Beschluss:
Das Programm für den Bau von Radwegen an Kreisstraßen soll vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel mit den in der Anlage zur Sitzungsvorlage näher beschriebenen Maßnahmen fortgesetzt werden. Über die Durchführung der einzelnen Maßnahmen wird im Rahmen des Baubeschlusses im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung beraten.
I. Sachdarstellung
Überdurchschnittlich viele Menschen nutzen
das Fahrrad sowohl im Alltagsverkehr als auch in der Freizeit. Historische
Burgen, Schlösser, Wind- und Wassermühlen, Museen und attraktive Städte und
Gemeinden - die Vielfalt an Sehenswürdigkeiten im Kreis lässt sich sehr gut mit
dem Rad erfahren. Der Kreis Coesfeld hat sich in Abstimmung mit den Städten und
Gemeinden zum Ziel gesetzt, das Radfahren attraktiver und sicherer zu
gestalten.
Nach § 49 des Straßen- und Wegegesetzes NRW
sollen die Gemeinden in Abstimmung mit den anderen Trägern der Straßenbaulast
darauf hinwirken, dass ein zusammenhängendes Netz für den Radverkehr im
Gemeindegebiet geschaffen wird. In gleicher Weise sollen die Kreise darauf
hinwirken, dass ein zusammenhängendes überörtliches Netz für den Radverkehr
geschaffen wird.
Das Radwegenetz umfasst aktuell 177 km.
Davon haben 12,5 km Kreisstraßen beidseitig einen Radweg, 152 km einseitig.
Damit verfügen ca. 40% der insgesamt 414 km Kreisstraßen über einen begleitenden
Radweg. Dies gilt weiter auszubauen.
Letztmalig wurde im Jahre 2015 ein
Programm für den Bau von Radwegen an Kreisstraßen aufgestellt. Ein Teil der
Maßnahmen konnten umgesetzt werden. Als Anlage 1 sind die Prioritätenlisten aus
dem Radwegebauprogramm 2007 und 2015 mit einer kurzen Beschreibung zum
aktuellen Sachstand beigefügt.
Da seit der letzten Abfrage mehr als 6
Jahre vergangen sind und sich zwischenzeitlich, insbesondere auch durch eine
stärkere Nutzung des Fahrrades insgesamt, Prioritäten geändert haben, wird es
als sinnvoll erachtet das Radwegebauprogramm den aktuellen Bedürfnissen
anzupassen. Entsprechend wurden die Städte und Gemeinden aufgefordert die aus
ihrer Sicht wichtigsten Projekte mitzuteilen (Anlage 2). Aufgrund der
Erfahrungen wird es als wenig sinnvoll angesehen, alle angemeldeten Maßnahmen
formal ins Radwegebauprogramm aufzunehmen. Vielmehr sollte wie in der
Vergangenheit bewährt nur eine Prioritätenliste der wichtigsten Projekte
festgelegt werden. Auch alle noch nicht umgesetzten Maßnahmen aus den
vorherigen Bauprogrammen wurden erneut geprüft und ggfls. in die neue
Prioritätenliste aufgenommen.
Näheres zum Vorschlag der Verwaltung für
eine neugefasste Prioritätenliste ist der Anlage 4 zu entnehmen. Am 25.08.2021
konnten sich die Mitglieder des Fachausschusses bei der Kreisstraßenbereisung
bereits einige Maßnahmen vor Ort ansehen.
Die Berücksichtigung in dieser Liste stand
unter der Prämisse, dass Fördermittel bereitgestellt werden und die jeweilige
Standortgemeinde den Eigenanteil des Kreises übernimmt. Kriterien für die
Auswahl und Rangfolge der Projekte bilden Unfallgeschehen, die
Verkehrsbelastung Kfz und Radfahrer sowie die Nutzung von Synergieeffekte z.B.
den Radweg zusammen mit dem Ausbau der Kreisstraße anzulegen.
Wie die Erfahrung zeigt, kann es durchaus
möglich sein, dass nicht alle im Programm enthaltene Maßnahmen wie geplant
realisiert werden können. Erhöhtes Unfallgeschehen oder Veränderungen der
Verkehrsbelastungen erfordern evtl. eine Änderung der Reihenfolge. Maßgebend
ist auch, ob Flächen für den Radweg zur Verfügung gestellt werden. Einfluss auf
den zeitlichen Ablauf können aber auch Veränderungen im Bereich der Förderung
(Fördertatbestände, Höhe der Fördersätze usw.) nehmen.
II. Entscheidungsalternativen
keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, Klima)
Hinsichtlich der
Abwicklung der Projekte sollte das seit 1986 praktizierte Verfahren beibehalten
werden. Hierzu hat sich die Bürgermeisterrunde am 07.06.2021 mehrheitlich
ausgesprochen. Danach übernehmen die jeweiligen Standortkommunen bei
geförderten Projekten den Eigenanteil des Kreises bei den Grunderwerbs- und
Baukosten. Planung, Grundstücksverhandlungen, Ausschreibung, Abwicklung und
Abrechnung ist Angelegenheit des Kreises.
Separate Radwege
werden nach den Förderrichtlinien Nahmobilität - FöRi-Nah bezuschusst. Der
Fördersatz variiert zurzeit zwischen 70 und 90% (Sonderprogramme). Mit der
Inanspruchnahme der Fördergelder aus den Sonderprogrammen sind oft zusätzliche
Bedingungen wie z.B. eine schnelle Umsetzung verbunden. Wird der Radweg im
Zusammenhang mit dem Ausbau der Kreisstraße angelegt sind Fördergelder nach den
Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau - FöRi-kom-Stra (Fördersatz zurzeit
70%) zu beantragen. Auch wenn der Eigenanteil bei den Maßnahmen nach
FöRi-kom-Stra evtl. höher ist, bleibt durch den Synergieeffekt, der durch den
gleichzeitigen Ausbau erzielt wird, letztendlich der finanzielle Rahmen gleich.
Es besteht somit aber die Möglichkeit mehr Radwegprojekte umzusetzen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der
Angelegenheit sollte der Kreistag entscheiden. Über die Durchführung der
einzelnen Maßnahmen wird im Rahmen des Baubeschlusses im Ausschuss für Straßen-
und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr beraten.
Anlagen:
Anlage 1: Übersicht Sachstand Radwegebauprogramm 2007 / 2015
Anlage 2: Kreiskarte mit den Vorschlägen der Städte/Gemeinden
Anlage 3: Übersicht der gemeldeten Maßnahmen
Anlage 4: Vorschlag der Verwaltung für eine neugefasste Prioritätenliste
Anlage 5: Projektdatenblätter