Betreff
Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung von Mobilfunkkoordinatorinnen und Mobilfunkkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau von Mobilfunknetzen – Beteiligung des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-10-0334
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte zur Förderung von Mobilfunkkoordinatorinnen und Mobilfunkkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau von Mobilfunknetzen“ zu erarbeiten und einzureichen.

Die dreijährige Projektstelle soll analog zur Projektstelle Gigabitkoordination bei der wfc GmbH eingerichtet werden.

 

I. Sachdarstellung

 

Aufgrund der in den vergangenen Jahren stark zunehmenden Relevanz digitaler und mobiler Prozesse steigen das Datenvolumen und die Anforderungen an das Mobilfunknetz im Kreis Coesfeld stetig an. Neben der grundsätzlichen Anbindung der Bürgerinnen und Bürger an das Mobilfunknetz stellt ein gut ausgebautes und bedarfsgerechtes Netz eine immer wichtigere Grundlage für verschiedene weitere Prozesse in Industrie und Handwerk, der Landwirtschaft, im Tourismus, der Daseinsvorsorge und Mobilität und vielen weiteren Handlungsfeldern dar. Gerade für Unternehmen ist ein gut ausgebautes Mobilfunknetz ein Standortfaktor, um die Chancen der Digitalisierung nutzen und innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln zu können. Daneben ist vor allem in ländlichen Regionen ein gut ausgebautes Netz eine Grundlage zur gesellschaftlichen Teilhabe und für gleichwertige Lebensverhältnisse. Dabei nimmt vor allem die Relevanz der Datenverbindung stetig zu. Diese soll stabil, flächendeckend und mit ausreichend hohen Datenraten verfügbar sein.

 

Die ständige Weiterentwicklung von Technologien und digitalen Diensten führt zu einem deutlichen Anstieg der Anforderungen an das Mobilfunknetz und des mobil genutzten Datenvolumens. In den vergangenen Jahren stieg das genutzte Datenvolumen in Deutschland um jährlich etwa 50 % an. Der Auf- und Ausbau der Mobilfunknetze kann diesem Bedarf jedoch nicht überall gerecht werden. Hieraus resultiert, dass trotz verschiedener Ausbauprojekte die tatsächliche Netzabdeckung im Kreis Coesfeld nicht immer spürbar besser, teilweise sogar als schlechter beurteilt wird.

 

Der Kreis Coesfeld hat sich daher das Ziel einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Mobilfunkversorgung gesetzt. Für die Bedarfsgerechtigkeit ist das Angebot aktueller Mobilfunkgenerationen entscheidend. Nach der Abschaltung der 3G (UMTS)-Netze im Jahr 2021 werden die Generationen 4G (LTE) und 5G damit umso relevanter. Hier ist der weitere und intensivierte Ausbau der Mobilfunknetze durch die Netzbetreiber erforderlich: die aktuell relevanteste Netzabdeckung mit 4G weist verschiedene Funklöcher im Kreisgebiet auf. Der zunehmend relevante Ausbau der 5G-Standorte beschränkt sich bisher überwiegend auf stärker verdichtete Regionen.

 

Bei den Ausbauaktivitäten besteht ein erhöhter Koordinationsbedarf, insbesondere bei Standortsuche, Genehmigungsverfahren und Koordination der Akteure vor Ort. Diesem Bedarf kann trotz einer verstärkten Unterstützung im Kreis Coesfeld mit den vorhandenen Ressourcen nicht immer adäquat entsprochen werden. Daher ist es zielführend, dieser Aufgabe fundiert und systematisch durch die Stelle einer Mobilfunkkoordinatorin oder eines Mobilfunkkoordinators zu begegnen. So können Prozesse beschleunigt, Akteure koordiniert und eigene Versorgungsziele und Anliegen verstärkt eingebracht werden.

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW (MWIDE NRW) hat im August 2021 die „Richtlinie zur Förderung von Mobilfunkkoordinatorinnen und Mobilfunkkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau von Mobilfunknetzen in NRW“ veröffentlicht (Anlage 1). Damit werden in Kreisen und kreisfreien Städten Personalstellen gefördert, die den Mobilfunkausbau z. B. bei der Standortsuche und Genehmigungsverfahren unterstützen. Gemeinsam mit dem Mobilfunkpakt NRW der Landesregierung und der Netzbetreiber soll so insbesondere der 4G- und 5G-Ausbau weiter unterstützt werden.

