Betreff
Erhöhung des Umlagebeitrages für die wfc GmbH für 2022
Vorlage
SV-10-0324
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Erhöhung des Umlagebeitrages des Kreises Coesfeld für die wfc GmbH für das Jahr 2022 um 15.395 € wird zugestimmt.

 

I. Sachdarstellung

Die wfc GmbH hat im Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 428.140,19 € abgeschlossen. Davon entfallen auf den Kreis Coesfeld laut § 8 des Gesellschaftervertrages 83,5 % bzw. 357.497,06 €. Der Jahresabschluss 2020 bleibt damit, im Wesentlichen coronabedingt, um 43.859,81 € unter dem Wirtschaftsplan für 2020.

 

Der Wirtschaftsplan für 2022 weist einen Fehlbetrag von 537.000 € aus. Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der wfc GmbH haben diesem Wirtschaftsplan 2022 am 15.06.2021 bzw. 23.08.2021 bereits zugestimmt.

 

Von den 537.000 € entfallen laut § 8 des Gesellschaftervertrages 83,5 % auf den Kreis Coesfeld. Das entspricht einer Summe von 448.395 €. Der bisher prognostizierte und veranschlagte Umlagebeitrag für das Jahr 2022 liegt bei 433.000 €. Demnach erhöht sich der Umlagebeitrag in 2022 um 15.395 €.

 

In den 448.395 € sind die bereits mit der SV-10-0259 beschlossenen 33.400 € p.a. (83,5 % von 40.000 €) für eine halbe Stelle im Bereich der Innovations- und Technologieförderung der wfc GmbH ab dem 01.01.2022 enthalten.

 

Für die mittelfristige Finanzplanung besteht aktuell die Schwierigkeit, dass das Jahr 2022 einen Übergang zwischen zwei EU-Förderperioden darstellt. Bestehende Projekte laufen in 2022 aus, Nachfolgeprojekte können derzeit noch nicht beantragt werden, sodass die Höhe der Fördermittel für die Jahre 2023 ff. derzeit noch nicht abzuschätzen ist. Die Planung über 2022 hinaus ist daher mit so hohen Unsicherheiten behaftet, dass vorgeschlagen wird, ausschließlich über den Umlagebeitrag für 2022 und erst im kommenden Jahr auf einer verlässlicheren Planungsbasis über die voraussichtlichen Umlagebeträge für die Jahre 2023 ff. zu beschließen. Veränderungen in den konkreten Wirtschaftsplänen für die Jahre 2023 ff. gegenüber der aktuellen 5-Jahres-Planung sind sehr wahrscheinlich.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Der Erhöhung der Umlagebeiträge des Kreises Coesfeld für die wfc GmbH für das Jahr 2022 wird nicht zugestimmt. Die Zahlungsfähigkeit der wfc GmbH wird damit nicht gesichert.

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Finanzen: Die Erhöhung ist in die Haushaltsplanung 2022 im Produkt 04.01.02.01 Kreisentwicklung eingeflossen und dort bereits berücksichtigt.

 

Personal, IT, Klima: keine

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung ist der Kreistag gem. § 26 (1) KrO NRW.