Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen
Förderantrag im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an
Kreise und kreisfreie Städte zur Förderung von Mobilfunkkoordinatorinnen und Mobilfunkkoordinatoren
für den flächendeckenden Ausbau von Mobilfunknetzen“ zu erarbeiten und
einzureichen.
Die dreijährige Projektstelle soll analog zur
Projektstelle Gigabitkoordination bei der wfc GmbH eingerichtet werden.
I. Sachdarstellung
Aufgrund der in den vergangenen Jahren stark zunehmenden Relevanz digitaler und mobiler Prozesse steigen das Datenvolumen und die Anforderungen an das Mobilfunknetz im Kreis Coesfeld stetig an. Neben der grundsätzlichen Anbindung der Bürgerinnen und Bürger an das Mobilfunknetz stellt ein gut ausgebautes und bedarfsgerechtes Netz eine immer wichtigere Grundlage für verschiedene weitere Prozesse in Industrie und Handwerk, der Landwirtschaft, im Tourismus, der Daseinsvorsorge und Mobilität und vielen weiteren Handlungsfeldern dar. Gerade für Unternehmen ist ein gut ausgebautes Mobilfunknetz ein Standortfaktor, um die Chancen der Digitalisierung nutzen und innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln zu können. Daneben ist vor allem in ländlichen Regionen ein gut ausgebautes Netz eine Grundlage zur gesellschaftlichen Teilhabe und für gleichwertige Lebensverhältnisse. Dabei nimmt vor allem die Relevanz der Datenverbindung stetig zu. Diese soll stabil, flächendeckend und mit ausreichend hohen Datenraten verfügbar sein.
Die ständige Weiterentwicklung von Technologien und digitalen Diensten führt zu einem deutlichen Anstieg der Anforderungen an das Mobilfunknetz und des mobil genutzten Datenvolumens. In den vergangenen Jahren stieg das genutzte Datenvolumen in Deutschland um jährlich etwa 50 % an. Der Auf- und Ausbau der Mobilfunknetze kann diesem Bedarf jedoch nicht überall gerecht werden. Hieraus resultiert, dass trotz verschiedener Ausbauprojekte die tatsächliche Netzabdeckung im Kreis Coesfeld nicht immer spürbar besser, teilweise sogar als schlechter beurteilt wird.
Der Kreis Coesfeld hat sich daher das Ziel einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Mobilfunkversorgung gesetzt. Für die Bedarfsgerechtigkeit ist das Angebot aktueller Mobilfunkgenerationen entscheidend. Nach der Abschaltung der 3G (UMTS)-Netze im Jahr 2021 werden die Generationen 4G (LTE) und 5G damit umso relevanter. Hier ist der weitere und intensivierte Ausbau der Mobilfunknetze durch die Netzbetreiber erforderlich: die aktuell relevanteste Netzabdeckung mit 4G weist verschiedene Funklöcher im Kreisgebiet auf. Der zunehmend relevante Ausbau der 5G-Standorte beschränkt sich bisher überwiegend auf stärker verdichtete Regionen.
Bei den Ausbauaktivitäten besteht ein erhöhter Koordinationsbedarf, insbesondere bei Standortsuche, Genehmigungsverfahren und Koordination der Akteure vor Ort. Diesem Bedarf kann trotz einer verstärkten Unterstützung im Kreis Coesfeld mit den vorhandenen Ressourcen nicht immer adäquat entsprochen werden. Daher ist es zielführend, dieser Aufgabe fundiert und systematisch durch die Stelle einer Mobilfunkkoordinatorin oder eines Mobilfunkkoordinators zu begegnen. So können Prozesse beschleunigt, Akteure koordiniert und eigene Versorgungsziele und Anliegen verstärkt eingebracht werden.
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW (MWIDE NRW) hat im August 2021 die „Richtlinie zur Förderung von Mobilfunkkoordinatorinnen und Mobilfunkkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau von Mobilfunknetzen in NRW“ veröffentlicht (Anlage 1). Damit werden in Kreisen und kreisfreien Städten Personalstellen gefördert, die den Mobilfunkausbau z. B. bei der Standortsuche und Genehmigungsverfahren unterstützen. Gemeinsam mit dem Mobilfunkpakt NRW der Landesregierung und der Netzbetreiber soll so insbesondere der 4G- und 5G-Ausbau weiter unterstützt werden.
