Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 2 AN 11 in Nordkirchen
Vorlage
SV-10-0335
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Ausbau der Fahrbahn und Herstellung eines Radweges im Bereich der K 2 AN 11 in Nordkirchen zu veranlassen.

I. Sachdarstellung

Die K 2 verbindet Nordkirchen mit Selm. Der Abschnitt 11 liegt zwischen der Kreisgrenze Unna und der L 810. Der Streckenabschnitt hat eine Verkehrsbelastung von ca. 4.100 Kfz/24h mit einem SV-Anteil von ca. 2,6 %.

Die Baumaßahme umfasst den Bereich von Stat. 0,0 (Kreisgrenze) bis Stat. 2,7 (Bergstraße).

Die vorhandene asphaltierte Fahrbahnbreite der K 2 beträgt im o.g. Abschnitt 6,50 m zuzüglich eines Randstreifens in Pflasterbauweise von 2 x 0,25 m. Die Strecke weist starke Fahrbahnschäden auf. Insbesondere sind starke Rissbildungen zu beobachten.

Die Kreisstraße ist hinsichtlich ihrer funktionellen Nutzung der Belastungsklasse Bk 1,8 zuzuordnen. Diese erfordert bei den festgestellten Grundwasser- und Bodenverhältnisse einen frostsicheren Aufbau von mindestens 65 cm. Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass der vorh. Aufbau insgesamt zu gering ist und den heutigen Verkehrsbelastungen nicht standhält. Teile der vorhandenen Befestigung sind pechhaltig belastet. Hinzu kommt, dass die Risse aus der vorhandenen HGT-Schicht immer wieder durchschlagen.

Es ist geplant die asphaltierte Straßenbefestigung aufzunehmen. Da die vorhandene hydraulisch gebundene Tragschicht insgesamt eine gute Tragfähigkeit aufweist, soll diese aus Gründen der Ressourcenschonung verbleiben. Um ein Durchschlagen der Risse zukünftig zu vermieden soll die HGT vorab entspannt / durchgefräst werden. Aufgrund der variierenden Schichtenmächtigkeit ist geplant, als Ausgleich entsprechend dem benötigten Aufbau von insgesamt 65 cm nachzuschottern. Soweit dies punktuell nicht ausreicht, sollen diese Bereiche von Grund auf erneuert werden. Als bituminöser Deckenaufbau ist eine 12 cm Asphaltragschicht sowie eine 4 cm Asphaltbetondecke vorgesehen.

Die K 2 ist Bestandteil der Radverkehrsroute NRW. Auch nutzen viele die Kreisstraße um mit dem Fahrrad zwischen Selm und Nordkirchen zur Schule oder Arbeit zu pendeln. Von der L 810 bis zur Bergstraße (Stat. 2,700) ist ein kombinierter Geh-/Radweg vorhanden. Da im weiteren Verlauf der Radweg fehlt, müssen Radfahrer und Fußgänger auf die Fahrbahn der K 2 wechseln. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist die Anlegung eines Radweges dringend erforderlich. Als direkte Verbindung zwischen Nordkirchen und Selm ließe sich damit auch der Anteil der Radfahrer im Alltagsradverkehr erhöhen. insbesondere da auch der Kreis Unna die Fortführung des Radweges mit hoher Priorität eingeplant hat.

Mit einer Fahrbahnbreite von 7,00 m ist die Kreisstraße verhältnismäßig breit ausgebaut. Die Fahrbahnbreite soll auf 6,00 m reduziert werden. Dadurch soll Platz für die Anlage eines Radweges geschaffen werden. Es ist geplant den Radweg auf der südlichen Seite in einer Breite von 2,50 m anzulegen.

Mit dem Aus- bzw. der Umgestaltung erfolgt gegenüber heute eine deutliche Verbesserung der Verkehrsqualität sowohl für den Kfz-Verkehr als auch für die Rad- und Fußgänger.

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine

 


 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Die Straßenbaumaßnahme ist Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2019 der investiven Straßenunterhaltung (SV-9-1336). Der Radweg liegt auf Rang 7 der Prioritätenliste zum Radwegebauprogramm 2015 (SV-9-0258 vom 28.04.2015).

Die Baukosten für den Ausbau der Fahrbahn und die Anlage eines Radweges liegen bei ca. 2,75 Mio. €. 70 % der entstehenden Bau- und Grunderwerbskosten werden vom Land als Zuwendungen nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau gezahlt. Die Bewilligung der Fördermittel soll voraussichtlich im Herbst 2021 erfolgen. Den Eigenanteil des Kreises für den Radweg in Höhe von ca. 0,26 Mio. € übernimmt die Gemeinde Nordkirchen. Damit beträgt der verbleibende Eigenanteil für den Kreis ca. 0,57 Mio. €. Die Mittel stehen im Haushalt 2021 unter der Invest.-Nr. 66K02AN11zur Verfügung.

 

Die Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit vorbereitet. Sobald der Baubeschluss vorliegt soll die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe erfolgen. Es ist geplant mit der Maßnahme Anfang 2022 zu starten. Als Bauzeit werden ca. 9 Monate einkalkuliert.

 

Die Investition wirkt sich auf die jährliche Abschreibung wie folgt aus:

 

Anlage

Buchwert
zum 31.12.2021

Abschreibung jährlich
bisher
*1)

Außerplan-mäßige
Zu-/ Ab-schreibung *2)

Herstellungs-kosten
einschl. aktiv. Eigenleist. *3)

Buchwert
zur Verkehrsfreigabe (31.10.2022)

Abschreibung
jährlich
neu
*4)

Straße

515.906 €

42.992 €

- 141.204 €

ca. 2.1 Mio. €

ca. 2,47 Mio. €

ca. 55.000 €

Radweg

 

 

+ 141.204 €

ca. 0,9 Mio. €

ca. 1,03 Mio. €

ca. 23.000 €

*1)   Die Kreisstraße wurde bei der Zustandsbewertung 2018 in „5“ eingestuft. Dem Zustand entsprechend ist in der Anlagenbuchhaltung ab 01.01.2019 für die Fahrbahn noch eine Restnutzungsdauer von 15 Jahre verzeichnet.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung von 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.
Hier erfolgt eine Umverteilung, da Teile der Straßenbefestigung zukünftig für den Radweg genutzt werden.

*3)   Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten, den Herstellungsnebenkosten und den aktiv. Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktiv. Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte