Beschlussvorschlag:
Die Bezuschussung des Sparkassen Münsterland Giro wird kostenneutral um ein Jahr verlängert.
I. Sachdarstellung
Mit Beschluss vom 27.09.2017 hat der Kreistag der fortgeführten Bezuschussung des Sparkassen Münsterland Giro i.H.v. 20.000 € p.a. für die Jahre 2018 bis 2021 zugestimmt (SV-09-0907). Pandemiebedingt konnte der Münsterland Giro im Jahr 2020 nicht stattfinden, entsprechend wurde von der Stadt Münster als Veranstalter auch keine Bezuschussung abgerufen. Insofern wird vorgeschlagen, die Bezuschussung kostenneutral für ein Jahr zu verlängern. Im Jahr 2022 soll dann im Gleichschritt mit den weiteren bezuschussenden Gebietskörperschaften und Sponsoren über die Fortführung der Veranstaltung in den Jahren 2023 ff. entschieden werden.
II. Entscheidungsalternativen
Der kostenneutralen Verlängerung wird nicht zugestimmt.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Da es sich um eine kostenneutrale Verlängerung handelt, ergeben sich keine haushalterischen Auswirkungen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Kreistag ist gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW für die Entscheidung zuständig.