Beschluss:

 

Das Programm für den Bau von Radwegen an Kreisstraßen soll vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel mit den in der Anlage zur Sitzungsvorlage näher beschriebenen Maßnahmen fortgesetzt werden. Über die Durchführung der einzelnen Maßnahmen wird im Rahmen des Baubeschlusses im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung beraten.

 

I. Sachdarstellung

Überdurchschnittlich viele Menschen nutzen das Fahrrad sowohl im Alltagsverkehr als auch in der Freizeit. Historische Burgen, Schlösser, Wind- und Wassermühlen, Museen und attraktive Städte und Gemeinden - die Vielfalt an Sehenswürdigkeiten im Kreis lässt sich sehr gut mit dem Rad erfahren. Der Kreis Coesfeld hat sich in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden zum Ziel gesetzt, das Radfahren attraktiver und sicherer zu gestalten.

 

Nach § 49 des Straßen- und Wegegesetzes NRW sollen die Gemeinden in Abstimmung mit den anderen Trägern der Straßenbaulast darauf hinwirken, dass ein zusammenhängendes Netz für den Radverkehr im Gemeindegebiet geschaffen wird. In gleicher Weise sollen die Kreise darauf hinwirken, dass ein zusammenhängendes überörtliches Netz für den Radverkehr geschaffen wird.

 

Das Radwegenetz umfasst aktuell 177 km. Davon haben 12,5 km Kreisstraßen beidseitig einen Radweg, 152 km einseitig. Damit verfügen ca. 40% der insgesamt 414 km Kreisstraßen über einen begleitenden Radweg. Dies gilt weiter auszubauen.

 

Letztmalig wurde im Jahre 2015 ein Programm für den Bau von Radwegen an Kreisstraßen aufgestellt. Ein Teil der Maßnahmen konnten umgesetzt werden. Als Anlage 1 sind die Prioritätenlisten aus dem Radwegebauprogramm 2007 und 2015 mit einer kurzen Beschreibung zum aktuellen Sachstand beigefügt.

 

Da seit der letzten Abfrage mehr als 6 Jahre vergangen sind und sich zwischenzeitlich, insbesondere auch durch eine stärkere Nutzung des Fahrrades insgesamt, Prioritäten geändert haben, wird es als sinnvoll erachtet das Radwegebauprogramm den aktuellen Bedürfnissen anzupassen. Entsprechend wurden die Städte und Gemeinden aufgefordert die aus ihrer Sicht wichtigsten Projekte mitzuteilen (Anlage 2). Aufgrund der Erfahrungen wird es als wenig sinnvoll angesehen, alle angemeldeten Maßnahmen formal ins Radwegebauprogramm aufzunehmen. Vielmehr sollte wie in der Vergangenheit bewährt nur eine Prioritätenliste der wichtigsten Projekte festgelegt werden. Auch alle noch nicht umgesetzten Maßnahmen aus den vorherigen Bauprogrammen wurden erneut geprüft und ggfls. in die neue Prioritätenliste aufgenommen.

 

Näheres zum Vorschlag der Verwaltung für eine neugefasste Prioritätenliste ist der Anlage 4 zu entnehmen. Am 25.08.2021 konnten sich die Mitglieder des Fachausschusses bei der Kreisstraßenbereisung bereits einige Maßnahmen vor Ort ansehen.

 

Die Berücksichtigung in dieser Liste stand unter der Prämisse, dass Fördermittel bereitgestellt werden und die jeweilige Standortgemeinde den Eigenanteil des Kreises übernimmt. Kriterien für die Auswahl und Rangfolge der Projekte bilden Unfallgeschehen, die Verkehrsbelastung Kfz und Radfahrer sowie die Nutzung von Synergieeffekte z.B. den Radweg zusammen mit dem Ausbau der Kreisstraße anzulegen.

 

Wie die Erfahrung zeigt, kann es durchaus möglich sein, dass nicht alle im Programm enthaltene Maßnahmen wie geplant realisiert werden können. Erhöhtes Unfallgeschehen oder Veränderungen der Verkehrsbelastungen erfordern evtl. eine Änderung der Reihenfolge. Maßgebend ist auch, ob Flächen für den Radweg zur Verfügung gestellt werden. Einfluss auf den zeitlichen Ablauf können aber auch Veränderungen im Bereich der Förderung (Fördertatbestände, Höhe der Fördersätze usw.) nehmen.


 

 

II. Entscheidungsalternativen

keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Hinsichtlich der Abwicklung der Projekte sollte das seit 1986 praktizierte Verfahren beibehalten werden. Hierzu hat sich die Bürgermeisterrunde am 07.06.2021 mehrheitlich ausgesprochen. Danach übernehmen die jeweiligen Standortkommunen bei geförderten Projekten den Eigenanteil des Kreises bei den Grunderwerbs- und Baukosten. Planung, Grundstücksverhandlungen, Ausschreibung, Abwicklung und Abrechnung ist Angelegenheit des Kreises.

 

Separate Radwege werden nach den Förderrichtlinien Nahmobilität - FöRi-Nah bezuschusst. Der Fördersatz variiert zurzeit zwischen 70 und 90% (Sonderprogramme). Mit der Inanspruchnahme der Fördergelder aus den Sonderprogrammen sind oft zusätzliche Bedingungen wie z.B. eine schnelle Umsetzung verbunden. Wird der Radweg im Zusammenhang mit dem Ausbau der Kreisstraße angelegt sind Fördergelder nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau - FöRi-kom-Stra (Fördersatz zurzeit 70%) zu beantragen. Auch wenn der Eigenanteil bei den Maßnahmen nach FöRi-kom-Stra evtl. höher ist, bleibt durch den Synergieeffekt, der durch den gleichzeitigen Ausbau erzielt wird, letztendlich der finanzielle Rahmen gleich. Es besteht somit aber die Möglichkeit mehr Radwegprojekte umzusetzen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit sollte der Kreistag entscheiden. Über die Durchführung der einzelnen Maßnahmen wird im Rahmen des Baubeschlusses im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr beraten.

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Übersicht Sachstand Radwegebauprogramm 2007 / 2015

Anlage 2: Kreiskarte mit den Vorschlägen der Städte/Gemeinden

Anlage 3: Übersicht der gemeldeten Maßnahmen

Anlage 4: Vorschlag der Verwaltung für eine neugefasste Prioritätenliste

Anlage 5: Projektdatenblätter