 

Mit der bisherigen vergleichbar gestalteten Förderung der Breitband- bzw. Gigabitkoordination konnte der Kreis Coesfeld den Glasfaser-Ausbau erfolgreich unterstützen und gilt als bestversorgter Landkreis in NRW. Mit der jetzigen Förderung einer Mobilfunkkoordinatorin oder eines Mobilfunkkoordinatoren soll nun der Ausbau der Mobilfunknetze auf vergleichbare Art unterstützt werden.

 

Wie auch die Breitband- bzw. Gigabitkoordination wird die Mobilfunkkoordination auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte verortet, vgl. Ziffer 2 der Richtlinie. Entsprechend der Ziffer 4.1 liegen die Aufgaben vor allem in der Koordination von Netz- und Funkmastbetreibern, Kommunen, Bezirksregierung und Land, sowie der Steuerung und Unterstützung der Akteure vor Ort bei Standortsuche und Genehmigungsverfahren und der Konzeptualisierung und Dokumentation von Ausbauschritten. Die beispielhaften Tätigkeiten umfassen gem. Ziffer 4.2:

a)    Identifikation kritischer Versorgungsgebiete mit Blick auf prioritäre Versorgung außerhalb der festgelegten Versorgungsauflagen sowie von Potenzialstandorten für eigenwirtschaftlichen beziehungsweise gegebenenfalls durch den Bund zu fördernden Ausbau,

b)    Identifizierung geeigneter öffentlicher Liegenschaften für den Mobilfunkausbau sowie Prüfung des Zugangs zu kommunalen Trägerinfrastrukturen für Small Cells, das heißt Funkbasisstationen mit geringer Ausgangsleistung, und Bereitstellung der Daten für relevante Plattformen, wofür primär die Geoinformationssystem-Datenbank des Bundes zu nutzen ist, um eine schnelle Bereitstellung von Informationen auf Kreis- und Städteebene zu ermöglichen,

c)    fachliche Begleitung von Antrags- und Genehmigungsverfahren des Mobilfunkausbaus.

d)    Begleitung der Planung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und der Zielerreichung,

e)    Beratung des Kreises, der kreisfreien Stadt und der kreisangehörigen Kommunen zu allen Belangen des Mobilfunkausbaus,

f)     Beratung von Unternehmen und Institutionen zu relevanten Themen wie zum Thema Campusnetze,

g)    Abstimmung mit Land und Bund und für den Mobilfunkausbau zuständigen Einrichtungen, zum Beispiel der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft, sowie

h)    Abstimmung mit anderen Mobilfunkkoordinatorinnen und Mobilfunkkoordinatoren, den Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren sowie den Geschäftsstellen Gigabit bei den Bezirksregierungen,

i)      Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Information, Unterstützung bei Durchführung von Veranstaltungen, zum Beispiel zum Thema Akzeptanz und Immissionsschutz.

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Der Kreis Coesfeld reicht keinen Förderantrag zur Förderung von Mobilfunkkoordinatorinnen und Mobilfunkkoordinatoren ein.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Finanzen: Der Förderhöchstbetrag für Mobilfunkkoordinatorinnen und Mobilfunkkoordinatoren ist auf 210.000 Euro für 36 Monate festgelegt. Die Zuwendung kann nur einmalig je Zuwendungsempfängerin und Zuwendungsempfänger gewährt werden und erfolgt in Form einer nicht rückzahlbaren Zuweisung. Bei Zugrundelegen einer dreijährigen Projektstelle nach Entgeltgruppe 11 TVöD können die Personalkosten für die Projektstelle vollständig durch die Fördersumme gedeckt werden.

 

Personal: Es ist eine dreijährige Projektstelle einzurichten, angesiedelt bei der wfc GmbH.

 

IT: keine

 

Klima: keine

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Der Kreistag ist gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW für die Entscheidung zuständig.