund der Deutschen Katholischen Jugend, Landesmusikjugend, Sportjugend usw.) an. Vorsitzender ist Pfarrer Thorsten Melchert, Christuskirchengemeinde Olfen und sein Stellvertreter ist Jens Wortmann von der Sportjugend des Kreises Coesfeld.

 

Auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben (SGB VIII) und entsprechend ihrer Geschäftsordnung verfolgt die Arbeitsgemeinschaft das Ziel einer kontinuierlichen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den im Kreis Coesfeld tätigen Trägern der freien Jugendhilfe.

Neben der Abstimmung und harmonischen Ergänzung von Angeboten und Diensten für Kinder und Jugendliche ist sie u.a. Ideen- und Impulsgeber für Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Coesfeld.

Zu den klassischen Arbeitsthemen gehören u.a. die JULEICA-Ausbildung, Ferien- und Freizeitangebote, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Austausch über öffentliche Förderprogramme, Kinderschutz in den Vereinen und Verbänden sowie die politische Bildung und Jugendbeteiligung.

 

Ferner erarbeitet sie bei Bedarf und aus aktuellem Anlass Stellungnahmen, Berichte und Empfehlungen betreffend den Arbeitsbereich Jugendarbeit für den Unterausschuss Jugendhilfeplanung und den Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld.

In der Vergangenheit ist sie obligatorisch beratend an der Erstellung der Kinder- und Jugendförderpläne incl. der Förderbestimmungen des Kreisjugendamtes beteiligt gewesen und hat mit ihren langjährigen praktischen Erfahrungen und dem fachlichen Wissen die Inhalte mitgeprägt.

 

Zurzeit findet ein intensiver Austausch zum Thema Kinderschutz in den Organisationen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit statt. Neben der Synchronisation von institutionellen Kinderschutzkonzepten setzen sich die Mitglieder mit den bestehenden und neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen (z.B. Regelung gemäß den §§ 8a und b sowie §72a des SGB VIII bzw. des KJSG) auseinander.

 

Die Stadtjugendämter Coesfeld und Dülmen haben in den letzten Jahren ebenfalls Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII gegründet, um ein eigenes ortsnahes Beteiligungsnetzwerk mit Trägern der freien Jugendhilfe in ihrer Zuständigkeit zu haben.

 

 

Gemeinsame AG 78 - Erzieherische Hilfen der drei Jugendämter im Kreis Coesfeld

 

Die ursprüngliche AG 78 - Erzieherische Hilfen des Kreisjugendamtes wurde im April 2011 gegründet. Ziel war auch hier, die kontinuierliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Trägern der freien Jugendhilfe, die Leistungen im Kreis Coesfeld anbieten, und der öffentlichen Jugendhilfe zu sichern. Geplante Maßnahmen sollten aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.

Im Laufe der Jahre wurden einige komplexe Aufgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung in Kooperation der drei Jugendämter im Kreis und den beteiligten freien Trägern der Jugendhilfe tragfähigen Lösungen zugeführt. Als Beispiele seien hier die Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die gemeinsame Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung sowie die Rufbereitschaft Kinderschutz genannt. Aus dieser erfolgreichen Zusammenarbeit entstand die Idee, eine kreisweite AG 78 unter Beteiligung aller drei Jugendämter zu gründen. Dieses Vorhaben wurde 2017 in die Tat umgesetzt. Die Geschäftsordnung wurde angepasst und es kamen neben den Stadtjugendämtern noch einige freie Träger hinzu, die ihren Sitz in Coesfeld und Dülmen haben. Seit der Gründung 2011 haben insgesamt 32 Sitzungen stattgefunden. Man tagt in der Regel zweimal jährlich. Den Vorsitz hat aktuell Herr Martin Klafke vom Ev. Kinderheim Herne inne.

 

 

Arbeitsgemeinschaft nach § 78 – Kindertagesbetreuung

 

Die AG 78 – Kindertagesbetreuung ist im September 2013 gegründet worden mit dem Ziel eines engeren und näheren Austausches über die Themen der Kindergartenbedarfsplanung hinaus. Der Arbeitsgemeinschaft gehören Trägervertreter, Fachberatungen und Leitungen verschiedener Trägerarten im Kreisjugendamtsbezirk sowie zwei Mitglieder des Jugendamtselternbeirates an. Aktueller Vorsitzender ist Pfarrer Thorsten Melchert als Trägervertreter der Ev. Kirchengemeinde Olfen. Seine Stellvertretung hat die Leiterin des Kindergartens St. Marien Nottuln-Darup, Frau Beate Bunge inne. Das Jugendamt übernimmt die Geschäftsführung.  Näheres wird in einer Geschäftsordnung geregelt.

 

Die Arbeitsgemeinschaft trifft sich zwei bis vier Mal im Jahr und beschäftigt sich mit Themen wie zum Beispiel Qualitätsentwicklung, Öffnungszeiten und flexible Betreuungsangebote, Fachkräftemangel, Umsetzung von Förderprogrammen, Finanzierung der Kindertageseinrichtungen, besondere Förderbedarfe und weiteren aktuellen Themen wie zuletzt die Corona bedingten Einschränkungen und Schwierigkeiten.

 

Zu den Themen Finanzierung und Fachkräftemangel hat die Arbeitsgemeinschaft auch bereits mehrfach Landtagsabgeordnete eingeladen um bestehende Schwierigkeiten aufzuzeigen mit dem Ziel der Erreichung einer Verbesserung der landesrechtlichen Rahmenbedingungen.