Mit der bisherigen vergleichbar gestalteten Förderung der Breitband- bzw. Gigabitkoordination konnte der Kreis Coesfeld den Glasfaser-Ausbau erfolgreich unterstützen und gilt als bestversorgter Landkreis in NRW. Mit der jetzigen Förderung einer Mobilfunkkoordinatorin oder eines Mobilfunkkoordinatoren soll nun der Ausbau der Mobilfunknetze auf vergleichbare Art unterstützt werden.
Wie auch die Breitband- bzw. Gigabitkoordination wird die Mobilfunkkoordination auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte verortet, vgl. Ziffer 2 der Richtlinie. Entsprechend der Ziffer 4.1 liegen die Aufgaben vor allem in der Koordination von Netz- und Funkmastbetreibern, Kommunen, Bezirksregierung und Land, sowie der Steuerung und Unterstützung der Akteure vor Ort bei Standortsuche und Genehmigungsverfahren und der Konzeptualisierung und Dokumentation von Ausbauschritten. Die beispielhaften Tätigkeiten umfassen gem. Ziffer 4.2:
a)
Identifikation
kritischer Versorgungsgebiete mit Blick auf prioritäre Versorgung außerhalb der
festgelegten Versorgungsauflagen sowie von Potenzialstandorten für
eigenwirtschaftlichen beziehungsweise gegebenenfalls durch den Bund zu
fördernden Ausbau,
b)
Identifizierung
geeigneter öffentlicher Liegenschaften für den Mobilfunkausbau sowie Prüfung
des Zugangs zu kommunalen Trägerinfrastrukturen für Small Cells, das heißt
Funkbasisstationen mit geringer Ausgangsleistung, und Bereitstellung der Daten
für relevante Plattformen, wofür primär die Geoinformationssystem-Datenbank des
Bundes zu nutzen ist, um eine schnelle Bereitstellung von Informationen auf
Kreis- und Städteebene zu ermöglichen,
c)
fachliche
Begleitung von Antrags- und Genehmigungsverfahren des Mobilfunkausbaus.
d)
Begleitung
der Planung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und der
Zielerreichung,
e)
Beratung des
Kreises, der kreisfreien Stadt und der kreisangehörigen Kommunen zu allen
Belangen des Mobilfunkausbaus,
f)
Beratung von
Unternehmen und Institutionen zu relevanten Themen wie zum Thema Campusnetze,
g)
Abstimmung
mit Land und Bund und für den Mobilfunkausbau zuständigen Einrichtungen, zum
Beispiel der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft, sowie
h)
Abstimmung
mit anderen Mobilfunkkoordinatorinnen und Mobilfunkkoordinatoren, den
Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren sowie den Geschäftsstellen
Gigabit bei den Bezirksregierungen,
i)
Öffentlichkeitsarbeit,
Kommunikation und Information, Unterstützung bei Durchführung von
Veranstaltungen, zum Beispiel zum Thema Akzeptanz und Immissionsschutz.
II.
Entscheidungsalternativen
Der Kreis Coesfeld reicht keinen Förderantrag zur Förderung von Mobilfunkkoordinatorinnen und Mobilfunkkoordinatoren ein.
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Finanzen: Der Förderhöchstbetrag für Mobilfunkkoordinatorinnen und Mobilfunkkoordinatoren ist auf 210.000 Euro für 36 Monate festgelegt. Die Zuwendung kann nur einmalig je Zuwendungsempfängerin und Zuwendungsempfänger gewährt werden und erfolgt in Form einer nicht rückzahlbaren Zuweisung. Bei Zugrundelegen einer dreijährigen Projektstelle nach Entgeltgruppe 11 TVöD können die Personalkosten für die Projektstelle vollständig durch die Fördersumme gedeckt werden.
Personal: Es ist eine dreijährige Projektstelle einzurichten, angesiedelt bei der wfc GmbH.
IT: keine
Klima: keine
IV. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Der Kreistag ist gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW für die Entscheidung zuständig.